Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 04.06.1981 - 8 U 341/81 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ARB § 2
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtsschutzversicherer; Vergleich; Übernahme der Kosten; Aufteilungsmaßstab; Obsiegen; Unterliegen im Vergleich; Fortsetzung des Rechtsstreits; Kostenentscheidung eines Urteils
Papierfundstellen
- VersR 1982, 393
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.06.1977 - IV ZR 97/76
Erstattung von infolge eines Vergleichs entstandener Prozesskosten aufgrund eines …
Auszug aus OLG Nürnberg, 04.06.1981 - 8 U 341/81
Die genannte Klausel stellt in zulässiger Weise lediglich auf das formale Verhältnis zwischen dem Obsiegen und dem Unterliegen einer Partei ab, während es auf die bestehenden Erfolgsaussichten unter Berücksichtigung der materiellen Rechtslage in diesem Zusammenhang nicht ankommt (vgl. BGH VersR 1977, 809).
- BGH, 25.01.2006 - IV ZR 207/04
Verjährung von Ansprüchen gegen eine Rechtsschutzversicherung; Kostenverteilung …
Auch unter Berücksichtigung seines Interesses an möglichst lückenlosem Rechtsschutz bei der Wahrnehmung seiner Interessen wird der verständige Versicherungsnehmer bei aufmerksamer Beachtung des Wortlauts der Klausel erkennen, dass sein Rechtsschutzversicherer ihm nach einem - gerichtlichen oder außergerichtlichen - Vergleich ohne Rücksicht auf die ursprüngliche Rechtslage nur diejenigen Kosten der Rechtsverfolgung erstatten muss, die ihm im Fall einer Entscheidung durch Urteil gemäß §§ 91 ff. ZPO vom Gericht auferlegt worden wären, wenn es ein Urteil mit demselben Inhalt wie im Vergleich erlassen hätte (…Senatsurteil vom 16. Juni 1977 aaO; vgl. auch BGH, Urteil vom 20. Februar 1985 - IVa ZR 137/83 - VersR 1985, 538 unter 4 a und b; OLG Nürnberg VersR 1982, 393; OLG Hamm VersR 1999, 1276). - OLG Jena, 19.07.2012 - 4 U 107/12
Zur Kostentragungspflicht eines Rechtsschutzversicherers bei vergleichsweiser …
Danach muss ein Rechtsschutzversicherer dem Versicherungsnehmer - auch unter Berücksichtigung dessen Interesses an einem möglichst lückenlosen Rechtsschutz bei der Wahrnehmung seiner Interessen - nur diejenigen Kosten der Rechtsverfolgung ersetzen, die diesem im Fall einer Entscheidung durch Urteil gemäß §§ 91 ff ZPO vom Gericht auferlegt worden wären, wenn es ein Urteil mit demselben Inhalt wie im Vergleich erlassen hätte (so auch BGH VersR 1985, 538; OLG Nürnberg VersR 1982, 393; OLG Hamm VersR 1999, 1276).
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Rechtsprechung
| LG Kassel, 07.05.1981 - 1 O 13/81 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1982, 393
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 26.02.1969 - IV ZR 541/68
Juwelenversicherung
Auszug aus LG Kassel, 07.05.1981 - 1 O 13/81
Die Verschlußklausel in der Schmucksachenversicherung beinhaltet keine Obliegenheit, sondern eine objektive Risikobeschränkung (a. A. BGH VersR 69, 507).
- OLG Bamberg, 02.08.1982 - 3 W 93/82
Sofortige Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; Kostenfestsetzung bei …
Die Verfahren 1 O 13/81 und 1 O 15/81 des Landgerichts Bamberg sind in die Berufungsinstanz gegangen, während der Rechtsstreit 1 O 14/81 LG Bamberg durch das Endurteil des Landgerichts vom 29.07.1981 seinen Abschluß gefunden hat.in dem Rechtsstreit 1 O 13/81 auf.
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