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Rechtsprechung
   BGH, 16.06.1982 - I ZR 100/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1234
BGH, 16.06.1982 - I ZR 100/80 (https://dejure.org/1982,1234)
BGH, Entscheidung vom 16.06.1982 - I ZR 100/80 (https://dejure.org/1982,1234)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 1982 - I ZR 100/80 (https://dejure.org/1982,1234)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wahlgerichtsstand der Geschäftsstelle nach Art. 28 Abs. 1 Warschauer Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr - Ersatz für den Teilverlust einer Luftfrachtsendung aus abgetretenem Recht - Sitz einer selbständigen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Warschauer Abkommen (WA), internationale Zuständigkeit, Gerichtsstand einer Agentur

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 84, 339
  • NJW 1983, 1953
  • NJW 1983, 518
  • MDR 1983, 25
  • VersR 1982, 1100
  • VersR 1983, 146
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.03.1976 - VI ZR 150/74

    Gerichtsstand der Geschäftsstelle

    Auszug aus BGH, 16.06.1982 - I ZR 100/80
    Der Bundesgerichtshof hat die Frage bislang offengelassen, ob einer selbständigen Agentur die Eigenschaft einer Geschäftsstelle im Sinne des Abkommens zugesprochen werden kann (Urteil vom 23.03.1976 - VI ZR 150/74 - NJW 1976, 1587 f - MDR 1976, 833 - LM WA Nr. 12; die dortigen Vorinstanzen hatten keine selbständige Geschäftsstelle des Luftfrachtführers gefordert; ebenso LG Frankfurt, Beschluß vom 30.09.1980 - 2/19 O 39/80; anders LG Freiburg, Urteil vom 10.04.1981 - 1 O 481/80).

    Lufttransportrecht, 1954, S. 95 f; Abraham, Der Luftbeförderungsvertrag, 1955, S. 68 f; Schoner ZLW 1978 259, 272 ff; 1980, 327, 361 und die weiter vom BGH in NJW 1976, 1587, 1588 zitierte ausländische Rechtsprechung).

    Es darf indessen nicht übersehen werden, daß Vorstellungen und Erwägungen, die aus den Beratungen über das Abkommen überliefert worden sind und die zu unterschiedlichen Entwürfen geführt haben, die Motive nicht vollständig widerspiegeln und deshalb nicht allein maßgebend sein können (vgl. BGH NJW 1976, 1587, 1588).

  • BGH, 21.12.1973 - IV ZR 158/72

    Stillschweigendes Zustandekommen eines Handelsvertretervertrages

    Auszug aus BGH, 16.06.1982 - I ZR 100/80
    Die gebotene wirtschaftliche Betrachtungsweise erfordert es, ihn wahlweise auch dort haftbar zu machen, wo er seine Geschäfte abwickelt; dies muß insbesondere dann gelten, wenn für das Luftverkehrsunternehmen eine IATA-Agentur tätig wird, deren Tätigkeit in erster Linie als eine Tätigkeit in fremdem Interesse zu werten ist (vgl. BGHZ 62, 71, 82) [BGH 21.12.1973 - IV ZR 158/72].
  • BGH, 27.10.1978 - I ZR 114/76

    Frachtgut - Luftfrachtführer - Obhut - Beginn der Obhut - Übernahmedes Frachtguts …

    Auszug aus BGH, 16.06.1982 - I ZR 100/80
    zu ergänzen; innerstaatliche Rechtsbegriffe dürfen dabei nicht unbesehen übernommen werden, weil sonst das Ziel der Rechtsvereinheitlichung gefährdet würde (vgl. BGH NJW 1976, 1583 ff = LM WA Nr. 13; NJW 1979, 493 f = LM WA Nr. 15).
  • BGH, 19.03.1976 - I ZR 75/74

    Anwendbarkeit des Warschauer Abkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über die …

