Rechtsprechung
| BGH, 09.03.1982 - VI ZR 220/80 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Sicherungspflichten des Auftraggebers gegenüber Grundstücksnachbar
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Aufsichtspflicht - Bauherr - Zuverlässigkeit eines Architekten - Zuverlässigkeit eines Bauunternehmers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 823 Abs. 1
Aufsichtspflichten des Bauherrn
Papierfundstellen
- VersR 1982, 593
- VersR 1982, 595
- BauR 1982, 399
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (6)
- BGH, 11.05.1976 - VI ZR 210/73
Verkehrssicherungspflicht des Bauherrn bei Beauftragung eines Architekten
Auszug aus BGH, 09.03.1982 - VI ZR 220/80
Zutreffend geht das Berufungsgericht allerdings davon aus, daß für einen Bauherrn, der einem zuverlässigen Architekter und Bauunternehmer die Planung und Ausführung seines Bauvorhabens übertragen hat, im allgemeinen keine Aufsichtspflichten mehr bestehen (vgl. Senatsurteil vom 11. Mai 1976 - VI ZR 210/73 - VersR 1976, 954, 955 m.w. Nachw.), wenn er dadurch auch nicht völlig von seiner Verantwortung befreit wird (Senatsurteil vom 30. Oktober 1959 - VI ZR 156/58 - VersR 1960, 134).Der zunächst Verkehrssicherungspflichtige ist zwar worauf das Berufungsgericht insoweit zutreffend hinweist, zu eigenem Eingreifen verpflichtet, wenn die Tätigkeit des beauftragten Unternehmers mit besonderen Gefahren verbunden ist, die er selbst sieht oder hätte sehen müssen, bzw., wenn er Anlaß zu Zweifeln hat, ob der von ihm Beauftragte den Gefahren und Sicherheits erfordernissen in der gebührenden Weise Rechnung trägt (Senatsurteil vom 11. Mai 1976 - VI ZR 210/73 - aaO - m.w.Nachw.).
Das Berufungsgericht hat weder festgestellt, daß der Auftrag, den der Beklagte der früheren Zweitbeklagten erteilt hat, eine Tätigkeit betraf, deren besondere Gefährlichkeit auch einem Nichtfachmann offensichtlich war, noch, daß sich die Erforderlichkeit statischer Berechnungen bereits aus dem Auftrag ergab, wie dies in dem von dem erkennenden Senat durch Urteil vom 11. Mai 1976 (VI ZR 210/73 - aaO) entschiedenen Rechtsstreit der Fall war.
- BGH, 04.05.1979 - V ZR 100/75
Bauträger: Pflicht zur Rücksichtnahme auf Nachbargrundstücke
Auszug aus BGH, 09.03.1982 - VI ZR 220/80
Im Hinblick darauf, daß der Beklagte unbestritten vorgetragen hat, es habe sich bei der früheren Zweitbeklagten um eine renommierte Firma gehandelt, die Bauvorhaben der hier in Rede stehenden Art schon viele Male beanstandungsfrei und ordnungsgemäß durchgeführt hatte, hat er bei der Auswahl des Unternehmens die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet und durfte ihm daher auch die Lösung der anfallenden bautechnischen Aufgaben und deren sachgemäße Durchführung eigenverantwortlich überlassen (BGH, Urt.v.4.Mai 1979 - V ZR 100/75 - VersR 1979, 768, 769).Die höchstrichterliche Rechtsprechung verlangt deshalb bei erheblichen Vertiefungen eines Grundstücks, daß sich der Bauherr auch bei einem von ihm beauftragten Spezialunternehmen persönlich erkundigen muß, ob die ihm nach § 909 BGB obliegende Pflicht berücksichtigt und erfüllt wird (BGH, Urt.v.4. Mai 1979 - V ZR 100/75 - aaO m.w.Nachw.; OLG Bremen, MDR 1960, 495).
- BGH, 30.10.1959 - VI ZR 156/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 09.03.1982 - VI ZR 220/80
Zutreffend geht das Berufungsgericht allerdings davon aus, daß für einen Bauherrn, der einem zuverlässigen Architekter und Bauunternehmer die Planung und Ausführung seines Bauvorhabens übertragen hat, im allgemeinen keine Aufsichtspflichten mehr bestehen (vgl. Senatsurteil vom 11. Mai 1976 - VI ZR 210/73 - VersR 1976, 954, 955 m.w. Nachw.), wenn er dadurch auch nicht völlig von seiner Verantwortung befreit wird (Senatsurteil vom 30. Oktober 1959 - VI ZR 156/58 - VersR 1960, 134).
