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Rechtsprechung
   BGH, 10.02.1982 - IVa ZR 194/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1115
BGH, 10.02.1982 - IVa ZR 194/80 (https://dejure.org/1982,1115)
BGH, Entscheidung vom 10.02.1982 - IVa ZR 194/80 (https://dejure.org/1982,1115)
BGH, Entscheidung vom 10. Februar 1982 - IVa ZR 194/80 (https://dejure.org/1982,1115)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Leistungen aus einem Unfallversicherungsvertrag aufgrund des Todes des Versicherten - Ausschluss der Versicherungsleistungen wegen einer Bewußtseinsstörung infolge Trunkenheit - Nachweis der alkoholbedingten Bewußtseinsstörung - Voraussetzungen der Leistungsfreiheit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AUB § 3 Abs. 4, § 17; VVG § 6 Abs. 3
    Berücksichtigung von Trunkenheit bei Unfällen außerhalb der Teilnahme am Straßenverkehr

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 652
  • VersR 1982, 463
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.01.1976 - IV ZR 125/74

    Grenze einer durch Trunkenheit verursachten Bewußtseinsstörung

    Auszug aus BGH, 10.02.1982 - IVa ZR 194/80
    Sie sind z.B. im Straßenverkehr besonders hoch bei einem Kraftradfahrer, geringer bei einem Kraftwagen- oder Fahrradfahrer, noch geringer bei einem Fußgänger, am geringsten bei dem Mitfahrer eines Kraftwagens (BGHZ 66, 88, 90 unter Hinweis auf § 2 StVZO).
  • BGH, 09.12.1981 - IVa ZR 217/80

    Irrtum über die Beweislast - Beweislast für eine Körperverletzung - Beweislast …

    Auszug aus BGH, 10.02.1982 - IVa ZR 194/80
    Es genügt eine Störung der Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit, die so stark ist, daß der Versicherte der Gefahrenlage, in der er sich befindet, nicht mehr gewachsen ist (Prölss/Martin VVG, 22. Aufl. § 3 AUB Anm. 4 C a mit Rechtsprechungsnachweisen und zuletzt Urteil des erkennenden Senats vom 9. Dezember 1981 - IVa ZR 217/80).
  • BGH, 02.06.1993 - IV ZR 72/92

    Ehegatte als solcher kein Wissenserklärungsvertreter

    b) In seiner Entscheidung vom 10. Februar 1982 (IVa ZR 194/80 - VersR 1982, 463 unter II 2) hat der Bundesgerichtshof offengelassen, ob bei Bestehen einer ungestörten ehelichen Lebensgemeinschaft eine Befugnis des Ehegatten angenommen werden könne, den anderen bei Versicherungsangelegenheiten zu vertreten, die dessen eigene Ansprüche betreffen.

    Aber auch wenn der Kläger vor dem Sturz Alkohol zu sich genommen haben sollte, wird zu beachten sein, daß die Feststellung der Bewußtseinsstörung im Sinne von § 3 Nr. 4 AUB 61 nicht denselben Regeln unterliegt, wie sie bei Unfällen im Straßenverkehr und den dazu entwickelten Promillegrenzen angewendet werden (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 1982 - IVa ZR 194/80 aaO unter I 1).

  • OLG Nürnberg, 09.07.2020 - 8 U 49/20

    Wirksamkeit der Kündigung eines Krankenversicherungsvertrages

    Sie greift nur ein, wenn und soweit die Voraussetzungen des Repräsentantenbegriffs erfüllt sind (vgl. BGH, Urteile vom 08.02.1965 - II ZR 171/62, VersR 1965, 425, 429 und vom 10.02.1982 - IVa ZR 194/80, VersR 1982, 463, 465).
  • BGH, 17.02.1988 - IVa ZR 277/86

    Verursachung eines tödlichen Sturzes eines Versicherten durch einen Schlaganfall …

    Dabei wird es zu beachten haben, daß bei Unfällen, die sich außerhalb der Teilnahme am allgemeinen Straßenverkehr ereignen, bei der Prüfung der Frage, ob eine alkoholbedingte Bewußtseinsstörung vorlag, nach einer fallbezogenen Betrachtungsweise zu entscheiden ist, ob die Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit des Versicherten so herabgesetzt war, daß er der jeweiligen Gefahrenlage nicht gewachsen war (Senatsurteil vom 10.2.1982 - IVa ZR 194/80 - VersR 1982, 463).
  • OLG München, 28.05.1991 - 5 U 5054/90
    Welche Anforderungen an die Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit im Einzelfall jedoch zu stellen sind, hängt von der Lebenssituation ab, der sich der Versicherungsnehmer ausgesetzt gesehen hat (BGH VersR 1982, 463 ff.).
  • BGH, 10.10.1990 - IV ZR 231/89