    Auszug aus BGH, 16.06.1982 - I ZR 100/80
    zu ergänzen; innerstaatliche Rechtsbegriffe dürfen dabei nicht unbesehen übernommen werden, weil sonst das Ziel der Rechtsvereinheitlichung gefährdet würde (vgl. BGH NJW 1976, 1583 ff = LM WA Nr. 13; NJW 1979, 493 f = LM WA Nr. 15).
  • VG der Evangelischen Landeskirche in Baden, 25.07.2019 - 2/19
    Auszug aus BGH, 16.06.1982 - I ZR 100/80
    Der Bundesgerichtshof hat die Frage bislang offengelassen, ob einer selbständigen Agentur die Eigenschaft einer Geschäftsstelle im Sinne des Abkommens zugesprochen werden kann (Urteil vom 23.03.1976 - VI ZR 150/74 - NJW 1976, 1587 f - MDR 1976, 833 - LM WA Nr. 12; die dortigen Vorinstanzen hatten keine selbständige Geschäftsstelle des Luftfrachtführers gefordert; ebenso LG Frankfurt, Beschluß vom 30.09.1980 - 2/19 O 39/80; anders LG Freiburg, Urteil vom 10.04.1981 - 1 O 481/80).
  • BGH, 13.07.1987 - II ZR 188/86

    Inanspruchnahme einer US-Brokerfirma; Internationaler Gerichtsstand der …

    Zu Unrecht beruft sich das Landgericht für seinen Standpunkt auf die Entscheidung des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes vom 16. Juni 1982 (BGHZ 84, 339).
  • BGH, 21.11.1996 - I ZR 139/94

    Abtretung von Schadensersatzansprüchen an den Transportversicherer

    Dem Wortlaut der Regeln der CMR, einem internationalen Übereinkommen, kommt im Interesse einer einheitlichen Anwendung durch die beteiligten Vertragsstaaten eine erhöhte Bedeutung zu (vgl. BGHZ 84, 339, 343;… Herber/Piper, CMR, Vor Art. 1 Rdn. 12).
  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 183/05

    Begriff des Beförderungsvertrages; Maßgebliches Recht für die Fixkostenspediton

    aa) Das Berufungsgericht hat mit Recht angenommen, dass der Begriff "Beförderungsvertrag", für den sich in der CMR keine Definition findet, nicht auf der Grundlage des ergänzend anwendbaren nationalen Rechts (hier: des französischen Rechts), sondern autonom und damit losgelöst von den nationalen Begrifflichkeiten zu bestimmen ist, da das Ziel einer möglichst einheitlichen Rechtsanwendung in den Vertragsstaaten anderenfalls gefährdet würde (vgl. BGHZ 84, 339, 343 = VersR 1982, 1100; 115, 299, 302 = TranspR 1992, 100; 157, 66, 68 = TranspR 2004, 77;… MünchKomm.HGB/Basedow, Einleitung CMR Rdn. 19;… Koller aaO vor Art. 1 CMR Rdn. 4;… Ferrari/Ferrari aaO Art. 1 CMR Rdn. 7).
  • BGH, 14.12.1988 - I ZR 235/86

    Minderung des Anspruchs auf Fracht bei teilweisem Verlust oder Beschädigung des …

    Das Berufungsgericht verkennt, daß bei der Auslegung internationaler Abkommen der hier vorliegenden Art innerstaatliche Begriffe und Rechtsgrundsätze nicht ohne weiteres übernommen werden dürfen, da andernfalls das Ziel einer möglichst einheitlichen Rechtsanwendung in den Vertragsstaaten gefährdet wäre (vgl. BGHZ 84, 339, 343 zum Warschauer Abkommen).
  • BAG, 19.03.1996 - 9 AZR 656/94