- BGH, 27.06.1969 - V ZR 41/66
Grundstücksvertiefung - Zur Haftung des Bauherrn und des Architekten bei Schäden …
Auszug aus BGH, 09.03.1982 - VI ZR 220/80
Das Berufungsgericht verkennt aber, daß dieser Grundsatz nicht nur gilt, wenn der Bauunternehmer bzw. Architekt nachgewiesenermaßen zuverlässig war, sondern immer dann, wenn er als zuverlässig bekannt war (BGH, Urteil vom 27. Juni 1969 - V ZR 41/66 - NJW 1969, 2140, 2141). - BGH, 30.11.1965 - VI ZR 145/64
Ausbau der Moselstaustufe Zeltingen - Verschmutzung von Hauswänden durch von …
Auszug aus BGH, 09.03.1982 - VI ZR 220/80
Das gleiche gilt, wenn schädliche Auswirkungen bestimmter Bauvorhaben für Dritte keinem Bauherrn entgehen können (vgl. Senatsurteil vom 30. November 1965 - VI ZR 145/64 - Moselstaustufe - VersR 1966, 145; OLG Düsseldorf, Bau recht 1973, 395). - BGH, 10.07.1959 - VI ZR 208/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 09.03.1982 - VI ZR 220/80
Abgesehen davon, daß das Berufungsgericht nicht festgestellt hat, ob die Mitglieder dieser Kommission soviel Fachkenntnisse hatten, daß sie eine wirksame Kontrolle hätten ausüben können, begründet selbst eine solche Befähigung des Auftraggebers noch nicht ohne weiteres eine Verpflichtung zur Kontrolle des beauftragten Unternehmers (vgl. Senatsurteil vom 10. Juli 1959 - VI ZR 208/58 - VersR 1959, 998, 999).
- BGH, 31.05.1994 - VI ZR 233/93
Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers eines Mehrfamilienhauses
16 (a) Allerdings wird ein Bauherr von seiner Verantwortung für die verkehrssichere Errichtung eines Bauwerks weitgehend dadurch befreit, daß er mit der Planung und Bauleitung einen bewährten Architekten beauftragt (vgl. Senatsurteile vom 11. Mai 1976 - VI ZR 210/73 - VersR 1976, 954, 955 und vom 9. März 1982 - VI ZR 220/80 - VersR 1982, 595, 596). - OLG Düsseldorf, 11.01.2011 - 23 U 28/10
Haftung für den Brand am Düsseldorfer Flughafen
Ein Bauherr ist - unabhängig von der grundsätzlichen Verantwortung des Werkunternehmers - dann zu persönlichem Eingreifen verpflichtet, wenn er bei Tätigkeiten, die mit besonderen Gefahren verbunden sind, diese von ihm erkannt und durch eigene Anweisungen abgestellt werden können (OLG Zweibrücken, Urteil vom 13.09.2002, 1 U 248/01, BauR 2003, 1742; SchlHOLG, Urteil vom 13.04.2000, BauR 2001, 974; vgl. auch BGH, Urteil vom 09.03.1982, VI ZR 220/80, BauR 1982, 399; BGH, Urteil vom 11.05.1976, VI ZR 210/73, BauR 1976, 441; Werner/Pastor, a.a.O., Rn 1852 ff., insbes. - BGH, 18.12.2018 - VI ZR 34/17
Anspruchsgegner bei Haftung für einen Arbeitsunfall auf einer Baustelle
Dies gilt nur dann nicht, wenn er bei einer von ihm selbst erkannten oder für ihn jedenfalls erkennbaren Gefahrenlage keine Abhilfe schafft (…vgl. Senatsurteile vom 31. Mai 1994 - VI ZR 233/93, VersR 1994, 996 f. Rn. 16 n. juris; vom 9. März 1982 - VI ZR 220/80, VersR 1982, 595, 596 …und vom 11. Mai 1976 - VI ZR 210/73, VersR 1976, 954, 955 Rn. 15 n. juris).
- OLG Düsseldorf, 14.02.2017 - 21 U 223/14
Bauherr muss für sichere Arbeitsräume sorgen!
(vgl. BGH…, Urteil vom 5.11.1992, a.a.O.; Urteil vom 9.3.1982, VI ZR 220/80, BauR 1982, 399 zit. nach juris Rz. 6;… OLG Celle, a.a.O.; OLG Hamm…, Urteil vom 29.09.1995, 9 U 48/95, a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss vom 21.02.2014 - 11 W 15/14, NZBau 2014, 635). - BGH, 12.03.1985 - VI ZR 215/83
Begriff des Teils eines Gebäudes; Sicherungspflichten des Grundstücksbesitzers
Durch das Gebot einer vertrauensvollen Zusammenarbeit und infolge der Selbständigkeit und Weisungsunabhängigkeit sowie der Selbstverantwortlichkeit des Beauftragten sind der Beaufsichtigung von Fachunternehmen Grenzen gesetzt, wenn der Auftraggeber dadurch auch nicht völlig von seiner Verantwortung befreit wird (vgl. zu § 823 Abs. 1 BGB: Senatsurteile vom 7. Oktober 1975 - VI ZR 43/75 - VersR 1976, 62, 64 und vom 9. März 1982 - VI ZR 220/80 - VersR 1982, 595, 596). - OLG Celle, 24.06.2020 - 14 U 20/20
Architekt muss sich um die Einhaltung der Bauabläufe kümmern!
