Rechtsprechung
| OLG Hamm, 27.04.1984 - 20 U 327/83 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltendmachung eines Anspruchs gegen eine Versicherung wegen eines Brandschadens; Pflichtwidrige Verletzung der Pflicht zu einer zügigen Antragsbearbeitung durch den Versicherer; Fristen für die Bindung an einen Versicherungsantrag; Umfang der Hinweispflichten eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Siegen, 12.07.1983 - 1 O 160/83
- OLG Hamm, 27.04.1984 - 20 U 327/83
Papierfundstellen
- VersR 1985, 557
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 17.03.1966 - II ZR 250/63
Klage gegen eine Feuerversicherung auf Versicherungsschutz - Vorliegen eines …
Auszug aus OLG Hamm, 27.04.1984 - 20 U 327/83
Rn. 27 Zwar entstehen auch im Versicherungsvertragsrecht durch den Eintritt in die Vertragsverhandlungen und das dadurch begründete vertragsähnliche Vertrauensverhältnis Sorgfaltspflichten der Parteien, deren schuldhafte Verletzung zur Haftung im Rahmen des § 276 führen kann (BGH VersR 66, 457 = NJW 66, 1407; OLG Hamm VersR 78, 1014/1015, 1134/1136; Prölls-Martin, § 3 Anm. 5). - OLG Hamm, 08.02.1978 - 20 U 220/77
Cic; Vertragsabschluß; Bearbeitungsdauer; Schadenersatz; Anahmefrist; …
Auszug aus OLG Hamm, 27.04.1984 - 20 U 327/83
Rn. 27 Zwar entstehen auch im Versicherungsvertragsrecht durch den Eintritt in die Vertragsverhandlungen und das dadurch begründete vertragsähnliche Vertrauensverhältnis Sorgfaltspflichten der Parteien, deren schuldhafte Verletzung zur Haftung im Rahmen des § 276 führen kann (BGH VersR 66, 457 = NJW 66, 1407; OLG Hamm VersR 78, 1014/1015, 1134/1136; Prölls-Martin, § 3 Anm. 5). - OLG Hamm, 12.02.1982 - 20 U 319/81
Auszug aus OLG Hamm, 27.04.1984 - 20 U 327/83
Voraussetzung dafür wäre hier, daß die Beklagte die Erledigung des Antrags vom 26.7.1982 schuldhaft verzögert hätte und die Klägerin bei einer früheren Ablehnung bei einem anderen Versicherer Deckung gefunden hätte (OLG Hamm VersR 82, 1066/1067). - OLG Hamm, 26.03.1982 - 20 U 284/81
Auszug aus OLG Hamm, 27.04.1984 - 20 U 327/83
Zumindest diese kurze Frist dürfte die Beklagte voll ausschöpfen (OLG Hamm VersR 82, 1067), auch wenn ihr das Interesse der Klägerin an rascher Erlangung von Versicherungsschutz bekannt gewesen sein sollte.
- OLG München, 15.03.1988 - 5 U 5239/87 Voraussetzung dafür ist jedoch, daß die Beklagte die Erledigung des Antrags vom 18.11.1986 schuldhaft verzögert hat und die Klägerin bei Ablehnung des Antrages spätestens am 2.12.1986 bei einem anderen Versicherer Deckung gefunden hätte (vgl. OLG Hamm VersR 1985, 557).
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Rechtsprechung
| BGH, 03.04.1985 - IVa ZR 224/83 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Beanspruchung einer Versicherungsleistung wegen eines Einbruchdiebstahls bei fehlender Auflistung der gestohlenen Sachen durch den Versicherten
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1985, 557
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.02.1984 - IVa ZR 49/82
Anforderungen an den Nachweis der gestohlenen Gegenstände in der …
Auszug aus BGH, 03.04.1985 - IVa ZR 224/83
Die Entscheidung steht im Widerspruch zu dem danach ergangenen Senatsurteil vom 8. Februar 1984 - IVa ZR 49/82 - VersR 1984, 429.
- OLG Hamm, 05.06.1998 - 20 U 29/98 Das fehlende Verzeichnis hat - ebenso wie eine verspätete Anzeige des Einbruchs bei der Polizei - nur ein Leistungsverweigerungsrecht des Versicherers bis zur Nachholung zur Folge (so u.a.: BGH VersR 1985, 557 und VersR 1984, 429).
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