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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 30.12.1982 - 3 U 55/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,2828
OLG Düsseldorf, 30.12.1982 - 3 U 55/82 (https://dejure.org/1982,2828)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.12.1982 - 3 U 55/82 (https://dejure.org/1982,2828)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Dezember 1982 - 3 U 55/82 (https://dejure.org/1982,2828)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verkehrssicherungspflicht; Gastwirt; Gaststätte; Parkplätze

Papierfundstellen

  • VersR 1983, 925
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OLG Hamm, 23.08.2016 - 7 U 17/16

    Mitternächtlicher Sturz auf dem Gelände einer SB-Tankstelle …

    Die Pflichten beziehen sich dabei grundsätzlich sowohl auf den Innen- als auch den Außenbereich (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 1983, 925 [zu den Pflichten des Inhabers einer Gaststätte in Bezug auf den Außenbereich]; Grams, Verkehrssicherungspflichten des Einzelhandelsunternehmens vor und im Ladengeschäft, NZM 2011, 460 ff.).
  • OLG Stuttgart, 29.04.2008 - 5 W 9/08

    Sturzunfall des Besuchers einer Diskothek auf dem Parkplatz: Haftung des Organs …

    Anerkannt ist daher, dass den Gastwirt die Verkehrspflicht trifft, für ein hohes Maß an Verkehrssicherheit auf dem Bürgersteig vor seinem Geschäftslokal, auf den zu seinem Lokal hinführenden Zugängen und auf dem zu seiner Gaststätte gehörenden Privatparkplatz zu sorgen (BGH VersR 1992, 1416; OLG Hamm NJW 2000, 3144; OLG Düsseldorf VersR 1983, 925; OLG Brandenburg VRR 2008, 26; OLG Celle VersR 1995, 598).
  • OLG Frankfurt, 18.07.2023 - 11 U 33/23

    Keine Verkehrssicherungspflichtverletzung bei erkennbaren Unebenheiten im …

    Gemäß Urteil des OLG Düsseldorf (30.12.1982 - 3 U 55/82) gehöre es zur Verkehrssicherungspflicht eines Gastwirts, dass auch für die Sicherheit des Außenbereichs der Gaststätte gesorgt werde.

    Gemäß Urteil des OLG Düsseldorf (30.12.1982 - 3 U 55/82) gehöre es zur Verkehrssicherungspflicht eines Gastwirts, dass auch für die Sicherheit des Außenbereichs der Gaststätte gesorgt werde.

  • OLG Köln, 15.06.1998 - 19 U 6/98

    Verkehrssicherungspflicht auf Zu- und Abgängen zu einer Gaststätte

    Rn. 8 Entsprechend diesen sich allgemein aus der Verkehrsöffnung ergebenden Sicherungspflichten sind die Eigentümer und Betreiber von Gastwirtschaften, Hotels, Sportanlagen u. ä. Betrieben dafür verantwortlich, daß die Gäste und Benutzer ohne Gefahr für Körper, Gesundheit und Eigentum die Räume und Nebenräume sowie die Zu- und Abgänge, insbesondere die zuführenden Wege sicher benutzen können (vgl. OLG Köln, 2. Zivilsenat, NJW-RR 1996, 276 = OLG-Report 1995, 303 f; OLG Köln, 2. Zivilsenat, OLG-Report 1993, 337; OLG Düsseldorf VersR 1983, 925;… Staudinger/Schäfer, BGB, 12. Aufl., § 823 Rdnr. 397 m.N.).

    Er muß die Sorglosigkeit dieser Gäste in Betracht ziehen (vgl. BGH VersR 1960, 715, 716; 1961, 798, 799; 1967, 801, 802; NJW 1988, 1588; OLG Düsseldorf VersR 1983, 925; OLG Hamm VersR 1991, 1154; OLG Köln, 2. Zivilsenat, OLG-Report 1993, 337 f;… Staudinger/Schäfer a.a.O. Rdnr. 398).

