Rechtsprechung
| OLG München, 05.08.1981 - 3 U 3919/80 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Grobe Fahrlässigkeit; Grobe Farhlässigkeit eines Versicherungsnehmers ; Versicherer; Versicherungsnehmer; Schadensfall; Anzeige eines Schadensfalls; Anzeige eines Schadensfalles; Versicherungsfall; Schadensmeldung; Verspätete Schadensmeldung; Leistungsfreiheit des ...
Papierfundstellen
- VersR 1982, 1089
- VersR 1983, 233
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Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 04.12.1981 - 10 U 129/80 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1982, 1089
Wird zitiert von ... (3)
- LG Bonn, 08.10.2004 - 10 O 183/04
Betriebshaftplicht, Explosionsklausel, Flüssiggas
Rn. 23 Es kann unentschieden bleiben, ob die streitgegenständliche Klausel als subjektiver Risikoausschluss einzuordnen ist, wie dies nach der Rechtsprechung für vergleichbare Regelungen in der Architektenhaftpflichtversicherung der Fall ist (vgl. BGH v. 20.06.2001, Az.: IV ZR 101/00, VersR 2001, 1103; OLG Köln v. 02.07.1996, Az.: 9 U 14/96, VersR 1997, 1345 mwN) oder ob ein Verstoß gegen die streitgegenständliche Klausel als Obliegenheitsverletzung zu werten ist, wie dies für den Sonderfall der "Explosionsklausel" in der Betriebshaftpflichtversicherung angenommen wird (BGH v. 24.10.1979, Az.: IV ZR 182/77, VersR 1980, 153; OLG Koblenz v. 04.12.1991, Az.: 10 U 129/80, VersR 1982, 1089). - LG Coburg, 27.11.2002 - 12 O 534/02
Schaden durch vorschriftswidrige Heizöltankanlage
Zum Zwecke der Verminderung der Gefahr oder der Verhütung einer Gefahrerhöhung muss der Versicherungsnehmer gegenüber dem Versicherer ein typisch schadensverhütendes Verhalten beachten, um sich seinen Versicherungsschutz zu erhalten (vgl. zu § 5 AHB, Zusatz a. F. OLG Koblenz Versicherungsrecht 82, 1089). - LG Münster, 23.05.1990 - 1 S 98/90
Anspruch auf Deckungsschutz ; Verschulden eines Versicherungsnehmers
Berücksichtigt man aber, daß es ganz herrschender Meinung entspricht, daß der Versicherer auch in dem Fall, in dem er von einer vor Eintritt des Versicherungsfalls zu erfüllenden Obliegenheit erst nach Eintritt des Versicherungsfalls von deren Verletzung Kenntnis erlangt, zur Kündigung verpflichtet bleibt (vgl. BGHZ 4, 369; 19, 31 [BGH 11.11.1955 - I ZR 157/53] ; 33, 281 [BGH 07.11.1960 - AnwZ B 4/60] ; VersR 1980, 153, 154; 1981, 186, 182, 33und 395; OLG Koblenz VersR 1982, 1089, 1090) - dies vor allem aus dem zutreffenden Grund, daß der Versicherer durch die Bestimmung des § 6 Abs. 1 Satz 3 VVG ganz allgemein im Interesse des Versicherungsnehmers gezwungen werden soll, sich alsbald zu entscheiden, ob er aus einer ihm bekannten Obliegenheitsverletzung Rechte herleiten will oder nicht -, so erscheint es der Kammer angemessen, für die Beklagte auch im vorliegenden Fall, in dem sie ebenfalls erst nach Eintritt des Versicherungsfalls Kenntnis von der Obliegenheitsverletzung erlangt hat, das Kündigungserfordernis des § 6 Abs. 1 Satz 2 und 3 VVG aufzustellen, obwohl § 6 Abs. 1 VVG vom Wortlaut her (Obliegenheitsverletzung vor Eintritt des Versicherungsfalls) nicht eingreift.
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