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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 23.10.1981 - 20 U 216/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,7369
OLG Hamm, 23.10.1981 - 20 U 216/81 (https://dejure.org/1981,7369)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.10.1981 - 20 U 216/81 (https://dejure.org/1981,7369)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Oktober 1981 - 20 U 216/81 (https://dejure.org/1981,7369)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1982, 891
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • AG Meinerzhagen, 01.12.1993 - 4 C 175/93

    Anspruch aus einem Fahrzeugvollkaskoversicherungsvertrag nach Diebstahl eines …

    Unter diesen Umständen kann von einer nur grob fahrlässigen Obliegenheitsverletzung des Klägers, der insoweit beweisbelastet ist, (vgl. Prölls-Martin Versicherungsvertragsgesetz , Anmerkung 14 zu § 6 VVG ; OLG Hamm Versicherungsrecht 82, Seite 891), nicht ausgegangen werden.
  • OLG Hamm, 11.05.1983 - 20 U 327/82
    Eine vorsätzliche Verletzung von Obliegenheiten durch unrichtige Erklärungen in der aufgrund eines Fahrzeugbrands erstatteten Schadenanzeige (hier: falsche Angaben über km-Leistung, Anzahl der Vorbesitzer und Höhe des Restwerterlöses) führt jedenfalls dann zur Leistungsfreiheit des Versicherers, wenn dessen Interessen durch das Ausmaß der erklärten Unwahrheiten ernsthaft gefährdet werden (vgl. BGH VersR 1975, 752; OLG Hamm VersR 1982, 891).
  • LG Duisburg, 05.03.2001 - 3 O 99/00
    Bei einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung genügt es, dass die Falschangabe generell geeignet ist, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden (BGH, VersR 1984, 228: OLG Hamm, VersR 1982, 891).
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