Rechtsprechung
| OLG Hamm, 23.10.1981 - 20 U 216/81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1982, 891
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Frankfurt, 17.08.2000 - 3 U 72/99
Teilkaskoversicherung: Leistungsfreiheit für Fahrzeugschäden bei …
Gleiches gilt, wenn der Versicherungsnehmer die Laufleistung des angeblich gestohlenen Fahrzeugs erheblich, nämlich mehr als 20 % unter der tatsächlichen Laufleistung angibt (OLG Hamm, VersR 1993, 473; VersR 1982, 891;… Knappmann aaO, Rdnr.48). - OLG Köln, 01.02.1990 - 5 U 153/89
Bereicherungsprozeß; Fahrzeugdiebstahl-Entschädigung; Beweiserleichterungen
In der Rechtsprechung werden zu Umfang und Verteilung der Beweislast in solchen Fällen unterschiedliche Auffassungen vertreten (vgl. OLG Hamm VersR 1982, 891; r + s 87, 75 (77); VersR 1988, 1288 = r + s 88, 67; r + s 88, 314; 1989, 346 = VersR 1989, 953 L; OLG Saarbrücken VersR 1989, 953 = NJW 89, 1679; Senat VersR 1983, 1175; vom 22.12.1983 - 5U 81/83und vom 24. - OLG Köln, 14.09.1989 - 5 U 23/89
Rückforderung; Rechtsgrund; Bereicherung; Beweislast; Kasko; Unfallflucht; …
In der Rechtsprechung werden zu Umfang und Verteilung der Beweislast in solchen Fällen unterschiedliche Auffassungen vertreten (vgl. OLG Hamm VersR 1982, 891; r + s 87, 75 (77); VersR 1988, 1288 = r + s 88, 67; r + s 88, 314; OLG Saarbrücken VersR 1989, 953 = NJW 89, 1679; Senat VersR 1983, 1175; 1986, 1233 = r.
- AG Meinerzhagen, 01.12.1993 - 4 C 175/93
Anspruch aus einem Fahrzeugvollkaskoversicherungsvertrag nach Diebstahl eines …
Unter diesen Umständen kann von einer nur grob fahrlässigen Obliegenheitsverletzung des Klägers, der insoweit beweisbelastet ist, (vgl. Prölls-Martin Versicherungsvertragsgesetz , Anmerkung 14 zu § 6 VVG ; OLG Hamm Versicherungsrecht 82, Seite 891), nicht ausgegangen werden. - OLG Hamm, 11.05.1983 - 20 U 327/82 Eine vorsätzliche Verletzung von Obliegenheiten durch unrichtige Erklärungen in der aufgrund eines Fahrzeugbrands erstatteten Schadenanzeige (hier: falsche Angaben über km-Leistung, Anzahl der Vorbesitzer und Höhe des Restwerterlöses) führt jedenfalls dann zur Leistungsfreiheit des Versicherers, wenn dessen Interessen durch das Ausmaß der erklärten Unwahrheiten ernsthaft gefährdet werden (vgl. BGH VersR 1975, 752; OLG Hamm VersR 1982, 891).
- LG Duisburg, 05.03.2001 - 3 O 99/00 Bei einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung genügt es, dass die Falschangabe generell geeignet ist, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden (BGH, VersR 1984, 228: OLG Hamm, VersR 1982, 891).
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