Rechtsprechung
| BGH, 29.03.1983 - VI ZR 202/82 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verfahren - Beweislast - Arzt - Behandlungsfehler - Patient - Gehbehinderung - Behandlungsfehler durch unterbliebene Hinzuziehung eines Gefäßspezialisten
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1983, 563
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79
Ablehnung der Revision
Auszug aus BGH, 29.03.1983 - VI ZR 202/82
Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Hiddemann und die Richter Dunz, Dr. Steffen, Dr. Kullmann und Dr. Ankermann am 29. März 1983 gemäß § 554 b Abs. 1 ZPO in der Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 11. Juni 1980 - 1 PBvU 1/79 - NJW 1981, 39) beschlossen :.
- OLG Hamm, 28.07.1993 - 20 W 30/93
Außergerichtlicher Vergleich ; Kostentragungspflicht; Rücknahme der Klage; …
Für eine gerichtliche Kostenentscheidung besteht nämlich dann kein Bedürfnis, wenn die gesetzlich vorgesehene Kostenfolge durch eine Vereinbarung der Parteien abgeändert wird und der Kl. mit der Klagerücknahme einer im Vergleich übernommenen Verpflichtung nachkommt (vgl. dazu z. B. Baumbach/Hartmann, ZPO 51. Aufl. § 269 Rdz. 40 BGH MDR 72, 945 OLG Bamberg VersR 1983, 563 L).
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Rechtsprechung
| OLG Bamberg, 29.07.1982 - 5 W 35/82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs über die Kosten des Rechtsstreits; Rücknahme der Klage als eine in einem Vergleich übernommene Verpflichtung; Bevollmächtigung des Versicheres
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Coburg, 25.06.1982 - 2 O 322/82
- OLG Bamberg, 29.07.1982 - 5 W 35/82
Papierfundstellen
- VersR 1983, 563
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- KG, 07.02.1974 - 12 W 1604/73
Kostenentscheidung; Vergleich; Rücknahme; Haftpflicht; Schaden
Auszug aus OLG Bamberg, 29.07.1982 - 5 W 35/82
Die Entscheidung des Landgerichts läßt sich nicht auf § 269 III ZPO stützen, denn diese Vorschrift findet dann keine Anwendung, wenn über die Kosten des Rechtsstreits ein außergerichtlicher Vergleich abgeschlossen worden ist und der Kläger mit der Rücknahme der Klage lediglich einer in dem Vergleich übernommenen Verpflichtung nachkommt (vgl. KG VersR 74, 979 m.w.N.).
- LAG Hamm, 29.05.1998 - 4 Sa 1403/97
Kostentragung bei Klagerücknahme nach Erlass des Urteils vor und nach Einlegung …
Haben allerdings die Prozeßparteien in einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleich auch die Klagerücknahme vereinbart, ohne eine ausdrückliche Kostenregelung zu treffen, so soll die Interessenlage es gebieten, daß nach der Klagerücknahme sich die Kostenlast nach § 98 ZPO und nicht nach § 269 Abs. 3 ZPO richtet, ( OLG Bamberg vom 29.07.1982 - 5 W 35/82, VersR 1983, 563; OLG Hamm vom 10.02.1992 - 17 U 159/91, JurBüro 1992, 424; LAG - 5 - Schleswig-Holstein vom 02.09.1988 - 4 Sa 258/88, n.v.; OLG München vom 23.06.1975 - 10 W 1114/75, VersR 1976, 395 [OLG Köln 14.07.1975 - 1 U 184/74]; LAG Schleswig-Holstein vom 18.04.1996 - 4 Sa 63/95, n.v.; siehe auch LAG Sachsen-Anhalt vom 10.04.1996 - 8 Sa 892/95, n.v.).
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 17.04.1980 - 5 U 52/79 |
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