Rechtsprechung
| BGH, 08.02.1985 - V ZR 281/84 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Gewährung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Vorliegen der subjektiven Voraussetzung für Prozesskostenhilfe in Form eines Armutszustandes - Berücksichtigung von bestehenden und künftigen Vermögensverhältnissen bei der Frage der Prozesskostenhilfe ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1985, 454
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.05.1954 - II ZR 20/53
Selbstmord bei Lebensversicherung
Auszug aus BGH, 08.02.1985 - V ZR 281/84
Daraus folgt, daß die Versicherungssummen nicht in den Nachlaß fielen (BGHZ 13, 226, 232) und ihr Sohn darauf kein Anrecht geltend machen kann. - BGH, 15.12.1983 - IX ZB 152/83
Rechtsmittelfrist - Versäumung - PKH - Berufungsgericht - Wiedereinsetzung - …
Auszug aus BGH, 08.02.1985 - V ZR 281/84
Aus der Tatsache, daß das Berufungsgericht der Klägerin mit Beschluß vom 17. Mai 1983 Prozeßkostenhilfe mit Ratenzahlungen von monatlich 60 DM bewilligt hatte, konnten die Klägerin oder ihr Vertreter die Erwartung einer günstigen Entscheidung nicht herleiten (vgl. dazu BGH Beschl. v. 15. Dezember 1983, IX ZB 152/83, VersR 1984, 192), denn seit dem Tod ihres Ehemanns am 7. Februar 1984 hatten sich die Vermögensverhältnisse der Klägerin nach ihren eigenen Angaben wesentlich gebessert. - BGH, 24.06.1981 - IVb ZB 680/81
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumnis der …
Auszug aus BGH, 08.02.1985 - V ZR 281/84
War die Erwartung hingegen nicht gerechtfertigt, weil die Partei oder ihr Vertreter erkennen konnte, daß die subjektiven Voraussetzungen für eine Prozeßkostenhilfe nicht erfüllt waren, kann Wiedereinsetzung nicht gewährt werden (BGH Beschl. v. 24. Juni 1981, IVb ZB 680/81, VersR 1981, 854 m.w.N. für die ständige Rechtsprechung).
- BGH, 04.07.2018 - IV ZR 3/17
Prozesskostenhilfe bei vorheriger großzügiger finanzieller Unterstützung Dritter
War die Erwartung einer Prozesskostenhilfebewilligung hingegen nicht gerechtfertigt, weil die Partei oder ihr Vertreter erkennen konnte, dass die subjektiven Voraussetzungen für die Prozesskostenhilfe nicht erfüllt waren, scheidet eine Wiedereinsetzung aus (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2010 aaO; vom 8. Februar 1985 - V ZR 281/84, VersR 1985, 454 unter 1 [juris Rn. 3];… Senatsbeschluss vom 19. November 2008 - IV ZB 38/08, r+s 2010, 263 Rn. 8 m.w.N.). - BGH, 30.01.2025 - V ZR 224/24
Zurückweisung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Partei, die vor Ablauf der Rechtsmittelfrist lediglich einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe stellt, bei noch laufendem Prozesskostenhilfeverfahren schuldlos verhindert, die Rechtsmittelfrist einzuhalten, wenn sie vernünftigerweise nicht mit der Verweigerung der Prozesskostenhilfe rechnen musste (vgl. Senat, Beschluss vom 8. Februar 1985 - V ZR 281/84, VersR 1985, 454, 455;… Beschluss vom 10. Oktober 2024 - V ZB 55/23, juris Rn. 5). - BGH, 25.03.1987 - IVb ZB 42/87
Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach unerwarteter Ablehnung …
Mußte sie hingegen mit der Ablehnung rechnen, weil sie selbst oder ihr Prozeßbevollmächtigter erkennen konnten, daß die persönlichen Voraussetzungen des § 114 Satz 1 ZPO in dem Gesuch nicht ausreichend dargetan waren, so kann die Wiedereinsetzung nicht bewilligt werden (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. etwa BGHZ 26, 99, 101; VersR 1981, 854 und 884; 1985, 454;… zuletzt Senatsurteil vom 28. Januar 1987 - IVb ZR 6/86 - zur Veröffentlichung in BGHR ZPO 233 Prozeßkostenhilfe 1 vorgesehen).
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