Rechtsprechung
| BGH, 25.09.1985 - IVa ZR 183/83 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Ersatzleistungen - Versicherungsschutz - Nutzungsausfallschäden - Vermögenseinbußen - Schadensersatzpflicht - Deckungsschutz
- RA Kotz
Industriehaftpflichtversicherung und Nutzungsausfallschaden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AHB § 4 Nr. 1.6 Abs. 3
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 96, 29
- NJW 1986, 1346
- MDR 1986, 212
- VersR 1985, 1153
- BB 1986, 284
Wird zitiert von ... (22) Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.05.1981 - IVa ZR 96/80
Versicherungsschutz bei Berechnungsfehler des Statikers
Auszug aus BGH, 25.09.1985 - IVa ZR 183/83
Soweit Littbarkski (VersR 1982, 915, 918) meint, diese Begriffsbestimmung führe zu Abgrenzungsschwierigkeiten, weil nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum Werkvertragsrecht gewisse nächste Mangelfolgeschäden in die Gewährleistungshaftung nach § 635 BGB einbezogen werden müssen, so begründet dies nach Ansicht des Senats aus den in BGHZ 80, 284 genannten Gründen keinen durchgreifenden Einwand gegen die versicherungsrechtliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes.Etwas anderes hat der Senat auch nicht in BGHZ 80, 284, 288 ausgesprochen, wenn es dort heißt, § 4 I Nr. 6 Abs. 3 AHB schließe nicht alle Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung aus, sondern nur solche, die den Schaden am Leistungsgegenstand selbst betreffen.
Von diesem Grundsatz macht auch die Entscheidung des Senats in BGHZ 80, 284 keine Ausnahme.
- BGH, 09.04.1975 - IV ZR 4/74
Versicherungsschutz - Verzugsschaden - Wohnhausneubau - Gewitterregen
Auszug aus BGH, 25.09.1985 - IVa ZR 183/83
Unter einer solchen Ersatzleistung (Erfüllungssurrogat) im Sinne von § 4 I Nr. 6 Abs. 3 AHB ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. zuletzt Urteil vom 9. April 1975 - IV ZR 4/74 - VersR 1975, 557, 558) die vom Versicherungsnehmer zum Ausgleich des Erfüllungsinteresses seines Gläubigers im Rahmen des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung zu erbringende Ersatzleistung zu verstehen.Ob der Versicherungsnehmer Deckungsschutz für eine zum Ausgleich des Erfüllungsinteresses seines Gläubigers zu erbringende Ersatzleistung fordert, ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. zuletzt VersR 1975, 557) danach zu beurteilen, ob der Vertragspartner des Versicherungsnehmers sein unmittelbares Interesse am eigentlichen Leistungsgegenstand geltend macht.
Daß Nutzungsausfallschäden das unmittelbare Interesse am eigentlichen Leistungsgegenstand betreffen und daher nach § 4 I Nr. 6 Abs. 3 AHB nicht Gegenstand der Haftpflichtversicherung sind, ist in ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes anerkannt (vgl. dazu zuletzt das von der Revision herangezogene Urteil in VersR 1975, 557 m. w. Nachw.).
- BGH, 21.09.1983 - IVa ZR 165/81
Umfang der Ausschlußklausel
Auszug aus BGH, 25.09.1985 - IVa ZR 183/83
Schließlich kann die Revision auch aus dem Senatsurteil in BGHZ 88, 228 nichts für sich herleiten.
