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| KG, 28.11.1980 - 9 U 2687/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1982, 74
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 07.02.1984 - VI ZR 188/82
Wirksamkeit der Einwilligung in einen Diagnoseeingriff
Unter diesen Umständen würde die bloße Behauptung des Klägers, daß er die Rektoskopie aus Furcht vor Schmerzen abgelehnt hätte, nicht ausreichen, um einer solchen Darstellung zu folgen (vgl. dazu Senatsurteil vom 7. Februar 1984 - VI ZR 174/82 = zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt, sowie Senatsbeschluß vom 27. Oktober 1981 - VI ZR 63/81 - VersR 1982, 74, 75 f = NJW 1982, 700). - OLG Naumburg, 18.12.2003 - 1 W 7/03
Ärztliche Sorgfaltspflichten bei Anwendung eines anerkannten Medikaments mit …
Das Medikament ist heute trotz seiner inzwischen bekannten möglichen Nebenwirkungen nach wie vor zugelassen und wird therapeutisch eingesetzt, jedoch mit der Verpflichtung, die Entwicklung des Gesundheitszustandes des Patienten zu beobachten und insbesondere auf mögliche Gesichtsfelddefekte zu achten (zu den Sorgfaltspflichten bei anerkannten, aber nicht ungefährlichen Medikamenten vgl. auch KG VersR 1982, 74; OLG Koblenz VersR 1992, 752). - BGH, 21.09.1982 - VI ZR 192/81
Ärztliche Belehrungspflicht - Nachbestrahlung - Mammaablation - Röntgenbehandlung …
Entscheidend erscheint, daß die Klägerin nicht, wie dies bei dieser Sachlage erforderlich war (vgl. Senatsbeschluß vom 27. Oktober 1981 - VI ZR 63/81 VersR 1982, 74), in nachvollziehbarer Weise dargelegt hat, daß sie bei angemessener Aufklärung die dringend gebotene Nachbestrahlung, für die die Entscheidung schon durch die gewählte Operationsform getroffen war, aus irgendwelchen - möglicherweise auch objektiv unvernünftigen - Gründen abgelehnt hätte.
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