  • OLG Hamm, 31.05.2000 - 13 U 2/00

    Verkehrssicherungspflicht eines Beklagten bei Betreiben eines Freizeit-Hallenbads …

    Rn. 25 Entsprechend diesen sich allgemein aus der Verkehrsöffnung ergebenden Sicherungspflichten sind die Eigentümer und Betreiber von Gastwirtschaften, Hotels, Sportanlagen u. ä. Betrieben dafür verantwortlich, dass die Gäste und Benutzer ohne Gefahr für Körper, Gesundheit und Eigentum die Räume und Nebenräume sowie die Zu- und Abgänge, insbesondere die zuführenden Wege sicher benutzen können (vgl. OLG Köln NJW-RR 1996, 276 ; OLGR Köln 1993, 337; OLG Düsseldorf VersR 1983, 925;… Staudinger/Schäfer, BGB, 12. Aufl., § 823 Rn. 397 m. w. N.;… RGRK-Steffen, 12. Auflage zu § 823, Rdnr. 227).

    Er muss die Sorglosigkeit dieser Gäste in Betracht ziehen (vgl. BGH VersR 1960, 715, 716; 1961, 798, 799; 1967, 801, 802; NJW 1988, 1588; OLG Düsseldorf VersR 1983, 925; OLG Hamm VersR 1991, 1154, Senatsurteil vom 08.01.1990).

  • OLG Hamm, 31.05.2000 - 16 U 2/00

    Verkehrssicherungspflicht; Freizeit-Hallenbad; Lichtverhältnisse; Treppenanlage; …

    Entsprechend diesen sich allgemein aus der Verkehrsöffnung ergebenden Sicherungspflichten sind die Eigentümer und Betreiber von Gastwirtschaften, Hotels, Sportanlagen u. ä. Betrieben dafür verantwortlich, dass die Gäste und Benutzer ohne Gefahr für Körper, Gesundheit und Eigentum die Räume und Nebenräume sowie die Zu- und Abgänge, insbesondere die zuführenden Wege sicher benutzen können (vgl. OLG Köln NJW-RR 1996, 276 ; OLGR Köln 1993, 337; OLG Düsseldorf VersR 1983, 925;… Staudinger/Schäfer, BGB, 12. Aufl., § 823 Rn. 397 m. w. N.;… RGRK-Steffen, 12. Auflage zu § 823, Rdnr. 227).

    Er muss die Sorglosigkeit dieser Gäste in Betracht ziehen (vgl. BGH VersR 1960, 715, 716; 1961, 798, 799; 1967, 801, 802; NJW 1988, 1588; OLG Düsseldorf VersR 1983, 925; OLG Hamm VersR 1991, 1154, Senatsurteil vom 08.01.1990).

  • LG Aachen, 23.11.1988 - 7 S 304/88

    Schadensersatz wegen der Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht; Beschädigung …

    Diese Pflicht obliegt auch einem Geschäftsinhaber gegenüber den Kunden seines Geschäftes, und zwar nicht nur hinsichtlich der eigentlichen Geschäftsräume, sondern auch für einen Kundenparkplatz (vgl. OLG Düsseldorf, Versicherungsrecht 1983, 925).
  • OLG Köln, 11.07.1997 - 19 W 18/97

    Verkehrssicherungspflicht für Zuwegung zu einer Tennishalle mit Restaurant

    Zur Verkehrssicherungspflicht eines Inhabers der vorgenannten Betriebe gehört aber auch, daß er für die Sicherheit des Außenbereichs des Betriebs einschließlich seiner Zu- und Abgänge, insbesondere der zum Betrieb oder Lokal führenden Treppen zu sorgen hat (OLG Düsseldorf VersR 1983, 925; OLG Köln NJW-RR 1996, 277;… Staudinger/Schäfer, a.a.O.).
  • KG, 10.07.2003 - 8 U 111/03

    Anwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Anforderungen an …

    Insoweit kann auch nicht mehr auf die ältere Rechtsprechung (vgl. dazu BGH, VersR 1983, 925 mwN) abgestellt werden, nach der zum Zeitpunkt des Ablauf der Berufungsfrist keine Überprüfung der Berufungsbegründungsfrist erfolgen musste.
  • LG Berlin, 01.10.1987 - 57 S 41/87
    Die Beklagte hat mit der Eröffnung eines Verbrauchermarkts mit dazugehörigem Parkplatz eine Gefahrenquelle geschaffen, welche sie verpflichtet, notwendige Vorkehrungen zum Schutz ihrer Kunden gegen Schädigungen zu treffen, die sich nicht allein auf das Ladengeschäft beschränken, sondern auch den zur Verfügung gestellten Parkplatz erfassen (AG Marbach VersR 1986, 1247; OLG Düsseldorf VersR 1983, 925).
  • AG Calw, 15.01.1990 - 5 C 1058/89

    Haftung des Gastwirts für die Sicherheit des Gaststättenparkplatzes L

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