Rechtsprechung
| OLG Köln, 25.11.1982 - 5 U 102/82 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
VVG § 61
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Schuldhafte Herbeiführung des Versicherungsfalles; Leistungsbefreiung des Versicherers; Geschwindigkeit; Grobe Fahrlässigkeit; Grobe Fahrlässigkeit im Straßenverkehr
Papierfundstellen
- VersR 1983, 575
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Saarbrücken, 14.01.2004 - 5 U 396/03
Kfz-Kaskoversicherung: Grobe Fahrlässigkeit des Fahrers beim plötzlichen Umdrehen …
Denn es muss sich jedem Fahrer aufdrängen, dass er sein Fahrzeug einer besonderen Unfallgefahr aussetzt, wenn er - vor allem bei nächtlicher Fahrt - während einer Richtungsänderung seine Aufmerksamkeit nicht auf die Fahrbahn, sondern auf Dinge richtet, die sich innerhalb des Fahrzeugs ereignen (OLG Köln, VersR 1993, 575; 1983, 575; LG Coburg NZV 1994, 236; OLG Frankfurt, VersR 1973, 610).Zwar ist der Berufung im Ausgangspunkt zuzugestehen, dass es Verkehrssituationen geben kann, in denen es so verständlich wenn nicht gar geboten erscheint, dass der Fahrer kurz nach hinten blickt, um sich über eine - selbst nur vermeintliche - Gefahrensituation im Fond des Fahrzeugs zu vergewissern (OLG Köln, VersR 1983, 575).
- OLG Saarbrücken, 13.02.2004 - 5 W 24/04
Eintrittspflicht der Kfz-Kaskoversicherung: Verneinung grober Fahrlässigkeit bei …
Denn es muss sich jedem Fahrer aufdrängen, dass er sein Fahrzeug einer besonderen Unfallgefahr aussetzt, wenn er vor allem bei nächtlicher Fahrt während einer Richtungsänderung seine Aufmerksamkeit nicht auf den Fahrweg, sondern auf Dinge richtet, die sich innerhalb des Fahrzeugs ereignen (…Senat, Urt. v. 14.1.2004 - 5 U 396/03-39; OLG Köln, VersR 1993, 575; 1983, 575; LG Coburg NZV 1994, 236; OLG Frankfurt, VersR 1973, 610).So ist es in der Rechtsprechung anerkannt, dass gerade zum Zwecke der Abwendung einer während der Fahrt plötzlich auftretenden Gefahr ein spontaner Blick in den rückwärtigen Teil des Fahrzeugs sogar geboten erscheinen kann (OLG Köln, VersR 1983, 575).
- OLG Frankfurt, 12.09.2001 - 7 U 189/00
Vollkaskoversicherung; Leistungsfreiheit; Alkoholtypischer Fahrfehler ; Unfall; …
Der Senat folgt der Ansicht, dass die insoweit theoretisch in Betracht kommenden Umstände, dass auch einem Nüchternen ein vergleichbarer Unfall hätte unterlaufen können, so mannigfaltig sind, dass es die Beklagte überfordern würde, ihr daher nicht zumutbar ist, hierzu ohne entsprechendes Vorbringen des Klägers vorzutragen und Beweis anzutreten (vgl. auch OLG Oldenburg, Recht und Schaden 1995, 331 (332); OLG Köln, VersR 1983, 575;… Bruck/Möller, "VVG", 8. Aufl. § 61 VVG Anm. 49;… Baumgärtl, Handbuch der Beweislast § 61 VVG Rdn. 18).
- OLG Oldenburg, 08.03.1995 - 2 U 240/94
Repräsentantenstellung; Sohn; Kfz; Instandsetzung; Fahrfehler; Unfall
Denn die insoweit theoretisch in Betracht kommenden Umstände sind so mannigfaltig, daß es den Beklagten überfordern würde und ihm daher nicht zumutbar ist, hierzu ohne entsprechendes substantiiertes Vorbringen der Klägerin vorzutragen und Beweis anzutreten (OLG Köln, VersR 1983, 575;… Bruck/Möller, VVG, 8. Aufl., § 61 VVG Anm. 49;… Baumgärtel, Handbuch der Beweislast, § 61 VVG Rdn. 18). - OLG Brandenburg, 28.01.1997 - 2 U 94/96
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …
Dreht sich ein Autofahrer um, stellt dies wegen der damit notwendig verbundenen weitergehenden Bewegung als bei einem bloßen Schulterblick angesichts einer Geschwindigkeit von ca. 100 km/h und offensichtlich schlechten Straßenverhältnissen einen Fahrfehler dar, der einem Kraftfahrer schlechterdings nicht unterlaufen darf (vgl. z.B. auch OLG München VersR 1995, 165 [OLG München 27.01.1994 - 24 U 706/93] , OLG Köln VersR 1983, 575 in vergleichbaren Fällen). - OLG Hamm, 29.05.1985 - 20 U 390/84 Verletzung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt, in ungewöhnlich großem Maß und Nichtbeachtung dessen, was in dem gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen, herbeigeführt hat (BGHZ 10, 14 (16) = VersR 53, 335 (L); 89, 153 (161) VersR 1984, 281 (283); OLG Hamm VersR 1982, 796; OLG Köln VersR 1983, 575; Palandt/Heinrichs, BGB 44. Aufl. § 276.
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