Rechtsprechung
| BGH, 16.12.1981 - IVb ZB 570/81 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- Wolters Kluwer
Möglichkeit der Erbringung des Gegenbeweises bezüglich des Zeitpunktes der Zustellung - Anforderungen an die Zustellung an einen Rechtsanwalt - Bedeutung der Kenntnis des Gewahrsams für die Bewirkung der Zustellung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1982, 273
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- BGH, 31.05.1979 - VII ZR 290/78
Zeitpunkt der Bewirkung einer Zustellung eines Urteils an einen Rechtsanwalt - …
Auszug aus BGH, 16.12.1981 - IVb ZB 570/81
Der Bundesgerichtshof hat es noch in dem Urteil vom 31. Mai 1979 - VII ZR 290/78 - NJW 1979, 2566 wiederholt. - BGH, 25.09.1959 - IV ZR 84/59
Zustellung an einen Anwalt
Auszug aus BGH, 16.12.1981 - IVb ZB 570/81
Nach BGHZ 30, 335, 336 [BGH 25.09.1959 - IV ZR 84/59] ist für eine Zustellung an einen Rechtsanwalt nach § 212 a ZPO erforderlich:. - BGH, 17.01.1980 - VII ZB 16/79
Anforderungen an den Nachweis der späteren Zustellung eines angefochtenen Urteils …
Auszug aus BGH, 16.12.1981 - IVb ZB 570/81
An den Nachweis der Behauptung, das angefochtene Urteil sei erst später zugestellt worden, als das Datum des Empfangsbekenntnisses ausweist, sind allerdings strenge Anforderungen zu stellen (BGH Beschluß vom 17. Januar 1980 - VII ZB 16/79 - NJW 1980, 998 = VersR 1980, 386). - BGH, 16.12.1958 - VIII ZB 15/58
Auszug aus BGH, 16.12.1981 - IVb ZB 570/81
Ein solcher Gegenbeweis ist zulässig und kann noch im Beschwerdeverfahren vor dem Bundesgerichtshof angetreten werden (BGH Beschlüsse vom 16. Dezember 1958 - VIII ZB 15/58 - LM ZPO § 570 Nr. 1 - und vom 29. Februar 1980 - IV ZB 64/79 - VersR 1980, 555 m.w.N.). - BGH, 29.02.1980 - IV ZB 64/79
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Streit über die Zuständigkeit bezüglich …
Auszug aus BGH, 16.12.1981 - IVb ZB 570/81
Ein solcher Gegenbeweis ist zulässig und kann noch im Beschwerdeverfahren vor dem Bundesgerichtshof angetreten werden (BGH Beschlüsse vom 16. Dezember 1958 - VIII ZB 15/58 - LM ZPO § 570 Nr. 1 - und vom 29. Februar 1980 - IV ZB 64/79 - VersR 1980, 555 m.w.N.).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2016 - L 11 KA 58/15 Gelangt das Schriftstück zwar in seine Kanzlei und wird dort von einer Büroangestellten entgegengenommen, genügt das für eine wirksame Zustellung nicht (BFH, Beschlüsse vom 01.03.2005 - X B 158/04 - und 31.10.1996 - VIII B 11/96 - BVerwG, Beschlüsse vom 25.01.1995 - 6 P 19.93 - und 17.05.1979 - 2 C 1.79 - BGH, Beschluss vom 16.12.1981 - IVb ZB 570/81 - Stöber, in: Zöller, ZPO, 31. Auflage, 2016, § 174 Rdn. 14).
- BFH, 01.03.2005 - X B 158/04
Zustellung gegen Empfangsbekenntnis
Auch § 174 Abs. 1 ZPO verlangt, dass das zuzustellende Schriftstück von dem als Zustellungsadressat bezeichneten Rechtsanwalt als einem Organ der Rechtspflege bzw. dem Steuerberater persönlich als zugestellt entgegengenommen wird; dass es in seine Kanzlei gelangt und dort von einem Büroangestellten entgegengenommen worden ist, genügt für eine wirksame Zustellung nicht (…BFH-Beschluss vom 31. Oktober 1996 VIII B 11/96, BFH/NV 1997, 459; Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 17. Mai 1979 2 C 1.79, BVerwGE 58, 107, und vom 25. Januar 1995 6 P 19.93, BVerwGE 97, 316; BGH-Entscheidung vom 16. Dezember 1981 IVb ZB 570/81, Versicherungsrecht 1982, 273;… Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl. 2002, § 53 Rz. 73;… Zöller, Zivilprozessordnung, 24. Aufl., § 174 Rz. 14). - BAG, 11.01.1995 - 4 As 24/94
Nichtigkeitsantrag im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren
Die Zustellung ist erst dann wirksam erfolgt, wenn der empfangende Anwalt von dem durch den Eingang in der Kanzlei erlangten Gewahrsam Kenntnis erhalten hat (BGH VersR 82, 273), wenn er sich entschlossen hat, das Schriftstück endgültig zu behalten, und wenn sein Entschluß auch erkennbar geworden ist.
- BFH, 23.04.1999 - VII B 41/99
Zustellung gegen Empfangsbekenntnis; Divergenz
Ebenso wie in den entsprechenden Vorschriften der Zivilprozeßordnung (§ 198, § 212a) wird in § 5 Abs. 2 VwZG verlangt, daß das zuzustellende Schriftstück von dem als Zustellungsadressat bezeichneten Rechtsanwalt als einem Organ der Rechtspflege bzw. dem Steuerberater persönlich als zugestellt entgegengenommen wird; daß es in seine Kanzlei gelangt und dort von einem Büroangestellten entgegengenommen worden ist, genügt für eine wirksame Zustellung nicht (…Beschluß des BFH vom 31. Oktober 1996 VIII B 11/96, BFH/NV 1997, 459; Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 17. Mai 1979 2 C 1.79, BVerwGE 58, 107, und vom 25. Januar 1995 6 P 19.93, BVerwGE 97, 316; Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16. Dezember 1981 IV b ZB 570/81, Versicherungsrecht 1982, 273;… vgl. Hartmann in Baumbach/Lauterbach/ Albers/Hartmann, Zivilprozeßordnung, 57. Aufl. 1999, § 198 Rdnr. 5, mit zahlreichen weiteren Nachweisen). - LAG Nürnberg, 19.05.1994 - 8 (7) Sa 575/91
Zeitpunkt des Zugangs eines Schriftstückes bei Behörde; Vorliegen einer …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Naumburg, 09.03.1999 - 11 U 359/98
Anwaltliches Organisationsverschulden bei Versäumung der Berufungsfrist
Die wirksame Zustellung an einen Rechtsanwalt setzt voraus, daß dieser persönlich Kenntnis von der Erlangung des Gewahrsams an dem ihm zwecks Zustellung übersandten Schriftstück erhalten hat, den Willen äußert, es zu behalten und ein datiertes Empfangsbekenntnis unterschreibt (BGH, VersR 1979, 258; 1982, 273).
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