Rechtsprechung
| LG Stuttgart, 28.11.1984 - 13 S 201/84 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
MBKK § 1 Nr. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1985, 768
- VersR 1985, 776
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- LG Nürnberg-Fürth, 13.04.1984 - 10 O 9757/82
Auszug aus LG Stuttgart, 28.11.1984 - 13 S 201/84
Nach Auffassung der Kammer ist die Kinderlosigkeit der Kl. aufgrund der Oligozoospermie des Ehemannes ein regelwidriger Zustand, der erheblich von der durch das Leitbild des gesunden Menschen geprägten Norm abweicht (vgl. auch LG Nürnberg-Fürth NJW 84, 1828 [hier: II(230)95d]; SG Gelsenkirchen NJW 84, 1839).Auf eine völlige Heilung, also eine völlige Beseitigung der Kinderlosigkeit, kann es nach Auffassung der Kammer nicht ankommen, denn dann würde der Begriff der notwendigen Heilbehandlung einseitig zu Lasten des VersNehmers eingeengt werden (vgl. LG Nürnberg-Fürth NJW 84, 1828 [hier: II(230)95d]).«.
- SG Gelsenkirchen, 08.09.1983 - S 17 KR 25/83
Ansprüche eines Versicherten aus der gesetzlichen Krankenversicherung; Anspruch …
Auszug aus LG Stuttgart, 28.11.1984 - 13 S 201/84
Nach Auffassung der Kammer ist die Kinderlosigkeit der Kl. aufgrund der Oligozoospermie des Ehemannes ein regelwidriger Zustand, der erheblich von der durch das Leitbild des gesunden Menschen geprägten Norm abweicht (vgl. auch LG Nürnberg-Fürth NJW 84, 1828 [hier: II(230)95d]; SG Gelsenkirchen NJW 84, 1839).
- BGH, 17.12.1986 - IVa ZR 78/85
Erstattungsfähigkeit der Kosten einer künstlichen Befruchtung in der privaten …
Denn diese Kinderlosigkeit betrifft allein die Lebensumstände der Klägerin, braucht nicht auf der organisch bedingten Unfähigkeit zur Fortpflanzung zu beruhen und wird von ihr - wenn überhaupt - angesichts gewandelter Vorstellungen über Bedeutung und Bestimmung der ("gesunden«) Ehe auch allenfalls subjektiv als Anomalität, als Abweichung vom Bild des gesunden Menschen empfunden (für Kinderlosigkeit als Krankheit demgegenüber SG Gelsenkirchen NJW 1984, 1839; LG Stuttgart VersR 1985, 776, 777 und das Landgericht im vorliegenden Verfahren, abgedruckt in NJW 1984, 1828). - LG Oldenburg, 08.05.1990 - 1 S 621/89
Erstattung von ärztlichen Behandlungskosten ; Leistungen für eine künstliche …
Daraus folgt, daß die privaten Versicherungen einen Leistungsausschluß für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung gerade nicht gewollt haben (LG Stuttgart, VersR 1985, 776 (777); Kalis, VersR 1989, 1244 (1246 rechte Spalte)).Das LG Stuttgart (VersR 1985, 776 (777)) sieht in der künstlichen Befruchtung grundsätzlich eine Heilbehandlung, da hierdurch die Möglichkeit der Empfängnis eröffnet werde und der sterile Ehepartner zumindest für diesen Befruchtungsvorgang zeugungsfähig werden könne.
Zwar wird die Ansicht vertreten, daß die Kinderlosigkeit der Ehefrau aufgrund einer Oligozoospermie des Ehemannes eine Krankheit sei (LG Stuttgart, VersR 1985, 776 (777); LG Nürnberg, NJW 1984, 1828 [LG Nürnberg 13.04.1984 - 10 O 9757/82]; SG Gelsenkirchen, NJW 84, 1839).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| AG Stuttgart, 30.10.1984 - 1 C 7057/83 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1985, 776
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".