Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 07.01.1982 - 16 U 98/81 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verunreinigtes Transportgut; Produktionsschaden; Sonderfahrzeug
Papierfundstellen
- VersR 1982, 967
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 28.05.1969 - IV ZR 615/68
Reinigung des Tanks eines Silofahrzeugs - Verschmutzung des Fahrzeugtanks infolge …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.01.1982 - 16 U 98/81
* Wird ein Sonderfahrzeug von Rückständen eines Vortransports nicht ausreichend gereinigt und entsteht dadurch bei dem Abnehmer des verunreinigten Transportguts ein Produktionsschaden, so ist der Schaden auch dann durch den Gebrauch des Fahrzeugs entstanden, wenn die Reinigung von Hand vorgenommen worden ist (Erweiterung von BGH VersR 69, 726) *.
- LG Stuttgart, 19.12.2014 - 7 O 139/14
Schadensfall: Vermischung Superkraftstoff/Heizöl, Tankfahrzeug
Weitergehend hat das OLG Frankfurt (VersR 1982, 967) einen Schadensfall dem Bereich der Kfz-Haftpflicht zugeordnet, wenn ein Sonderfahrzeug von Rückständen eines Vortransports nicht ausreichend gereinigt und dadurch beim Abnehmer des verunreinigten Transportguts ein Produktionsschaden verursacht wurde.Allerdings, meint das Gericht, ist die Kommentierung bei Stiefel/Maier, Kraftfahrtversicherung, 18. Aufl., AKB A. 1.1 Rn. 45 insoweit missverständlich, als man ihr die Auffassung entnehmen könnte, die in BGH VersR 69, 726 und OLG Frankfurt VersR 1982, 967 aufgestellten Rechtsgrundsätze gelten auch im Deckungsverhältnis nicht mehr.
Die genannten Entscheidungen BGH VersR 1969, 726 und OLG Frankfurt VersR 1982, 967 weiter zum Beleg für Sachverhalte, die unter den Begriff des Gebrauchs eines Kraftfahrzeugs im Sinne des Be- und Entladens zu subsumieren sind.
- BGH, 09.02.1994 - VIII ZR 282/93
Haftung des Verkäufers wegen schuldhafter Lieferung einer mangelhaften Sache
a) Zwar wäre ein solcher mittelbarer Schaden, der sich als weitere Auswirkung der Beschädigung des beförderten Trockenmörtels darstellt, durch den Gebrauch des bei der Beklagten versicherten Fahrzeugs gemäß § 10 Abs. 1 AKB verursacht und nicht durch § 11 Nr. 3 AKB vom Versicherungsschutz ausgeschlossen (BGH…, Urteil vom 28. Mai 1969 - IV ZR 615/68 aaO; zuletzt BGH, Urteil vom 27. Oktober 1993 - IV ZR 243/92 unter 3 a, zur Veröffentlichung bestimmt); daß nach dem Vortrag der Beklagten die Reinigung des Tanks mit einem Besen und nicht mittels eines vom Wagenmotor betriebenen Gebläses erfolgt ist, macht keinen Unterschied, da beides noch zum "Gebrauch" des Fahrzeugs gehört (OLG Frankfurt a. M. VersR 1982, 967 f;… Stiefel/Hofmann, Kraftfahrtversicherung, 15. Aufl., § 10 AKB Rdnr. 106;… Prölss/Martin, VVG, 25. Aufl., § 10 AKB Anm. 3 B).
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