Rechtsprechung
| BGH, 30.11.1983 - IVb ZB 110/83 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumnis der Berufungsfrist - Fristversäumung wegen Organisationsverschuldens - Kontrollmaßnahmen nach fernmündlicher Erteilung eines Berufungsauftrags - Sorgfaltspflichten des erstinstanzlichen Prozessbevollmächtigten bei ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1984, 166
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (6)
- BGH, 07.02.1975 - V ZR 99/73
Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Unverschuldete …
Auszug aus BGH, 30.11.1983 - IVb ZB 110/83
Wenn ein befristetes Rechtsmittel durch einen bei dem höheren Gericht zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt werden soll, so muß der Prozeßbevollmächtigte der unteren Instanz darauf achten, daß der Berufungs- oder Revisionsanwalt nicht nur beauftragt wird, sondern das Mandat auch annimmt (BGH NJW 1975, 1125, 1126).Zu fordern ist zusätzlich allein die Überwachung des Eingangs der Auftragsbestätigung vor dem Ablauf der Rechtsmittelfrist, und zwar notfalls durch ein weiteres Ferngespräch (vgl. BGH NJW 1975, 1125, 1126).
- BGH, 01.10.1970 - VII ZB 9/70
Rechtsmittelschrift - Rechtsmittelkläger - Sorgfaltspflichten - Kontrollmaßnahmen
Auszug aus BGH, 30.11.1983 - IVb ZB 110/83
Es hat dazu auf die Entscheidungen BGH VersR 1970, 1133; 1979, 1124 und 1981, 679, 680 verwiesen.Durch diese Vorkehrungen - eigene schriftliche Bestätigung des erteilten Auftrags in BGH VersR 1970, 1133; alsbaldige Überprüfung einer Durchschrift der auf den telefonischen Auftrag gefertigten Berufungsschrift in BGH VersR 1979, 1124 - sollen Übermittlungsfehler vermieden werden, wie sie erfahrungsgemäß bei telefonischer Beauftragung häufiger als bei schriftlicher Auftragserteilung eintreten.
- BGH, 18.04.1968 - VII ZR 150/66
Anwaltsverschulden
Auszug aus BGH, 30.11.1983 - IVb ZB 110/83
Diesen Erfordernissen hat der Rechtsanwalt auch dadurch Rechnung zu tragen, daß er seine Bürogehilfen anweist, die im Fristenkalender vermerkte Berufungsfrist erst dann zu streichen, wenn der Auftrag zur Berufungseinlegung bestätigt worden ist (BGH VersR 1976, 939; vgl. auch BGHZ 50, 82;… Zöller/Stephan ZPO 13. Aufl. § 233 Stichwort Rechtsmittelauftrag).
- BGH, 17.05.1982 - VII ZB 25/81
Bevollmächtigung - Annahme - Sorgfaltspflicht - Auftragsschreiben - …
Auszug aus BGH, 30.11.1983 - IVb ZB 110/83
Wird aber der Berufungsauftrag - wie hier - nicht unmittelbar an den Rechtsanwalt, sondern an ein Mitglied seines Büropersonals erteilt, so ist die Lage derjenigen bei schriftlicher Beauftragung vergleichbar: Hier wie dort ist die Bestätigung der Auftragsannahme vor der Löschung der Berufungsfrist im Fristenkalender schon deshalb zu fordern, weil der beauftragende Anwalt sich Gewißheit darüber verschaffen muß, daß der beauftragte Anwalt tatsächlich sowie rechtlich nicht verhindert und auch bereit ist, das Mandat zu übernehmen (BGH VersR 1982, 950). - BGH, 12.07.1979 - VII ZB 7/79
Wiedereinsetzung - Fristbeginn - Berufung - Telefonischer Auftrag - Kontrolle - …
Auszug aus BGH, 30.11.1983 - IVb ZB 110/83
Durch diese Vorkehrungen - eigene schriftliche Bestätigung des erteilten Auftrags in BGH VersR 1970, 1133; alsbaldige Überprüfung einer Durchschrift der auf den telefonischen Auftrag gefertigten Berufungsschrift in BGH VersR 1979, 1124 - sollen Übermittlungsfehler vermieden werden, wie sie erfahrungsgemäß bei telefonischer Beauftragung häufiger als bei schriftlicher Auftragserteilung eintreten. - BGH, 31.05.1976 - VII ZR 332/75
Berufungsaufträge - Sorgfaltspflicht - Prozeßbevollmächtigter - Instanz - …
Auszug aus BGH, 30.11.1983 - IVb ZB 110/83
Diesen Erfordernissen hat der Rechtsanwalt auch dadurch Rechnung zu tragen, daß er seine Bürogehilfen anweist, die im Fristenkalender vermerkte Berufungsfrist erst dann zu streichen, wenn der Auftrag zur Berufungseinlegung bestätigt worden ist (BGH VersR 1976, 939; vgl. auch BGHZ 50, 82;… Zöller/Stephan ZPO 13. Aufl. § 233 Stichwort Rechtsmittelauftrag).
