Rechtsprechung
| BGH, 17.12.1981 - III ZR 28/80 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Schadenersatz bei verspäteter Erteilung einer Arbeitserlaubnis - Ausschluss der Staatshaftung bei fehlender Verbürgung der Gegenseitigkeit - Angleichung der Rechtsstellung der in Deutschland lebenden Ausländer an die Rechtsstellung der deutschen Staatsbürger
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- hjil.de
, S. 23 (Kurzinformation)
Verfahrensgang
- BGH, 09.10.1980 - III ZR 28/80
- BGH, 17.12.1981 - III ZR 28/80
Papierfundstellen
- NVwZ 1982, 523
- VersR 1982, 297
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BGH, 28.02.1980 - III ZR 165/78
Liechtenstein - Art. 34 GG, Art. 60 Abs. 2 BayAGBGB (Hinweis: nunmehr überholt …
Auszug aus BGH, 17.12.1981 - III ZR 28/80
Der erkennende Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung den Standpunkt, daß § 7 RBHaftG und die inhaltsgleichen landesrechtlichen Regelungen, die die Staatshaftung gegenüber Ausländern von der Verbürgung der Gegenseitigkeit abhängig machen, weder dem Grundgesetz noch sonstigem Bundesrecht widersprechen (Senatsurteile BGHZ 13, 241; 76, 375 und vom 30. Oktober 1980 - III ZR 174/79 - NJW 1981, 518 [BGH 30.10.1980 - III ZR 174/79];… weitere Nachweise in BGB-RGRK 12. Aufl. § 839 Rdn. 30).In den angeführten Urteilen BGHZ 76, 375 und vom 30. Oktober 1980, die erst nach dem Erlaß des Berufungsurteils ergangen sind, hat der erkennende Senat auch die - vom Berufungsgericht geteilte - Ansicht abgelehnt, § 7 RBHaftG sei wegen seiner Auswirkungen auf die Eigenhaftung des eine Amtspflichtverletzung begehenden Beamten mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren.
Ob derartige Fürsorgemaßnahmen des Dienstherrn im Innenverhältnis zu dem Beamten rechtlich möglich oder sogar verfassungsrechtlich geboten sind, läßt jedoch nach den Ausführungen in den zitierten Senatsentscheidungen BGHZ 76, 375 und vom 30. Oktober 1980 die Wirksamkeit einer Regelung wie der des § 7 RBHaftG oder ähnlicher Vorschriften des Landesrechts unberührt.
- BGH, 10.05.1954 - III ZR 45/53
Amtshaftungsansprüche von Ausländern
Auszug aus BGH, 17.12.1981 - III ZR 28/80
Der erkennende Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung den Standpunkt, daß § 7 RBHaftG und die inhaltsgleichen landesrechtlichen Regelungen, die die Staatshaftung gegenüber Ausländern von der Verbürgung der Gegenseitigkeit abhängig machen, weder dem Grundgesetz noch sonstigem Bundesrecht widersprechen (Senatsurteile BGHZ 13, 241; 76, 375 und vom 30. Oktober 1980 - III ZR 174/79 - NJW 1981, 518 [BGH 30.10.1980 - III ZR 174/79];… weitere Nachweise in BGB-RGRK 12. Aufl. § 839 Rdn. 30).Es handelt sich bei dieser Vorschrift (vgl. auch Art. 7 Satz 2 des Abkommens) lediglich um eine in zwischenstaatlichen Verträgen häufig wiederkehrende sog. Rechtsschutzklausel, die nur die Wahrung von Rechten sowie den Zugang zu den Gerichten und Verwaltungsbehörden erleichtern soll, aber keine materiellrechtlichen Auswirkungen hat (RGZ 149, 83, 85 ff. zu vergleichbaren Vorschriften des Abkommens zwischen dem Deutschen Reich und der Türkischen Republik über den Rechtshilfeverkehr in Zivil- und Handelssachen vom 28. Mai 1929 [vgl. Ges. v. 3. Januar 1930 RGBl II S. 6] und des deutsch-türkischen Niederlassungsabkommens vom 12. Januar 1927 [RGBl II S. 76]; Senatsurteil BGHZ 13, 241, 243).