    Wirkung einer ausländischen Lohnpfändung

    Die Selbständigkeit der Frankfurter Geschäftsstelle ergibt sich hier schon daraus, daß die Beklagte sich keiner fremden Agentur bedient, sondern eine eigene Geschäftsstelle für den Abschluß von Luftfrachtverträgen im Sinne von Art. 28 des Warschauer Abkommens (Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr vom 12. Oktober 1929 in der Fassung des Haager Protokolls vom 28. September 1955, BGBl. II, 291) unterhält (vgl. BGH Urteil vom 16. Juni 1982 - I ZR 100/80 - NJW 1983, 518).
  • BGH, 22.02.1994 - XI ZR 16/93

    Devisenkontrollen nach dem IWF-Übereinkommen (IWF-Ü)

    Versuche im Schrifttum (vgl. Ebke, Internationales Devisenrecht S. 245 f.; ders. RIW 1993, 613, 621 f.; Rüßmann WM 1983, 1126, 1127; Geimer EWiR 1991, 485, 486), unter Berufung auf die Zielsetzung des IWF-Übereinkommens Verträge des internationalen Kapitalverkehrs, insbesondere Kreditverträge, in den Anwendungsbereich des Art. VIII Abschn. 2 (b) IWF-Ü einzubeziehen, übersehen die besondere Bedeutung, die dem Wortlaut bei der Auslegung multilateraler Abkommen im Interesse einer einheitlichen Anwendung zukommt (BGHZ 52, 216, 220; 84, 339, 343), und sind mit dem Sinn und Zweck des IWF-Übereinkommens sowie der Regelung des Art. VIII Abschn. 2 (b) IWF-Ü nicht vereinbar.
  • BGH, 08.11.1993 - II ZR 216/92

    Anwendbarkeit des IWF-Ü auf Kapitalübertragungen

    a) Schon der Wortlaut spricht gegen eine Einbeziehung von Kapitalverkehrsgeschäften in die Regelung des Art. VIII Abschn. 2 (b) IWF-Ü. Treten bei der Auslegung internationaler Abkommen Zweifel auf, so kommt dem Wortlaut im Interesse einer einheitlichen Anwendung ganz besondere Bedeutung zu (BGHZ 52, 216, 220; 84, 339, 343).
  • BGH, 14.07.1983 - I ZR 128/81

    Verschulden i.S. von Art. 29 CMR

    Daneben sind auch die Entstehungsgeschichte und der Sinn und Zweck zu berücksichtigen; innerstaatliche Rechtsbegriffe dürfen dabei nicht unbesehen übernommen werden, weil sonst das Ziel der Rechtsvereinheitlichung gefährdet würde (vgl. BGHZ 84, 339 (343) m. w. Nachw.).
  • LG Lübeck, 23.04.2010 - 14 S 264/09

    Montrealer Übereinkommen (MÜ) findet Anwendung auf internationale Beförderung von …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 84, 339 ff. = MDR 1983, 25, zitiert nach [...], Rn. 17a.E.)zum Vorgängerabkommen des MÜ, dem Warschauer Abkommen , kann auch eine Reiseagentur Geschäftsstelle sein, jedoch nur dann, wenn sich der Luftfrachtführer ihrer regelmäßig zum Abschluss von Luftfrachtverträgen bedient.
  • OLG Hamm, 24.10.2002 - 18 U 104/01

    Internationale Zuständigkeit der Gerichte bei Schadensersatzansprüchen gegen …

    Gegenteiliges läßt sich auch nicht den beiden von der Beklagten angeführten, in NJW 1976, 1586 f. sowie NJW 1983, 518 ff. veröffentlichen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes entnehmen, die sich allein mit der Frage der internationalen Zuständigkeit befassen.
  • AG Wiesloch, 02.05.2003 - 3 C 88/03

    Luftbeförderungsvertrag: Selbständiges IATA-Reisebüro als Geschäftsstelle im …

  • AG Frankfurt/Main, 05.01.2024 - 31 C 2314/23
  • LG Lübeck, 22.04.2010 - 14 S 264/09
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