Rechtsprechung
| OLG München, 25.04.1983 - 11 W 1152/83 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Versicherungsnehmer; Prozeßbevollmächtigten; Haftpflichtversicherer; Rechtsanwalt; Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltkosten
Papierfundstellen
- MDR 1983, 941
- VersR 1983, 1084
- Rpfleger 1983, 495
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Rechtsprechung
| OLG München, 24.03.1983 - 24 U 683/82 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BRAGO § 118 Abs. 1 Nr. 2
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Kfz-Haftpflichtversicherung ; Haftpflichtversicherung ; Versicherungsscheinnummer; Autoversicherer; Besprechungsgebühr; Zentralruf der Autoversicherer
Papierfundstellen
- MDR 1983, 765
- VersR 1983, 1084
Wird zitiert von ... (2)
- LG Stade, 25.03.1985 - 6 O 732/84 Streitig geworden ist lediglich, ob die fernmündliche Ermittlung von Namen, Anschrift und Vers.-Nr. eines Kraftfahrzeughalters beim Zentralruf der Autoversicherer eine Besprechungsgebühr anfallen läßt, dafür Hartmann aaO. § 118 BRAGO Anm. 3 B d und Gerold/Schmidt aaO. § 118 Rdn. 6 g Seite 1249) und die dortige Rechtsprechung; anderer Auffassung jetzt die von der Beklagten in ihrem Schriftsatz vom 4.12.1984 zitierte Entscheidung OLG München, DAR 1983, 267 = MDR 1983, 765 .
- AG Frankfurt/Main, 27.01.1984 - 32 C 10647/83 Die Anfrage beim HUK-Zentralruf löst keine Besprechungsgebühr aus (Anschluß OLG München, 1983-03-24, 24 U 683/82, ZfSch 1983, 204).
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Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 16.03.1983 - 7 U 136/82 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1983, 2643
- VersR 1983, 1084
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 14.02.1989 - VI ZR 65/88
Aufklärungspflicht des Arztes bei intraartikulärer Injektion eines …
Eine Haftung bei Verwirklichung eines nicht aufklärungspflichtigen Risikos wird abgelehnt vom Oberlandesgericht Karlsruhe (NJW 1983, 2643), ferner von den Oberlandesgerichten Hamm (…Urt. vom 17. Januar 1983 - 3 U 244/82), Düsseldorf (…Urt. vom 15. März 1984 - 8 U 95/83) und München (…Urt. vom 15. Oktober 1987 - 1 U 1532/86) in bisher nicht veröffentlichten Entscheidungen.Im Schrifttum haben sich für die Zurechnung aller Schadensfolgen ausgesprochen Mertens in MünchKomm 2. Aufl. § 823 Rdnr. 423 c f. und Schloßhauer-Selbach (NJW 1985, 660 [OLG Karlsruhe 16.03.1983 - 7 U 136/82]).
- BGH, 01.10.1985 - VI ZR 19/84
Darlegungs- und Beweislast im Arzthaftungsprozeß wegen mangelhafter Aufklärung; …
Für die Entscheidung des Senats kann offen bleiben, ob dem Berufungsgericht insoweit gefolgt werden kann, als es im Anschluß an die Entscheidung des OLG Karlsruhe NJW 1983, 2643 [OLG Karlsruhe 16.03.1983 - 7 U 136/82] = MedR 1983, 190 wohl annehmen will, eine Haftung wegen unterlassener Risikoaufklärung komme stets nur in Betracht, wenn sich gerade ein aufklärungsbedürftiges Risiko verwirklicht habe (vgl. dazu Senatsurteil vom 7. Februar 1984 - VI ZR 188/82 - BGHZ 90, 96 [BGH 07.02.1984 - VI ZR 188/82]; Dunz MedR 1984, 184 ff; Schloßhauer-Selbach NJW 1985, 660 ff [OLG Karlsruhe 16.03.1983 - 7 U 136/82], jeweils m.w.N.). - BVerwG, 23.04.1985 - 1 A 11.81
Versicherungsunternehmen - Erlaubnis - Versagung - Krankenhaustagegeld
Nach einer Ansicht soll - sofern der Patient auf die diesbezügliche Aufklärung nicht wirksam verzichtet hat - die erforderliche Aufklärung in jedem Falle u.a. "zumindest" den angenommenen medizinischen Befund umfassen (BVerfGE 52, 131, 171 [BVerfG 25.07.1979 - 2 BvR 878/74]- abweichende Meinung der Richter Hirsch, Niebier und Steinberger; Giesen, JZ 1982, 391 ; Schlosshauer-Selbach, NJW 1985, 660 [OLG Karlsruhe 16.03.1983 - 7 U 136/82]).
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Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 24.03.1982 - 9 U 207/81 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1983, 1084
Wird zitiert von ...
- BGH, 27.05.1986 - VI ZR 275/85
Vermietung von Reitpferden
Aus all diesen Erwägungen kann die Begründung des angefochtenen Urteils keinen Bestand haben, daß die Entlastungsmöglichkeit des § 833 Satz 2 BGB für Reitpferde allgemein keine Anwendung findet (…ebenso für viele Kreft aaO; Berglar, Der Begriff des Tierhalters, Diss., 1979, S. 79, vgl. auch OLG Schleswig VersR 1983, 1084 und OLG Celle VersR 1972, 469).
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