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Rechtsprechung
   BGH, 19.06.1986 - X ZB 5/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,3669
BGH, 19.06.1986 - X ZB 5/86 (https://dejure.org/1986,3669)
BGH, Entscheidung vom 19.06.1986 - X ZB 5/86 (https://dejure.org/1986,3669)
BGH, Entscheidung vom 19. Juni 1986 - X ZB 5/86 (https://dejure.org/1986,3669)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verschulden bei Einhaltung der Frist zur Einlegung der Berufung - Verantwortung für die Anweisung eines Prozessbevollmächtigten - Wiedereinsetzungsvorbringen des Beklagten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1986, 1205
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.01.1983 - VI ZB 18/82

    Verfahren - Büropersonal - Prozessbevollmächtigter - Weisung - Unterschrift - …

    Auszug aus BGH, 19.06.1986 - X ZB 5/86
    Zwar darf ein Rechtsanwalt unter normalen Umständen darauf vertrauen, daß sein sonst zuverlässiges Personal seine Weisungen befolgt (vgl. BGH VersR 1983, 374; 1985, 668, 669).
  • BGH, 22.03.1983 - VI ZB 1/83

    Anforderungen an die Pflicht eines Rechtsanwalts zur Organisation seines Büros - …

    Auszug aus BGH, 19.06.1986 - X ZB 5/86
    Die Sorgfaltspflicht eines Rechtsanwalts erfordert es, durch eine entsprechende Organisation seines Büros dafür zu sorgen, daß die Frist für die Einlegung oder Begründung eines Rechtsmittels im Fristenkalender nicht gelöscht wird, bevor der zur Einreichung bei Gericht bestimmte Schriftsatz tatsächlich herausgegangen oder wenigstens post- oder abtragefertig gemacht worden ist (vgl. BGH VersR 1983, 589; 1985, 145, je m.w.N.).
  • BGH, 20.11.1984 - VI ZB 19/84

    Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Verschulden des …

    Auszug aus BGH, 19.06.1986 - X ZB 5/86
    Die Sorgfaltspflicht eines Rechtsanwalts erfordert es, durch eine entsprechende Organisation seines Büros dafür zu sorgen, daß die Frist für die Einlegung oder Begründung eines Rechtsmittels im Fristenkalender nicht gelöscht wird, bevor der zur Einreichung bei Gericht bestimmte Schriftsatz tatsächlich herausgegangen oder wenigstens post- oder abtragefertig gemacht worden ist (vgl. BGH VersR 1983, 589; 1985, 145, je m.w.N.).
  • BGH, 15.05.1985 - IVb ZB 27/85

    Drohender Fristablauf - Rechtsanwalt - Fristwahrender Schriftsatz - Zuverlässige …

    Auszug aus BGH, 19.06.1986 - X ZB 5/86
    Zwar darf ein Rechtsanwalt unter normalen Umständen darauf vertrauen, daß sein sonst zuverlässiges Personal seine Weisungen befolgt (vgl. BGH VersR 1983, 374; 1985, 668, 669).
  • BGH, 21.04.1988 - VII ZB 4/88

    Anforderungen an die Sorgfaltspflicht eines Prozessbevollmächtigten hinsichtlich …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs reicht es nicht aus, wenn der Prozeßbevollmächtigte seine Kanzlei so organisiert hat, daß ihm die Akte in einer Sache, in der eine Frist zu wahren ist, rechtzeitig vorgelegt wird, er muß vielmehr durch organisatorische Maßnahmen eine wirksame Ausgangskontrolle schaffen (BGH, Beschl. vom 22. Mai 1985 - IVb ZB 7/85 = VersR 1985, 766; vom 27. November 1985 - IVb ZB 102/85 = VersR 1986, 365, 366 und vom 19. Juni 1986 - X ZB 5/86 = VersR 1986, 1205, jeweils m.w.N.).

    Im letzten Fall darf der Rechtsanwalt die Frist allerdings nur streichen lassen, wenn er durch entsprechende Anweisungen sichergestellt hat, daß der fristwahrende Schriftsatz tatsächlich herausgeht (BGH VersR 1986, 1205 m.w.N.).

    Die insoweit nicht eindeutige Kompetenzzuweisung erfordert zusätzliche Vorkehrungen des Anwalts, die es ausschließen, daß die eine Bürokraft in der irrigen Annahme, die andere sei tätig geworden, eine eigene Tätigkeit unterläßt (BGH, VersR 1986, 1205).

  • BFH, 07.12.1988 - X R 80/87

    Steuerberater - Büro - Ordnungsmäßige Ausgangskontrolle - Fristenkontrollbuch - …

    Jedenfalls muß dann aber der Postausgang durch eine ausdrückliche und eindeutige Weisung an die Hilfskraft sichergestellt werden (vgl. BGH-Beschlüsse vom 15. Mai 1985 IVb ZB 27/85, HFR 1986, 319; vom 19. Juni 1986 X ZB 5/86, VersR 1986, 1205).
  • OLG Nürnberg, 07.05.1992 - 12 U 3817/91

    Darlegungspflicht beim Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen …

    Er muß darüber hinaus durch organisatorische Maßnahmen eine wirksame Ausgangskantrolle schaffen (BGH VersR 85, 766; 86, 1205; 88, 942).

