Rechtsprechung
| BGH, 13.12.1982 - II ZR 287/81 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Möglichkeit der Verlängerung einer Berufungsbegründungsfrist durch Bestimmung eines Gerichts nach Ablauf der Rechtmittelfrist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1983, 249
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 18.03.1982 - GSZ 1/81
Zur Zulässigkeit der Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfrist nach deren …
Auszug aus BGH, 13.12.1982 - II ZR 287/81
Eine Rechtsmittelbegründungsfrist kann auch noch nach Ablauf verlängert werden, wenn der Verlängerungsantrag bis zum Ablauf des letzten Tages der Frist gestellt worden ist (i. A. an BGHZ 83, 217 = VersR 82, 702).Durch Beschluß des Großen Senats für Zivilsachen vom 18. März 1982 - GSZ 1/81, BGHZ 83, 217 hat der Bundesgerichtshof seine Auffassung geändert.
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Rechtsprechung
| BGH, 07.12.1982 - VI ZR 301/80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Schadensersatz - Verkehrssicherungsrecht - Grundstückseigentümer - Transparent - Spielende Kinder
Papierfundstellen
- VersR 1983, 249
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.10.1974 - VI ZR 142/73
Verkehrssicherungspflicht - Lagerplatz - Sicherung von Lagern - Kinderspielplatz …
Auszug aus BGH, 07.12.1982 - VI ZR 301/80
Es wird hierzu auf die Ausführungen in den Senatsurteilen vom 22. Oktober 1974 (VI ZR 142/73 und 149/73 = VersR 1975, 87 und 88) und zum Meinungsstand auf J. Schröder (AcP 1979, 567 ff) verwiesen.
- OLG Bamberg, 18.04.1991 - 1 U 206/90
Rückgriff einer Versicherung gegen den Schädiger für übernommene …
Entscheidend ist in diesem Zusammenhang nämlich immer, daß dem wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht in Anspruch genommene Grundeigentümer bekannt war, daß Kinder trotz Verbots seitens des Grundeigentümers oder der Eltern immer wieder das Grundstück zum Spielen benutzen, dessen Zustand ihnen gefährlich werden kann (vgl. BGH in LM Nr. 11 b zu § 823 (Ef) BGB, VersR 1983, 249, OLG Karlsruhe in MDR 1990, 339, und in VersR 1989, 861, AG Marbach in VersR 1988, 852).
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