    Ausschluß des Versicherungsschutzes - Alkoholbedingte Bewußtseinsstörung - …

    So muss bei Unfällen im Straßenverkehr zur Feststellung einer alkoholbedingten Bewusstseinsstörung bei einem Fußgänger eine erheblich höhere Blutalkoholkonzentration nachgewiesen werden als bei einem Kraftfahrer (Senatsurteil vom 10. Februar 1982 - IVa ZR 194/80 - VersR 1982, 463 unter I 1).
  • OLG Oldenburg, 14.07.1999 - 2 U 121/99

    Ansprüche aus einer Unfallversicherung; Begriff des Unfallereignisses; Umfang der …

    Es genügt eine Störung der Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit, die so stark ist, dass der Versicherte der Gefahrenlage, in der er sich befindet, nicht gewachsen ist (BGH VersR 1982, 463, 464; Prölss/Martin § 2 AUB 88 RdNr. 4;… Grimm, Unfallversicherung, 2. Aufl., § 2 RdNr. 22).

    Bei Unfällen, die sich außerhalb der Teilnahme am Straßenverkehr ereignen, gibt es keine festen Grenzwerte; es ist vielmehr nach einer fallbezogenen Betrachtungsweise zu entscheiden, ob die Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit des Versicherten so herabgemindert war, dass er der jeweiligen Gefahrenlage nicht mehr gewachsen war (BGH VersR 1982, 463, 464).

  • BGH, 27.02.1985 - IVa ZR 96/83

    Nachweis alkoholbedingter Bewußtseinsstörung

    Die Störung muß vielmehr einen Grad erreichen, bei dem die Gefahrenlage nicht mehr beherrscht werden kann (BGH, Urteil vom 10.2.1982 - IVa ZR 194/80 - LM AUB § 3 Nr. 8 VersR 1982, 463; ÖOGH VersR 1982, 588; OLG Nürnberg VersR 1969, 275; OLG Hamm VersR 1980, 1141; OLG Frankfurt VersR 1981, 52).
  • OLG Frankfurt, 12.01.2017 - 3 U 87/15

    Private Unfallversicherung: Verkehrsunfall eines alkoholisierten Fußgängers

    Bei der Prüfung der Frage, ob eine alkoholbedingte Bewusstseinsstörung vorliegt, ist jeweils eine einzelfallbezogene Betrachtung erforderlich, wobei bei Unfällen im Straßenverkehr zur Feststellung einer alkoholbedingten Bewusstseinsstörung bei einem Fußgänger eine erheblich höhere Blutalkoholkonzentration nachgewiesen werden muss als bei einem Kraftfahrer (BGH, Urteil vom 10. Februar 1982, IVa ZR 194/80, VersR 1982, 463 unter I 1).
  • BGH, 04.07.1990 - IV ZR 158/89

    Anfechtung eines Feuerversicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung - …

    und 7.6.1989 und 28.3.1990 - IVa ZR 242/87 und 94/88 sowie IV ZR 70/89 - VersR 1989, 737 [BGH 26.04.1989 - IV a ZR 242/87] und 909, ersteres Urteil auch BGHZ 107, 229 [BGH 26.04.1989 - IVa ZR 242/87], weiter VersR 1990, 620) rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. auch Senatsurteil vom 10.2.1982 - IVa ZR 194/80 - VersR 1982, 463 unter II. und Prölss/Martin, 24. Aufl. VVG § 6 Anm. 8 B = S. 92).
  • OLG Nürnberg, 30.07.2020 - 8 U 49/20

    Fristlose Kündigung Krankenversicherungsvertrages - Pflichtverletzung …

    Sie greift nur ein, wenn und soweit die Voraussetzungen des Repräsentantenbegriffs erfüllt sind (vgl. BGH, Urteile vom 08.02.1965 - II ZR 171/62, VersR 1965, 425, 429 und vom 10.02.1982 - IVa ZR 194/80, VersR 1982, 463, 465).
  • OLG Hamm, 15.01.2003 - 20 U 118/02

    Geltendmachung eines Zahlungsanspruchs einer Invaliditätssumme aus einer …

  • OLG Rostock, 22.12.2004 - 6 U 219/03

    Voraussetzungen der Annahme einer die Unfallzusatzversicherungsgesellschaft von …

  • OLG Nürnberg, 12.08.1999 - 8 U 1379/99

    Ausschluss der Versicherungsleistung wegen alkoholbedingter Bewusstseinsstörung

  • OLG Saarbrücken, 12.09.2001 - 5 U 19/01
  • OLG Braunschweig, 05.10.1994 - 1 U 15/94

    Erfordernis eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen einer Bewusstseinsstörung …

  • KG, 10.02.1987 - 6 U 5076/86

    Wertung eines zu Verletzungen, einem Krankenhausaufenthalt und Arbeitsunfähigkeit …

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