- BGH, 19.11.2008 - IV ZR 277/05
Eintrittspflicht der Architektenhaftpflichtversicherung für die Beseitigung von …
Die werkvertragsrechtliche Einordnung des Haftpflichtanspruchs ist für die versicherungsrechtliche Beurteilung unter dem Gesichtspunkt der Ausschlussklausel aber unerheblich (BGHZ 96, 29, 31 und BGHZ 80, 284, 287 ff.;… Schmalzl/Krause-Allenstein, Berufshaftpflichtversicherung des Architekten und Bauunternehmers Rdn. 515, 518, 522). - BGH, 29.09.2004 - IV ZR 162/02
Begriff des Sachschadens in der Industriehaftpflichtversicherung
Was im Sinne dieser Ausschlußklausel (BGH, Urteil vom 21. September 1983 - IVa ZR 154/81 - VersR 1983, 1169 unter I 2) unter der vertraglichen Erfüllungsleistung und an deren Stelle tretenden Ersatzleistung zu verstehen ist, ist danach zu beurteilen, ob der Vertragspartner des Versicherungsnehmers sein unmittelbares Interesse am eigentlichen Leistungsgegenstand geltend macht (BGHZ 96, 29, 31 m.w.N.). - LG Saarbrücken, 09.09.2013 - 14 O 322/12
Betriebshaftpflichtversicherung: Sachlicher und zeitlicher Umfang des …
Die Ausschlussklausel (…BGH, Urt. v. 21. September 1983 - IVa ZR 154/81, VersR 1983, 1169) schließt diejenigen vertraglichen Schadenersatzansprüche vom Versicherungsschutz aus, durch die ein unmittelbares Interesse am eigentlichen Leistungsgegenstand geltend gemacht wird (BGH, Urt. v. 25. September 1985 - IVa ZR 183/83, BGHZ 96, 29).Entgegen der Klägerin kommt es für den Umfang des Versicherungsschutzes jedoch nicht allein darauf an, ob es sich werkvertraglich um einen Mangelfolgeschaden handelt; vielmehr ist die Frage, welche Schäden als Erfüllungsschaden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind, unabhängig davon unter versicherungsrechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilen (BGH, Urt. v. 25. September 1985 - IVa ZR 183/83, BGHZ 96, 29; Beschl. v. 29. September 2004 - IV ZR 162/02, VersR 2005, 110).
Rn. 58 Bei einem Werkvertrag umfasst dieses Erfüllungsinteresse neben der Neuherstellung bzw. Mängelbeseitigung einschließlich Behebung der im Zuge der Nachbesserung zugefügten Schäden auch den durch die Leistungsstörung verursachten Gewinn- bzw. Nutzungsausfall einschließlich der Vermögenseinbuße, die darin besteht, dass der bestimmungsgemäße Gebrauch der Sache infolge der Leistungsstörung nicht möglich gewesen war (vgl. BGH, Urt. v. 25. September 1985 - IVa ZR 183/83, BGHZ 96, 29; OLG Stuttgart, VersR 2001, 187; OLG Köln, VersR 2003, 1166).
Dabei ist es rechtlich ohne Bedeutung, dass es nicht um einen der Klägerin selbst unmittelbar entgangenen Gebrauchsvorteil und Gewinn geht sondern um den Schaden eines Dritten, dessen Ersatzanspruch sich die Klägerin ausgesetzt sieht (BGH, Urt. v. 25. September 1985 - IVa ZR 183/83, BGHZ 96, 29; OLG Stuttgart, VersR 2001, 187).
- OLG Karlsruhe, 31.10.2013 - 9 U 84/12
Betriebshaftpflichtversicherung: Ausschluss von Erfüllungsschäden und …
(Vgl. zum Nutzungsausfall und zu sogenannten "Freilegungskosten" als Erfüllungsschaden im versicherungsrechtlichen Sinn beispielsweise BGH, VersR 1978, 219; BGH, VersR 1985, 1153; BGH, Beschluss vom 16.06.2010 - IV ZR 92/09 -, zitiert nach Juris). - BGH, 28.09.2011 - IV ZR 170/10
Betriebshaftpflichtversicherung: Auslegung der Erfüllungsschadenklausel
Ob eine vertragliche Erfüllungsleistung im Sinne der Klausel vorliege, hat es in Übereinstimmung mit der ständigen Senatsrechtsprechung (Senatsbeschluss vom 29. September 2004 - IV ZR 162/02, VersR 2005, 110 unter c, cc m.w.N.; Senatsurteil vom 25. September 1985 - IVa ZR 183/83, BGHZ 96, 29, 31 = VersR 1985, 1153) danach beurteilt, ob der Geschädigte sein unmittelbares Interesse an einem vertraglich geschuldeten Leistungsgegenstand (…vgl. Senatsurteil vom 19. November 2008 - IV ZR 277/05, VersR 2009, 107 Rn. 15, 17) geltend mache. - OLG Dresden, 23.10.2013 - 7 U 548/13
Zum Leistungsausschuss in der Betriebshaftpflichtversicherung in Anwendung der …
