Rechtsprechung
| OLG Celle, 06.05.1981 - 3 U 125/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1983, 88
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 16.10.1984 - VI ZR 304/82
Beratungspflicht des Rechtsanwalts; Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs …
Das Berufungsgericht geht allerdings mit der bereits auf das Reichsgericht zurückgehenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes davon aus, daß derjenige, der einen zur umfassenden Belehrung und Aufklärung Verpflichteten, z.B. einen Rechtsanwalt oder Notar, auf Leistung von Schadensersatz in Anspruch nimmt, weil dieser seine Pflichten nicht gehörig erfüllt habe, für dieses Unterlassen die Beweislast trägt, wenn ihm damit auch der Beweis einer negativen Tatsache aufgebürdet wird (RG HRR 1933 Nr. 1746; Senatsurteil vom 2. Juli 1968 - VI ZR 168/66 - VersR 1968, 1059, 1061 = WM 1968, 1042, 1043 f.; OLG Hamm, VersR 1980, 683; OLG Celle, VersR 1983, 88, beide bestätigt durch Nichtannahmebeschlüsse des Senats vom 25. März 1980 - VI ZR 183/79 bzw. vom 15. Juni 1982 - VI ZR 139/81; zum Beweis negativer Tatsachen im übrigen vgl. BGHZ 16, 307, 310; BGH, Urteil vom 19. Juni 1966 - II ZR 62/64 - VersR 1966, 1021, 1022 und KG, MDR 1973, 233). - BGH, 22.01.1986 - IVa ZR 105/84
Beweislast bei behauptetem Beratungsverschulden eines Steuerberaters
In dem vom VI. Zivilsenat zitierten, in VersR 1983, 88 abgedruckten Urteil des Oberlandesgerichts Celle ging es darum, daß ein Anwalt ein - für den Mandanten schädliches - Kündigungsschreiben entworfen, also seinen Sorgfaltspflichten positiv zuwidergehandelt hatte.
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