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| OLG Düsseldorf, 12.12.1985 - 18 U 90/85 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1986, 1069
Wird zitiert von ...
- BGH, 30.09.1993 - I ZR 258/91
Zurechenbare Vermögenseinbußen bei Lieferverzögerung
Die Wirksamkeit dieser Abrede war - ungeachtet des Art. 6 Abs. 2 Buchst. f CMR - nicht davon abhängig, daß sie im CMR-Frachtbrief eingetragen wurde, da die in Art. 6 Abs. 2 Buchst. f CMR vorgesehene Angabe im Frachtbrief - wie dieser überhaupt (Art. 4 Satz 2 CMR) - nicht von konstitutiver Bedeutung ist, sondern allein Beweiszwecken dient (vgl. BGHZ 83, 96, 100; OLG Düsseldorf VersR 1979, 356, 357; OLG Hamburg VersR 1980, 290, 291; OLG Düsseldorf VersR 1986, 1069; OLG Hamm VersR 1987, 609, 610) [OLG Hamm 14.11.1985 - 18 U 268/84].
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