- BGH, 01.12.1994 - IX ZR 131/94
Pflichten des Rechtsanwalts bei Auftrag zum Widerruf eines Vergleichs
Als Nachweis kann grundsätzlich auch eine telefonische Eingangsbestätigung des Empfängers des Schreibens dienen (…vgl. BGH, Urt. v. 7. Februar 1975 - V ZR 99/73, NJW 1975, 1125, 1126; Beschl. v. 30. November 1983 - IVb ZB 110/83, VersR 1984, 166, 167; OLG Hamm AnwBl 1994, 142); sie kann grundsätzlich von einer zuverlässigen Anwaltsgehilfin eingeholt werden (vgl. BGH, Beschl. v. 11. Juli 1979 - VIII ZB 13/79, VersR 1979, 1028). - BFH, 27.02.1986 - IV R 72/85
Steuerberater - Sorgfaltspflicht - Einspruchsentscheidung - Fristen - Klagefrist …
Mit der Übernahme (Bestätigung) des Mandats hat der erstinstanzliche Anwalt diese Pflicht erfüllt; bleibt die Bestätigung aus, hat der erstinstanzliche Anwalt innerhalb der Rechtsmittelfrist durch geeignete Maßnahmen (z. B. Fristenkontrolle, Rückfragen) die Mandatsübernahme und die Einlegung des Rechtsmittels sicherzustellen (Urteile in BGHZ 50, 82; NJW 1975, 1125; VersR 1976, 939; BGH-Beschlüsse vom 8. Juni 1982 VI ZB 3/82, VersR 1982, 1192; vom 30. November 1983 IV b ZB 110/83, VersR 1984, 166, und vom 7. Juni 1984 I ZB 3/84, VersR 1984, 788, für die Fälle der schriftlichen Auftragserteilung, und BGH-Beschluß vom 12. Juli 1979 VII ZB 7/79, VersR 1979, 1124, zu den gesteigerten Anforderungen bei telefonischer Auftragserteilung). - BGH, 05.09.2001 - XII ZB 81/01
Versäumung der Berufungsfrist aufgrund von Unachtsamkeiten auf Seiten des …
Aufgrund der allgemeinen Absprache über die Annahme von Berufungsmandaten bestand für sie kein Grund, von sich aus die Berufungsfrist zu überwachen (vgl. BGHZ 105, 116, 120; BGH, Beschluß vom 19. September 1994 - II ZB 7/94 - NJW 1994, 3101, 3102), zumal der Berufungsanwalt das Mandat in der vorliegenden Sache bereits fernmündlich angenommen hatte (vgl. Senatsbeschluß vom 30. November 1983 - IVb ZB 110/83 - VersR 1984, 166, 167).
