Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 29.05.1984 - 4 U 181/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ARB § 4 Abs. 1 lit.i
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Risikoausschluß; Unterhaltsregelung; Eheauseinandersetzungsvertrag; Notarielle Beurkundung
Papierfundstellen
- MDR 1984, 1029
- VersR 1985, 635
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 27.10.1982 - V ZR 24/82
Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.05.1984 - 4 U 181/83
Ein vertraglicher Anspruch, der zur Auseinandersetzung der familienrechtlichen Beziehungen begründet wird, ist aber ebenso wie der gesetzl. Anspruch, der dadurch ersetzt werden soll, dem ehelichen Familienrecht zuzurechnen (so für das eheliche Güterrecht BGH NJW 79, 2517; 80, 193; 83, 929). - BGH, 19.09.1979 - IV ARZ 30/79
Reichweite der Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses wegen Unzuständigkeit …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.05.1984 - 4 U 181/83
Ein vertraglicher Anspruch, der zur Auseinandersetzung der familienrechtlichen Beziehungen begründet wird, ist aber ebenso wie der gesetzl. Anspruch, der dadurch ersetzt werden soll, dem ehelichen Familienrecht zuzurechnen (so für das eheliche Güterrecht BGH NJW 79, 2517; 80, 193; 83, 929). - BGH, 26.09.1979 - IV ARZ 11/79
Abhängigkeit der Zuständigkeit eines Gerichts von den geltend gemachten …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.05.1984 - 4 U 181/83
Ein vertraglicher Anspruch, der zur Auseinandersetzung der familienrechtlichen Beziehungen begründet wird, ist aber ebenso wie der gesetzl. Anspruch, der dadurch ersetzt werden soll, dem ehelichen Familienrecht zuzurechnen (so für das eheliche Güterrecht BGH NJW 79, 2517; 80, 193; 83, 929).
- OLG Zweibrücken, 19.03.2014 - 1 U 87/13
Zulässigkeit einer Teilleistungsklage; Rechtsschutzversicherung: …
Auf den von der Beklagten und dem Erstrichter angeführten Gesichtspunkt, dass eine spezifische familienrechtliche Rechtsbeziehung der Interessenwahrnehmung, für die der Kläger Rechtschutz begehrt, ihr besonderes Gepräge gibt - so dass die Voraussetzungen des Risikoausschlusses nach § 3 Abs. 2 g ARB 2000 erfüllt seien -, kommt es für den um Verständnis bemühten durchschnittlichen Versicherungsnehmer nach Lektüre der Risikoausschlussklausel allenfalls dann an, wenn es um mit familienrechtlichen Ansprüchen konkurrierende oder weitergehende Ansprüche geht (vgl. z. B.: zur güterrechtlichen Natur eines vertraglichen Unterhaltsanspruchs: BGH FamRZ 1982, 262; auch: OLG Düsseldorf, VersR 1985, 635).
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Rechtsprechung
| LG Osnabrück, 23.05.1984 - 8 O 114/83 |
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1985, 635
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