Rechtsprechung
| BGH, 24.03.1982 - IVa ZR 156/80 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Auszahlung eines Erbschaftsteuerversicherungsbetrages - Einigung über die Unentgeltlichkeit der Zuwendung bei einer Schenkung - Verwendung der Versicherungssumme zur Bezahlung der Erbschaftsteuer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZIP 1982, 739
- MDR 1982, 917
- VersR 1982, 665
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.07.1981 - IVa ZR 188/80
Abgrenzung der Aufhebung eines früheren Testaments von dem Widerruf eines …
Auszug aus BGH, 24.03.1982 - IVa ZR 156/80
Das Berufungsgericht hätte seine Prüfung nicht damit abschließen dürfen, daß der Inhalt der genannten Testamente unklar sei, sondern es hätte die Testamente abschließend auslegen müssen (vgl. BGH Urt. v. S. Juli 1981 - IVa ZR 188/80 = NJW 1981, 2745 - FamRZ 1981, 1173). - BGH, 10.07.1963 - V ZR 136/61
Auszug aus BGH, 24.03.1982 - IVa ZR 156/80
Wie der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes in seinem Urteil vom 10.7.1963 - V ZR 136/61 = VersR 1963, 917, 918 r.Sp. ausgeführt hat, ist bei Erbschaftsteuerversicherungen auch in den Fällen, in denen ein etwaiger überschießender Betrag durch das Finanzamt an einen anderen ausbezahlt werden soll, das Finanzamt zunächst als Bezugsberechtigter der gesamten Lebensversicherungssumme anzusehen, weil nur auf diese Weise der mit dem Abschluß einer Erbschaftsteuerversicherung beabsichtigte steuerliche Erfolg erreicht werden kann.
- BGH, 17.06.1998 - IV ZR 145/97
Behandlung einer Lebensversicherung zur Abdeckung der Erbschaftssteuerschulden
Auch nach der Festsetzung der Restbezugsberechtigung des Bruders gemäß den Erklärungen vom 19. November und 2. Dezember 1970 änderte sich nichts an dieser echten Bezugsberechtigung des Finanzamts (Senatsurteil vom 24. März 1982 - IVa ZR 156/80 - VersR 1982, 665 unter I 1 m.w.N.).
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Rechtsprechung
| OLG München, 24.04.1981 - 8 U 3048/80 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1982, 665
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Jena, 26.07.2019 - 4 U 50/19
Versichertes Risiko in der Betriebshaftpflichtversicherung: Versicherungsschutz …
Das vom Landgericht zitierte Urteil des Oberlandesgerichts München vom 24.04.1981 (VersR 1982, S. 665) trägt diese Argumentation nicht, sondern spricht eher für das Gegenteil. - OLG Stuttgart, 25.04.2016 - 7 U 215/15
Betriebshaftpflichtversicherung: Versicherungsschutz für notwendige …
In den Schutzbereich fallen insoweit alle Tätigkeiten, die in innerem ursächlichen Zusammenhang mit dem versicherten Betrieb stehen, wenn das zu deckende Wagnis betriebsbezogen ist (vgl. BGH VersR 1987, 1181; OLG München VersR 1982, 665;… Prölss/Martin a.a.O. Ziff. 3 - 7.1.1 BetrH AT Rn. 3). - OLG Oldenburg, 22.01.2014 - 5 U 45/13
Verpachtung eines Legehennenstalls mit Grünlandflächen nicht von allgemeiner …
So lässt sich etwa den Entscheidungen BGH, VersR 1975, 77 f.; BGH, VersR 1987, 1181 f.; OLG München, VersR 1982, 665; OLG Hamburg, VersR 1982, 458 ff.; OLG Hamm, VersR 1976, 233, entnehmen, dass gerade nicht jede Tätigkeit, die anlässlich des vertraglich abgedeckten Betriebes entfaltet wurde, es auch verdient, vom Haftpflichtschutz erfasst zu werden. - LG Frankfurt/Oder, 03.07.2024 - 15 O 203/23 In den Schutzbereich fallen insoweit alle Tätigkeiten, die in innerem ursächlichen Zusammenhang mit dem versicherten Betrieb stehen, wenn das zu deckende Wagnis betriebsbezogen ist (vgl. BGH VersR 1987, 1181; OLG München VersR 1982, 665;… Prölss/Martin a.a.O. Ziff. 3 - 7.1.1 BetrH AT Rn. 3;… OLG Stuttgart Urt. v. 25.4.2016 - 7 U 215/15, BeckRS 2016, 103294 Rn. 9, beck-online).
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