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| BGH, 21.10.1983 - I ZB 8/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - Änderung der Behandlung der an Sonnabenden bei den Zivilsenaten eingereichten Post - Glaubhaftmachung einer Auffassung durch eine telefonische Rückfrage bei der ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1984, 82
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.06.1983 - I ZB 6/82
Voraussetzungen einer erfolgreichen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach …
Auszug aus BGH, 21.10.1983 - I ZB 8/83
Diesen Beschluß hat der Senat mit Beschluß vom 9. Juni 1983 (I ZB 6/82) aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
- BGH, 01.04.1992 - VIII ZB 5/92
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Begründungsfrist - …
Dabei kann offenbleiben, ob er diese Aufgabe eigenverantwortlich wahrzunehmen hatte oder damit seine Angestellte betrauen durfte (vgl. z.B. BGH, Beschluß vom 21. Oktober 1987 - IVb ZB 158/87 = NJW 1988, 568 einerseits und vom 21. Oktober 1983 - I ZB 8/83 = VersR 1984, 82, 83 andererseits). - BGH, 17.05.1989 - IVa ZB 6/89
Zzurückzahlung einer gezahlten Brandentschädigung wegen vorsätzlicher …
Nachdem das Berufungsgericht die Glaubhaftmachung verneint und deutliche, näher begründete Zweifel geäußert hatte, wäre es Sache des Prozeßbevollmächtigten gewesen, zumindest zur Behebung dieser Zweifel geeignete Umstände vorzutragen und glaubhaft zu machen (BGH Beschluß vom 21.10.1983 - I ZB 8/83 - VersR 1984, 82, 83).
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