- BGH, 26.09.1990 - VIII ZB 24/90
Sorgfaltspflichten des Verkehrsanwalts bei der Erteilung eines …
Für den Regelfall gebietet es die gesteigerte Sorgfaltspflicht, die dem Rechtsanwalt in Fristangelegenheiten obliegt, daß der fernmündlich erteilte Berufungsauftrag schriftlich bestätigt (BGH, Beschluß vom 30. November 1983 - IVb ZB 110/83 = VersR 1984, 166, 167) und hierbei auch das Zustellungsdatum nochmals angegeben wird; denn der Gefahr eines Hörfehlers bei telefonischer Übermittlung kann nur durch schriftliche Wiederholung der maßgebenden Daten soweit wie möglich begegnet werden. - BGH, 30.09.1992 - XII ZB 89/92
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Beachtung der Rechtsmittelfristen bei …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa BGHZ 50, 82; 105, 116 [BGH 11.07.1988 - II ZR 355/87]; Senatsbeschluß VersR 1984, 166, jeweils m.w.N.) erfüllt der erstinstanzliche Prozeßbevollmächtigte bei Erteilung eines Rechtsmittelauftrags seine Sorgfaltspflichten nicht schon dadurch, daß er den Auftrag rechtzeitig vor Ablauf der Rechtsmittelfrist erteilt oder erteilen läßt; vielmehr muß er auch dafür Sorge tragen, daß der beauftragte Anwalt die Übernahme des Mandats noch innerhalb dieser Frist bestätigt. - BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 60/89
Sanierungsbedürfnis als betriebsbedingter Kündigungsgrund - Wirksamkeit einer …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (…BGHZ 50, 82, 84 = NJW, a.a.O.; Urteil vom 7. Februar 1975 - V ZR 99/73 - NJW 1975, 1125, 1126; Beschluß vom 9. Dezember 1975 - VI ZB 19/75 - VersR 1976, 442, 443; Beschluß vom 30. November 1978 - III ZR 139/78 - VersR 1979, 190; Beschluß vom 17. Mai 1982 - VII ZB 25/81 - VersR 1982, 950; Beschluß vom 8. Juni 1982 - VI ZB 3/82 - VersR 1982, 1192; Beschluß vom 21. Oktober 1982 - VII ZB 12/82 - VersR 1983, 81; Beschluß vom 30. November 1983 - IV b ZB 110/83 - VersR 1984, 166, 167; Beschluß vom 7. Juni 1984 - I ZB 3/84 - VersR 1984, 788, 789; Beschluß vom 4. Dezember 1986 - I ZB 7/86 - VersR 1987, 589) muß der beauftragende Prozeßbevollmächtigte grundsätzlich in geeigneter Weise überwachen, ob der Auftrag eingegangen und zur Ausführung angenommen ist. - BGH, 20.11.1986 - VII ZB 5/86
Wiedereinsetzungsfrist - Berufung - Berufungseinlegung - Telefonisch - …
Einen Anwalt, der den Auftrag zur Berufungseinlegung lediglich telefonisch durch eine Angestellte erteilen läßt, trifft wegen der Gefahr von Übermittlungsfehlern die Pflicht, sich die Durchschrift der Berufungsschrift alsbald vorlegen zu lassen und sie daraufhin zu überprüfen, ob der Berufungsanwalt - der noch nicht über eigene schriftliche Unterlagen zur Ermittlung des Laufs der Rechtsmittelfrist verfügt - von den richtigen Daten ausgegangen ist (Senatsbeschluß vom 12. Juli 1979 - VII ZB 7/79 = VersR 1979, 1124; BGH Beschluß vom 30. November 1983 - IVb ZB 110/83 = VersR 1984, 166, 167). - BGH, 27.04.1988 - IVb ZB 52/88
Vergewisserung über die Übernahme des Mandats nach der Absendung des …
Der Senat hat bereits in seinem Beschluß vom 30. November 1983 (IVb ZB 110/83 - VersR 1984, 166 - s.a. Beschluß vom 17. April 1985 - IVb ZB 136/84 - NJW 1985, 1709, 1710) dargelegt, daß sich bei einem Berufungsauftrag die Sorgfaltspflicht des erstinstanzlichen Anwalts nicht in dem rechtzeitigen Absenden des an den vorgesehenen Berufungsanwalt gerichteten Auftragsschreibens erschöpft. - BGH, 05.02.1992 - XII ZB 132/91
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Zurechnung des Verschuldens des …
Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa BGHZ 50, 82; 105, 116; Senatsbeschluß VersR 1984, 166, jeweils m.w.N.) erfüllt der erstinstanzliche Prozeßbevollmächtigte bei Erteilung eines Rechtsmittelauftrags seine Sorgfaltspflichten nicht schon dadurch, daß er den Auftrag rechtzeitig vor Ablauf der Rechtsmittelfrist erteilt oder erteilen läßt, sondern muß auch dafür Sorge tragen, daß der beauftragte Anwalt die Übernahme des Mandats noch innerhalb dieser Frist bestätigt. - BGH, 12.06.1985 - IVa ZB 6/85
Zulässigkeit einer Berufung im Hinblick auf Versäumung der Frist - …
