Rechtsprechung
| OLG Celle, 14.01.1985 - 1 U 26/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1985, 346
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 24.06.1986 - VI ZR 21/85
Feststellung der haftungsbegründenden Kausalität im Rahmen der Arzthaftung wegen …
Zutreffend weist das Berufungsgericht ferner darauf hin, daß ein Patient allerdings auch dann, wenn ihm gegenüber ein Arzt seine Pflicht zur therapeutischen Beratung verletzt, wie bei jedem anderen Behandlungsfehler grundsätzlich den Beweis der Ursächlichkeit der unterlassenen Aufklärung für seinen Schaden zu führen hat, es sei denn, der Behandlungsfehler ist als "grob" zu qualifizieren (vgl. Senatsurteil vom 16. Juni 1981 - VI ZR 38/80 - VersR 1981, 954, 956 [unterlassener Hinweis auf Infektionsgefahr bei vorzeitigem Verlassen der Klinik nach Herzkatheteruntersuchung] OLG Celle, VersR 1985, 346 [Unterlassen einer dringlichen Empfehlung zur Klinikeinweisung bei Herzinfarktverdacht]). - OLG Oldenburg, 23.07.2008 - 5 U 28/08
Pflichten des behandelnden Arztes bei positiver Hämokultfeststellung; …
Vielmehr ist der Arzt in diesem Fall verpflichtet, dem Patienten eindringlich und mit allem Ernst die Bedeutung der Untersuchung darzustellen und klarzustellen, welche Folgen mit dem Unterbleiben dieser Untersuchung verbunden sein können (…Bundesgerichtshof VersR 1987, S. 1089, 1090; Senat…, Urteil vom 19.9.2007, S. 9 f., Az. 5 U 28/07;… ferner Oberlandesgericht Nürnberg, VersR 1995, S. 1057, 1058; Oberlandesgericht Celle, VersR 1985, S. 346, 346). - OLG Köln, 26.11.1987 - 7 U 108/87
Schmerzensgeldanspruch gegen einen Arzt bei Stellung einer objektiven …
Der Kläger, den die Beweislast für den behaupteten Behandlungsfehler trifft (…vgl. Steffen, Neue Entwicklungslinien der BGH-Rechtsprechung zum Arzthaftungsrecht, 2. Aufl. S. 90; s. auch OLG Celle Versicherungsrecht 1985, 346 sowie Senatsurteil vom 22. Juni 1987 - 7 U 18/87 - zur therapeutischen Aufklärung), hat schon nicht nachzuweisen vermocht, daß ihm der Zeuge Dr. ... eine sachlich unzutreffende Diagnose mitgeteilt hat, jedenfalls aber konnte sich der Zeuge hierbei auf gesicherte Befunde stützen.
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