Rechtsprechung
| BGH, 04.02.1985 - II ZB 7/84 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Nachgehen der Uhr - Notwendigkeit der Überprüfung der richtigen Uhrzeit - Zurechnung des Verschuldens eines beauftragten Rechtsanwalts - Fristablauf - Fristwahrung - Rechtsmittelbegründungsschrift - Mitternacht - ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 04.02.1985 - II ZB 7/84
- BGH, 04.04.1985 - II ZB 7/84
Papierfundstellen
- VersR 1985, 477
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.10.1978 - VII ZB 21/78
Berufungsbegründungsfrist - Sorgfaltspflicht des Anwalts - Nachtbriefkasten
Auszug aus BGH, 04.02.1985 - II ZB 7/84
Diese Ausführungen stehen im Einklang mit dem Beschluß des VII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes vom 12. Oktober 1978 - VII ZB 21/78, VersR 1978, 1168 f., der einen praktisch gleich liegenden Sachverhalt betrifft.
- BSG, 31.03.1993 - 13 RJ 9/92
Fristversäumnis - Technische Störung des eigenen Telefaxgerätes - Versagung der …
Im Rahmen dieser gesteigerten Sorgfaltsanforderungen hat der BGH eine unvorhergesehene Reifenpanne (BGH VersR 1988, 249) und Verzögerungen durch ein den eigenen Wagen blockierendes, verkehrswidrig abgestelltes Fahrzeug (BGH NJW 1989, 2393) als Umstände gewertet, die eine Fristversäumung entschuldigen können, nicht aber eine erheblich nachgehende Uhr, da sich ein Rechtsanwalt in solch einer Situation nicht allein auf den genauen Gang seiner eigenen Armbanduhr verlassen dürfe (BGH VersR 1985, 477, 478). - LSG Bayern, 29.06.2007 - L 8 SO 103/06
Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im sozialgerichtlichen …
Im Rahmen dieser gesteigerten Sorgfaltsanforderungen hat der BGH u.a. eine unvorhergesehene Reifenpanne (BGH VersR 1988, 249) und Verzögerungen durch ein den eigenen Wagen blockierendes, verkehrswidrig abgestelltes Fahrzeug (BGH NJW 1989, 2393) als Umstände gewertet, die eine Fristversäumung entschuldigen können, nicht aber eine erheblich nachgehende Uhr, da sich ein Rechtsanwalt in solch einer Situation nicht allein auf den genauen Gang seiner eigenen Armbanduhr verlassen dürfe (BGH VersR 1985, 477, 478). - BGH, 07.03.1996 - V ZB 4/96
Verschulden bei der Versäumung einer Berufungsfrist durch einen …
Das Oberlandesgericht hat den Antrag auf Wiedereinsetzung unter Hinweis auf die Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 12. Oktober 1978, VII ZB 21/78, VersR 1978, 1168, 1169 und 4. Februar 1985, II ZB 7/84, VersR 1985, 477, 478 abgelehnt und die Berufung als unzulässig verworfen.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".