Es bestehe kein Anlaß, die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, wie sie in dem Beschluß vom 30. November 1983 - IVb ZB 110/83, VersR 1984, 166 - zum Ausdruck komme, auf diesen Fall auszudehnen. - BGH, 02.12.1992 - XII ZB 133/92
Anforderungen an die Sorgfaltspflichten eines Prozessbevollmächtigten bei …
- BGH, 13.10.1988 - V ZB 18/88
Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts bezüglich der Überwachung eines mit der …
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Rechtsprechung
| BGH, 30.11.1983 - IVb ZB 63/83 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bürokraft - Zuverlässig - Fristenberechnung und -eintragung - Anwalt - Berufungseinlegung - Durchschrift des Berufungsgerichts
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1984, 166
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.02.1965 - IV ZR 231/63
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Auszug aus BGH, 30.11.1983 - IVb ZB 63/83
Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, daß die Führung des Fristenkalenders und die Bearbeitung der Fristensachen zu den Aufgaben gehören, die ein Rechtsanwalt - von Besonderheiten abgesehen - einem gut ausgebildeten und als zuverlässig erwiesenen Mitarbeiter übertragen kann, vorausgesetzt, er verschafft sich durch sorgfältige Überwachung Gewißheit darüber, daß seine für die Fristenkontrolle gegebenen allgemeinen Anweisungen verstanden und sorgfältig befolgt werden (ständige Rechtsprechung seit BGHZ 43, 148; vgl. BGH VersR 1982, 553). - BGH, 10.03.1982 - VIII ZB 70/81
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …
Auszug aus BGH, 30.11.1983 - IVb ZB 63/83
Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, daß die Führung des Fristenkalenders und die Bearbeitung der Fristensachen zu den Aufgaben gehören, die ein Rechtsanwalt - von Besonderheiten abgesehen - einem gut ausgebildeten und als zuverlässig erwiesenen Mitarbeiter übertragen kann, vorausgesetzt, er verschafft sich durch sorgfältige Überwachung Gewißheit darüber, daß seine für die Fristenkontrolle gegebenen allgemeinen Anweisungen verstanden und sorgfältig befolgt werden (ständige Rechtsprechung seit BGHZ 43, 148; vgl. BGH VersR 1982, 553).
- BGH, 09.07.1987 - V ZB 1/87
Rechtsanwalt - Überwachungspflicht - Angestellte - Fristenkalender - …
Mit dem Oberlandesgericht geht der Senat davon aus, daß die zweitinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten der Klägerin eine gesteigerte Sorgfalts-, insbesondere Überwachungspflicht traf, als sie im Sommer 1986 die Angestellte O. die damals erst 19 Jahre alt war und erst im Januar ihre Ausbildung beendet hatte, erstmals selbständig als Vertreterin der Bürovorsteherin Z. für deren Urlaubszeit einsetzten und der Angestellten O. damit auch erstmals die eigenverantwortliche Berechnung und Notierung der Fristen einschließlich der Führung und Überwachung des Fristenkalenders übertrugen; dies gilt, wie das Oberlandesgericht zu Recht betont hat, auch bei Berücksichtigung der Glaubhaftmachung, daß die Angestellte O. sich während ihrer vorangegangenen Tätigkeit in dem dortigen Büro als zuverlässig erwiesen hatte, über die Bedeutung gesetzlicher Fristen und die Folgen von Fristversäumnissen unterrichtet und mit der Führung der Fristenkontrolle unter Anleitung der Bürovorsteherin Z. bereits befaßt gewesen war (s. dazu BGH Beschl. v. 30. November 1983, IVb ZB 63/83, VersR 1984, 166 unter 3.a m.N. sowie die weiteren Nachweise bei Walchshöfer, JurBüro 1986, 327 Rd. 44).Vielmehr genügte eine generell verstärkte und regelmäßige stichprobenweise Überprüfung; eine jeweils isolierte Überprüfung jedes einzelnen Teilbereichs der mit dem Fristenwesen verbundenen Tätigkeiten ist dabei nicht zu verlangen (s. den bereits zitierten Beschluß des BGH v. 30. November 1983 aaO).
- BGH, 21.11.2000 - VIII ZB 11/00
Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen unrichtiger Fristnotierung
Eine solche Überwachung ist auch bei eingearbeitetem, als zuverlässig und ausreichend befähigt bekanntem Personal wenigstens in unregelmäßigen Abständen erforderlich (BGH, Urteil vom 30. November 1983 - IVb ZB 63/83, VersR 1984, 166 unter 3. a m.w.N.).
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