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| KG, 30.11.1981 - 22 U 5430/80 |
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall; Ersatz materieller und immaterieller Schäden; Mitverschulden an einem Verkehrsunfall
Verfahrensgang
- LG Berlin, 03.11.1980 - 17 O 30/79
- KG, 30.11.1981 - 22 U 5430/80
Papierfundstellen
- VersR 1982, 1199
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 01.04.1980 - VI ZR 40/79
Berücksichtigung des Nichtangurtens als Mitverschulden des verletzten …
Auszug aus KG, 30.11.1981 - 22 U 5430/80
Der Schadensersatzanspruch eines Kraftfahrzeuginsassen, der sich nicht angegurtet hat, darf nur hinsichtlich derjenigen Ersatzansprüche gemindert werden, für die das Nichtangurten ursächlich war (BGH. Urteil vom 1. April 1980, NJW 1980, 2125 = VersR 1980, 824 ; Urteil vom 30. September 1980, NJW 1981, 287, 288 = VersR 1981, 57, 58 f.). - BGH, 30.09.1980 - VI ZR 213/79
Zur Zulassung der Revision beschränkt auf das Mitverschulden des Verletzten wegen …
Auszug aus KG, 30.11.1981 - 22 U 5430/80
Der Schadensersatzanspruch eines Kraftfahrzeuginsassen, der sich nicht angegurtet hat, darf nur hinsichtlich derjenigen Ersatzansprüche gemindert werden, für die das Nichtangurten ursächlich war (BGH. Urteil vom 1. April 1980, NJW 1980, 2125 = VersR 1980, 824 ; Urteil vom 30. September 1980, NJW 1981, 287, 288 = VersR 1981, 57, 58 f.). - OLG Düsseldorf, 15.07.1974 - 12 U 201/73
Anscheinsbeweis; Fahrgeschwindigkeit; Durchfahren einer Kurve
Auszug aus KG, 30.11.1981 - 22 U 5430/80
Nicht zu beanstanden sind die Ausführungen des Landgerichts, gegen den Beklagten, der einer Linkskurve nicht habe folgen können und nach rechts von der Fahrbahn abgekommen sei, spreche der Anscheinsbeweis eines Verschuldens (vgl. Schneider, VersR 1977, 687, 690; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15. Juli 1974, VersR 1975, 615 ; KG, Urteil vom 24. März 1975, DAR 1975, 331).
- BGH, 30.04.1992 - IX ZR 233/90
Allgemeines Veräußerungsverbot bei Auslandsvermögen - Ermittlung ausländischen …
Tragen die Parteien eine bestimmte ausländische Rechtspraxis detailliert und kontrovers vor, wird der Richter regelmäßig umfassendere Ausführungen zur Rechtslage zu machen - gegebenenfalls sämtliche ihm zugänglichen Erkenntnismittel zu erschöpfen haben, als wenn der Vortrag der Parteien zu dem Inhalt des ausländischen Rechts übereinstimmt (vgl. BAGE 27, 99, 109 f - WM 1976, 194, 196 f;… Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO 50. Aufl. § 293 Anm. 2 D;… Stein/Jonas/Leipold aaO. § 293 Rdn. 34) oder sie zu dem Inhalt dieses Rechts nicht Stellung nehmen, obwohl sie dessen Anwendbarkeit kennen oder mit ihr rechnen (vgl. KG VersR 1982, 1199). - BGH, 23.01.1996 - VI ZR 291/94
Anwendung ausländischer Verkehrsvorschriften durch die deutschen Gerichte
Das gilt insbesondere für die deliktische Pflicht zur Schadensverhütung und -verminderung (vgl. die Fälle in BGHZ 90, 294; 119, 137 und BGH, Urteil vom 28. Oktober 1992 - IV ZR 326/91 - VersR 1993, 88; KG VersR 1982, 1199; OLG Karlsruhe, VersR 1985, 788). - OLG Köln, 26.08.2020 - 10 UF 114/19
Beschwerde gegen einen Ausspruch zum Zugewinn; Bewertung einer Immobilie im …
Dass - wie der Antragsgegner behauptet - der Anspruch auf (niederländische) Arbeitslosenleistungen kalendertäglich entstehe und daher anteilig (mit 451, 30 EUR) bereits zum 31.12.2000 im Aktivvermögen zu berücksichtigen sei (Bl. 233, 236 GÜ), erschließt sich aus den vorgelegten Unterlagen für sich nicht; insoweit trifft ihn als Bezieher der ausländischen Sozialleistung aber die Verpflichtung, den behaupteten Inhalt des ausländischen Rechts konkreter vorzutragen, als dies bisher geschehen ist (…vgl. BGH, Urt. v. 30.04.1992 - IX ZR 233/90, NJW 1992, 2026 (2029); KG, Urt. v. 30.11.1981 - 22 U 5430/80, VersR 1982, 1199). - OLG Köln, 23.06.2020 - 10 UF 114/19
Anspruch auf Zugewinn Berechnung von Anfangsvermögen und Endvermögen
Dass - wie der Antragsgegner behauptet - der Anspruch auf (niederländische) Arbeitslosenleistungen kalendertäglich entstehe und daher anteilig (mit 451, 30 EUR) bereits zum 31.12.2000 im Aktivvermögen zu berücksichtigen sei (Bl. 233, 236 GÜ), erschließt sich aus den vorgelegten Unterlagen für sich nicht; insoweit trifft ihn als Bezieher der ausländischen Sozialleistung aber die Verpflichtung, den behaupteten Inhalt des ausländischen Rechts konkreter vorzutragen, als dies bisher geschehen ist (…vgl. BGH, Urt. v. 30.04.1992 - IX ZR 233/90, NJW 1992, 2026 (2029); KG, Urt. v. 30.11.1981 - 22 U 5430/80, VersR 1982, 1199).
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