Schäden, die nicht am Leistungsgegenstand selbst entstanden sind, sondern nur "mittelbare" Folgeschäden einer mangelhaften Leistung darstellen, werden nicht nach § 4 Abs. 2 Nr. 5 AHB vom Versicherungsschutz ausgeschlossen (OLG Köln, VersR 1985, 934; BGH, VersR 1985, 1153). - OLG Koblenz, 21.12.1998 - 10 W 841/98
Umfang der Haftung bei besonderer Vereinbarung zwischen einem Unternehmer und …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Saarbrücken, 08.05.2024 - 5 U 36/23
Versicherungsschutz in einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung bei …
Rn. 19 Ob der Versicherungsnehmer Deckungsschutz für eine vertragliche Erfüllungsleistung oder eine an deren Stelle tretende Ersatzleistung fordert, ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs danach zu beurteilen, ob der Vertragspartner sein unmittelbares Interesse am eigentlichen Leistungsgegenstand geltend macht, welches durch den Inhalt der vertraglich geschuldeten Leistung bestimmt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 2011 - IV ZR 170/10, VersR 2012, 96; BGH, Urteil vom 29. September 2004 - IV ZR 162/02, VersR 2005, 110; Urteil vom 25. September 1985 - IVa ZR 183/83, VersR 1985, 1153; Senat, Urteil vom 30. Juni 2010 - 5 U 615/09, BeckRS 2011, 26838).Als von der Haftpflichtversicherung ausgeschlossene Erfüllungsansprüche sieht die Rechtsprechung dementsprechend Ansprüche wegen Verletzung von Hauptleistungsansprüchen aus Verträgen an (vgl. etwa OLG Köln, Urteil vom 29. Juli 2003 - 9 U 165/02, RuS 2003, 454) oder Nutzungsausfallschäden wegen der Mangelhaftigkeit einer Sache, des erstellten Werks oder der versprochenen Dienstleistung (vgl. BGH, Urteil vom 25. September 1985 - IVa ZR 183/83, VersR 1985, 1153).
- KG, 21.10.2005 - 6 U 330/03
Berufshaftpflicht: Umfang des Versicherungsschutzes für Architekt bei …
Als an die Stelle der Erfüllungsleistung tretende Ersatzleistung oder Erfüllungssurrogate werden diejenigen Schadensersatzansprüche bezeichnet, die auf das Erfüllungsinteresse gerichtet sind, also sämtliche Ansprüche, mit denen ein unmittelbares Interesse am eigentlichen Leistungsgegenstand eines Vertrages geltend gemacht wird (vgl. BGH VersR 1985, 1153; BGH VersR 1975, 557;… Prölss/Martin-Voit/Knappmann, § 4 AHB, Rn. 75). - OLG Köln, 30.10.2001 - 9 U 32/01
Versicherungsschutz aus einer Betriebshaftpflichtversicherung hinsichtlich von …
Die Frage, welche Schäden als Erfüllungsschaden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind, ist vielmehr unabhängig davon unter versicherungsrechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilen (BGH, VersR 1985, S. 1153).Dazu gehört auch Nutzungsausfall des Gläubigers selbst oder Dritter (BGH, VersR 1985, S. 1153 f.;… OLG Köln, VersR 1985, S. 933 f.;… OLG Naumburg, a. a. O.).
- OLG Zweibrücken, 23.06.2014 - 1 U 120/13
Berufshaftpflichtversicherung der Zahnärzte: Kein Versicherungsschutz für …
- OLG Stuttgart, 30.11.2000 - 7 U 130/00
Voraussetzungen für das Vorliegen einer Ersatzleistung im Sinne des § 4 I Nr. 6 …
- OLG Karlsruhe, 15.01.2009 - 12 U 197/08
Betriebshaftpflichtversicherung: Versicherungsschutz bei Maßnahmen zur …
- KG, 19.08.2008 - 6 U 67/07
Betriebshaftpflichtversicherung der Bauwirtschaft: Inanspruchnahme eines …
- OLG Düsseldorf, 04.04.2006 - 4 U 136/05
Ausschluss von Erfüllungssurrogaten vom Deckungsschutz einer …
- OLG München, 16.04.2010 - 25 U 3436/09
Betriebshaftpflichtversicherung: Anspruch auf Versicherungsschutz für …
- LG Kaiserslautern, 21.06.2013 - 3 O 693/12
- OLG Celle, 25.09.2003 - 8 U 251/02
Versicherungsschutz aus Betriebshaftpflichtversicherung; Schäden aus mangelhafter …
- OLG Hamm, 24.08.2021 - 20 U 66/21
Ansprüche aus einer Montageversicherung Montagearbeiten an einem …
- OLG Frankfurt, 03.04.2009 - 7 U 196/08
- OLG Frankfurt, 05.06.2009 - 7 U 196/08
- LG Köln, 09.09.2004 - 24 O 326/03
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".