Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 15.06.1982 - 9 U 121/81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1983, 882
Wird zitiert von ...
- BGH, 18.09.1984 - VI ZR 51/83
Deliktsrecht - Produzentenhaftung - Nutzungsinteresse - Integritätsschutz - …
Er hat aber bereits damals darauf hingewiesen, dass dem Warenhersteller auch aus Deliktsrecht Verkehrspflichten zum Schütz von Integritätsinteressen des Verbrauchers oder Benutzers von gebrauchsuntauglichen Waren aufgegeben sein können, und zwar dann, wenn der Hersteller durch die von ihm geweckten Gebrauchs- und Sicherheitserwartungen den Verbraucher oder Benutzer davon abhält, andere Maßnahmen zum Schutz seines Eigentums oder anderer Rechtsgüter des § 823 Abs. 1 BGB zu ergreifen (vgl. auch BGHZ 80, 199, 201 - Apfelschorf [Benomyl] und OLG Hamburg, VersR 1983, 882).
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