- BGH, 30.10.1980 - III ZR 174/79
Verbürgung auf Gegenseitigkeit als Voraussetzung der Amtshaftung gegenüber einem …
Auszug aus BGH, 17.12.1981 - III ZR 28/80
Der erkennende Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung den Standpunkt, daß § 7 RBHaftG und die inhaltsgleichen landesrechtlichen Regelungen, die die Staatshaftung gegenüber Ausländern von der Verbürgung der Gegenseitigkeit abhängig machen, weder dem Grundgesetz noch sonstigem Bundesrecht widersprechen (Senatsurteile BGHZ 13, 241; 76, 375 und vom 30. Oktober 1980 - III ZR 174/79 - NJW 1981, 518 [BGH 30.10.1980 - III ZR 174/79];… weitere Nachweise in BGB-RGRK 12. Aufl. § 839 Rdn. 30). - RG, 17.09.1935 - III 277/34
1. Welche rechtliche Bedeutung hat das in § 7 des preußischen …
Auszug aus BGH, 17.12.1981 - III ZR 28/80
Es handelt sich bei dieser Vorschrift (vgl. auch Art. 7 Satz 2 des Abkommens) lediglich um eine in zwischenstaatlichen Verträgen häufig wiederkehrende sog. Rechtsschutzklausel, die nur die Wahrung von Rechten sowie den Zugang zu den Gerichten und Verwaltungsbehörden erleichtern soll, aber keine materiellrechtlichen Auswirkungen hat (RGZ 149, 83, 85 ff. zu vergleichbaren Vorschriften des Abkommens zwischen dem Deutschen Reich und der Türkischen Republik über den Rechtshilfeverkehr in Zivil- und Handelssachen vom 28. Mai 1929 [vgl. Ges. v. 3. Januar 1930 RGBl II S. 6] und des deutsch-türkischen Niederlassungsabkommens vom 12. Januar 1927 [RGBl II S. 76]; Senatsurteil BGHZ 13, 241, 243).
- BGH, 14.07.1988 - III ZR 78/87
Anspruch gegen Stadt auf Ersatz des aus einem Verkehrsunfall entstandenen …
Sie würde die Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung überschreiten (vgl. Senatsurteile vom 17. Dezember 1981 - III ZR 28/80 - VersR 1982, 297, 298 und vom 5. Juli 1984 - III ZR 94/83 = NJW 1985, 1287, 1288).Ansprüche des Klägers aus § 839 BGB gegen die verantwortlichen Beamten der beklagten Stadt persönlich, die durch § 7 prStHG nicht ausgeschlossen sind (vgl. Senatsurteil vom 17. Dezember 1981 - III ZR 28/80 = VersR 1982, 297, 298 m. w. Nachw.), sind nicht Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreits.
- BGH, 30.10.1986 - III ZR 151/85
Amtspflichtverletzung gegenüber einem Ausländer
Allerdings ist er schon deshalb eng auszulegen, weil die immer engere internationale Verflechtung der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen eine Differenzierung zwischen Deutschen und Ausländern im Rahmen der Staatshaftung heute fragwürdig erscheinen läßt (vgl. BVerfGE 30, 409, 414; Senatsurteile v. 17. Dezember 1981 - III ZR 28/80 = VersR 1982, 297 …und vom 5. Juli 1984 aaO). - BGH, 05.07.1984 - III ZR 94/83
Verbürgung der Gegenseitigkeit der Amtshaftung im Verhältnis zu Italien
In seinem Urteil vom 17. Dezember 1981 - III ZR 28/80 = VersR 1982, 297 = WM 1982, 241 - hat der Senat bereits darauf hingewiesen, daß im Blick auf die immer engere internationale Verflechtung der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen der Staaten untereinander eine Differenzierung zwischen Deutschen und Ausländern, die durch rechtswidrige Hoheitsmaßnahmen geschädigt werden, heute nicht mehr angemessen erscheint (…vgl. Begründung zu § 50 des Entwurfs eines Staatshaftungsgesetzes, BT-Drucks. 8/2079, S. 85). - OLG Hamm, 24.02.1987 - 28 U 173/86
Vorliegen einer Pflichtverletzung bei der notariellen Beurkundung eines …
Auch das Risiko einer auf einen Fehler des Notars zurückzuführenden falschen Gerichtsentscheidung fällt in den Bereich der Schäden, für den der Notar einzustehen hat (vgl. BGH VersR 82, 297, Rinsche, a.a.O., RdNr. 11 123).
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