Rechtsprechung
| BGH, 21.03.1983 - II ZR 179/82 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ersatz eines durch Verlust eines Ankers an einem anderen Schiff entstandenen Schadens - Verschulden einer Person der Schiffsbesatzung - Materialfehler - Anscheinsbeweis für nicht ordnungsgemäße Wartung des Ankergeschirrs - Beschränkung der Schiffseignerhaftung auf das ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1983, 911
- VersR 1983, 685
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BGH, 28.02.1969 - II ZR 174/67
Kollision eines Schiffs mit einem auf dem Rheinboden ruhenden Klippanker - …
Auszug aus BGH, 21.03.1983 - II ZR 179/82
Zu den in Art. 35 Nr. 2 b) des Moselvertrages genannten Klagen wegen "der Beschädigungen, welche die Schiffer während der Fahrt oder beim Anlanden verursachen", gehören auch solche auf Ersatz des durch den Verlust eines Ankers an einem anderen Fahrzeug entstandenen Schadens (für die Zuständigkeit der Rheinschiffahrtsgerichte bei einem derartigen Schadensereignis auf dem Rhein vgl. § 14 Abs. 2 Satz 1 BinnSchVerfG in Verbindung mit Art. 34 Nr. 11 c der Mannheimer Akte sowie die Senatsurt. v. 6. Februar 1969 - II ZR 168/67, VersR 1969, 509 und v. 28. Februar 1969 - II ZR 174/67, VersR 1969, 441). - BGH, 09.10.1975 - III ZR 31/73
Bestehen eines vertraglichen Anspruchs auf Darlehensrückzahlung - Erfordernis der …
Auszug aus BGH, 21.03.1983 - II ZR 179/82
Die Behauptung besagt, wie das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat, nicht, daß der Materialfehler bei gründlicher Untersuchung des Ankers nicht rechtzeitig hätte entdeckt und der Ankerverlust durch entsprechende Maßnahmen hätte vermieden werden können (vgl. auch Senatsurt. v. 11. November 1976 - II ZR 191/74, VersR 1976, 247 f.). - BGH, 29.06.1951 - I ZR 27/51
Haftung des Schiffseigners
Auszug aus BGH, 21.03.1983 - II ZR 179/82
Gehört diesem allerdings - wie hier - das Schiffsvermögen nicht mehr, so kommt ihm gegenüber eine solche Verurteilung nicht in Betracht (vgl. auch BGHZ 3, 35, 42 [BGH 29.06.1951 - I ZR 27/51];… Wassermeyer, Der Kollisionsprozeß in der Binnenschiffahrt 4. Aufl. S. 46).
- BGH, 19.12.1977 - II ZR 136/75
Reederhaftung
Auszug aus BGH, 21.03.1983 - II ZR 179/82
Die Vorschrift will dem Geschädigten einen zusätzlichen, im allgemeinen wirtschaftlich besser als das schuldige Besatzungsmitglied stehenden Schuldner in der Person desjenigen geben, der als Verwender des Schiffes durch dessen Betrieb Dritte in besonderem Maße gefährden kann und deshalb billigerweise für das Verschulden der Besatzung haften soll (vgl. S. 38 des Entwurfs eines Gesetzes betreffend die privatrechtlichen Verhältnisse der Binnenschiffahrt - Carl Heymanns Verlag Berlin 1895; vgl. ferner BGHZ 70, 113, 114 [BGH 19.12.1977 - II ZR 136/75] und 127, 129/130 sowie Prüßmann/Rabe, Seehandelsrecht 2. Aufl. § 485 Anm. D 1). - BGH, 11.11.1976 - II ZR 191/74
Verschulden bei einer Schiffsführung - Persönliche Haftung im Rahmen des …
Auszug aus BGH, 21.03.1983 - II ZR 179/82
Die Behauptung besagt, wie das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat, nicht, daß der Materialfehler bei gründlicher Untersuchung des Ankers nicht rechtzeitig hätte entdeckt und der Ankerverlust durch entsprechende Maßnahmen hätte vermieden werden können (vgl. auch Senatsurt. v. 11. November 1976 - II ZR 191/74, VersR 1976, 247 f.). - BGH, 06.02.1969 - II ZR 168/67
Haftung des Schiffsführers für Abwerfen eines Ankers in nicht hinreichend tiefem …
Auszug aus BGH, 21.03.1983 - II ZR 179/82
Zu den in Art. 35 Nr. 2 b) des Moselvertrages genannten Klagen wegen "der Beschädigungen, welche die Schiffer während der Fahrt oder beim Anlanden verursachen", gehören auch solche auf Ersatz des durch den Verlust eines Ankers an einem anderen Fahrzeug entstandenen Schadens (für die Zuständigkeit der Rheinschiffahrtsgerichte bei einem derartigen Schadensereignis auf dem Rhein vgl. § 14 Abs. 2 Satz 1 BinnSchVerfG in Verbindung mit Art. 34 Nr. 11 c der Mannheimer Akte sowie die Senatsurt. v. 6. Februar 1969 - II ZR 168/67, VersR 1969, 509 und v. 28. Februar 1969 - II ZR 174/67, VersR 1969, 441).
- OLG Karlsruhe, 15.01.2024 - 22 U 1/21
Schadensersatz aus einem Schiffsunfall auf dem Rhein
Sie haben deshalb ein kraft Gesetzes entstandenes Pfandrecht an dem Schiff nebst Zubehör (§ 103 Abs. 1 BinSchG; BGH, Urteil vom 21. März 1983 - II ZR 179/82 - [juris Rn. 10];… Urteil vom 30. Januar 1986 - II ZR 127/85 - [juris Rn. 6]; Schiffahrtsobergericht Karlsruhe…, Urteil vom 29. April 2005 - 22 U 4/05 BSch - [juris Rn. 39]), das sich auch auf die Zinsen erstreckt (§ 105 BinSchG), sodass nicht zu beanstanden ist, dass das Rheinschifffahrtsgericht das Pfandrecht auch auf die Verzinsung der Schadensersatzforderungen erstreckt hat. - BGH, 17.10.1983 - II ZR 97/83
Haftung beim Schubverband
Gewiß will die Vorschrift des § 3 Abs. 1 BinnSchG Dritte vor den Gefahren, die der Schiffsbetrieb in besonderem Grade mit sich bringt, dadurch schützen, daß sie dem Geschädigten einen zusätzlichen, im allgemeinen wirtschaftlich besser als das schuldige Besatzungsmitglied stehenden Schuldner in der Person des Verwenders des Schiffes gibt und diesen ohne die Entlastungsmöglichkeit des § 831 BGB haften läßt (vgl. BGHZ 70, 127, 129 f.; Senatsurt. v. 21. März 1983 - II ZR 179/82, VersR 1983, 685).
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