Es ist in Rechtsprechung und Literatur für die Einhaltung von Verkehrssicherungspflichten des Bauherrn anerkannt, dass der Bauherr seine ihn primär treffende Verkehrssicherungspflicht und seine diesbezüglichen Pflichtenstellungen dadurch verkürzen kann, dass er die Planung und Durchführung des Bauvorhabens zuverlässigen sachkundigen Fachleuten, sei es einem Architekten oder dem Bauunternehmer, überträgt [BGH, Urteil vom 9. März 1982 - VI ZR 220/80 -, BauR 1982, 399; OLG Hamm, Urteil vom 29.09.1995 - 9 U 48/95 - OLG Hamm, Beschluss vom 21.02.2014 - 11 W 15/14, NZBau 2014, 635]. - LG Bonn, 04.10.2012 - 18 O 75/12
Gesamtschuldnerausgleich nach einem Schadensereignis auf der Baustelle gegenüber …
Hat dieser Bauplanung, Bauaufsicht und Bauausführung einem bewährten Architekten sowie einem als zuverlässig und leistungsfähig bekannten (vgl. BGH BauR 82, 399, 400) Bauunternehmer übertragen, so hat er damit grundsätzlich das Seinige getan, um seinen Verkehrspflichten zu genügen (…Nicklisch/Weick, VOB/B, 3. Auflage 2001, § 10 Rn. 25). - OLG Düsseldorf, 14.02.2017 - 21 U 229/14
Bauarbeiter stürzt in ungesicherten Schacht: Wer haftet alles auf Schadensersatz?
(vgl. BGH…, Urteil vom 5.11.1992, a.a.O.; Urteil vom 9.3.1982, VI ZR 220/80, BauR 1982, 399 zit. nach juris Rz. 6;… OLG Celle, a.a.O.; OLG Hamm…, Urteil vom 29.09.1995, 9 U 48/95, a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss vom 21.02.2014 - 11 W 15/14, NZBau 2014, 635). - BGH, 04.10.1988 - VI ZR 7/88
Begriff des Unternehmers
Sie konnte grundsätzlich darauf vertrauen, daß der für die Errichtung des Durchgangs verantwortliche Architekt einen rutschfesten Bodenbelag gewählt hatte (vgl. Senatsurteil vom 9. März 1982 - VI ZR 220/80 - VersR 1982, 595, 596 m.w.N.). - LG Leipzig, 10.07.2001 - 4 O 10382/00
Anforderungen an die Auslegung eines Pachtvertrages; Anspruch auf Schadensersatz …
In Rechtsprechung und Literatur besteht Einigkeit darüber, dass zwar zunächst der Bauherr als Veranlasser verkehrssicherungspflichtig ist, dass diese Pflichtenstellung des Bauherrn sich aber verkürzt, wenn er die Planung und Durchführung des Bauvorhabens zuverlässigen und sachkundigen Fachleuten überträgt (BGH, BauR 82, 399 ff.; OLG Hamm, NJW-RR 96, 1362 f.;… Werner-Pastor, Der Bauprozeß, 9. Auflage, Rn. 1853).Wäre es bereits vor Abschluß der Bauarbeiten zur Überschwemmung auf den Feldern des Klägers gekommen, so wäre die Beklagte zu 1 von ihrer Ersatzpflicht befreit gewesen, da sie zuverlässige Firmen mit der Planung und Durchführung des Bauvorhabens beauftragt hatte (so im vom BGH entschiedenen Fall BGH, BauR 82, 399 f.).
- LG Düsseldorf, 22.02.2000 - 6 O 161/99
Schadensersatz einer Fluggesellschaft gegen einen Flughafenbetreiber wegen …
- BGH, 29.03.1988 - VI ZR 311/87
Eintrittspflicht des Kfz-Haftpflichtversicherers beim Einsatz eines Kranwagens
- LG Düsseldorf, 30.11.2005 - 2b O 74/99
Flughafen Brand
- OLG Köln, 19.09.1996 - 18 U 14/96
Handelsvertreter; Ausgleichsanspruch ; Feststellungsklage; Rechtsverhältnis; …
- LG Düsseldorf, 30.11.2005 - 2b O 95/99
Flughafen, Brand
- OLG Karlsruhe, 16.12.1992 - 7 U 52/92
Verkehrssicherungspflicht bei Betrieb einer Sporthalle - Schmerzensgeld
- OLG Karlsruhe, 23.03.1984 - 17 U 208/83
E-f
- LG Aachen, 02.10.1991 - 4 O 168/00
Klage auf Ersatz des Schadens aus einem Verkehrsunfall infolge einer …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".