    Im letztgenannten Fall darf der Rechtsanwalt die Frist allerdings nur streichen lassen, wenn er durch entsprechende Anweisung sichergestellt hat, daß der fristwahrende Schriftsatz tatsächlich hinausgeht (BGH VersR 77, 331; 86, 1205 m.w.N.).

  • BGH, 07.10.1992 - VIII ZB 25/92

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei Übermittlung fristwahrender …

    a) Nach seit langem anerkannter Rechtsprechung erfordert die Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts, in seinem Büro eine Ausgangskontrolle einzurichten und durch entsprechende Organisation dafür zu sorgen, daß die zur Einhaltung der Rechtsmittel- oder Rechtsmittelbegründungsfrist eingetragene Frist im Fristenkalender nicht gelöscht wird, bevor der der Fristwahrung dienende Schriftsatz - als solcher ist auch der schriftliche Antrag auf Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfrist anzusehen (BGH…, Beschluß vom 10. April 1991 - XII ZB 28/91 = BGHR ZPO, § 233 - Fristverlängerung 7) - tatsächlich hinausgegangen oder wenigstens post- oder abtragefähig gemacht und für sein tatsächliches Hinausgehen sichere Vorsorge getroffen worden ist (BGH, Beschlüsse vom 27. November 1985 - IVb ZB 102/85 = VersR 1986, 365, vom 19. Juni 1986 - X ZB 5/86 = VersR 1986, 1205, vom 9. Juli 1986 - VIII ZB 22/86 = NJW-RR 1987, 186, vom 25. März 1987 - IVb ZB 39/87 = VersR 1987, 888, vom 21. April 1988 - VII ZB 4/88 = VersR 1988, 942 und vom 28. September 1989 - IV ZB 9/89 = NJW 1990, 187 [BGH 28.09.1989 - VII ZB 9/89]).
  • BGH, 05.07.1990 - IX ZB 58/90

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Ausgangskontrolle bei fristwahrenden …

    Dazu zählen unter anderem generelle Vorkehrungen dagegen, daß eine im Fristenkalender vermerkte Rechtsmittelfrist gelöscht wird, bevor das zur Fristwahrung bestimmte Schriftstück tatsächlich abgesandt oder zumindest absendebereit (d.h. mit Unterschrift und gegebenenfalls Umschlag sowie Frankierung versehen) gemacht worden ist (BGH, Beschl. v. 25. Juni 1980 - VIII ZB 20/80, VersR 1980, 973; Beschl. v. 25. März 1982 - VII ZB 2/82, VersR 1982, 653; Beschl. v. 20. November 1984 - VI ZB 19/84, VersR 1985, 145 f; Beschl. v. 27. November 1985 - IVb ZB 102/85, VersR 1986, 365; Beschl. v. 19. Juni 1986 - X ZB 5/86, VersR 1986, 1205).
  • BFH, 17.11.1987 - IX R 56/83

    Verschulden der Fristversäumnis durch mangelnde Organisation der Fristenkontrolle

    Zur Organisationspflicht gehört es, eine Ausgangskontrolle zu schaffen, durch die zuverlässig verhindert wird, daß fristwahrende Schriftsätze nicht über den Fristablauf hinaus im Büro liegenbleiben (vgl. BGH-Beschlüsse vom 6. Februar 1985 IV b ZB 141/84, VersR 1985, 369, und vom 19. Juni 1986 X ZB 5/86, VersR 1986, 1205; BFH-Beschluß vom 18. Januar 1984 I R 196/83, BFHE 140, 146, BStBl II 1984, 441).
  • OLG Köln, 01.07.1991 - 2 W 87/91

    Anwaltspflichten zur Wahrung einer Beschwerdefrist

    Der Rechtsanwalt muß durch organisatorische Maßnahmen eine wirksame Ausgangskontrolle schaffen (vgl. BGH VersR 1985, 766; 1986, 365 (366); 1986, 1205; 1988, 942), durch die zuverlässig gewährleistet wird, daß fristwahrende Schriftsätze auch tatsächlich (rechtzeitig) herausgehen (vgl. BGH VersR 1987, 888 = NJW-RR 87, 900).
  • BGH, 16.09.1994 - V ZB 22/94

    Versäumung der Begründungsfrist durch Einreichung beim unzuständigen Gericht - …

    Dazu zählt unabdingbar die Einrichtung einer zuverlässigen Endkontrolle fristwahrender Schreiben (BGH, Beschl. v. 19. Juni 1986, X ZB 5/86, VersR 1986, 1205; Beschl. v. 10. März 1987, VI ZB 14/86, VersR 1987, 769, 770; Beschl. v. 21. März 1990.
  • FG Hamburg, 09.08.2000 - I 615/98

    Zum Anspruch auf Wiedereinsetzung bei Fristversäumnis

    Die Rechtsprechung hat es zwar letztlich dahingestellt sein lassen, ob die Führung eines Fristenkontrollbuchs stets unerlässlich ist (…so BFH-Beschluss vom 27.02.1985 II R 218/83, BFH/NV 1985, 90), oder ob nicht im Einzelfall eine wirksame Kontrolle des Postausgangs ausreicht, wobei aber in diesem Fall der Postausgang durch eine ausdrückliche und eindeutige Weisung an die Hilfskraft sichergestellt werden müsse (Bundesgerichtshof - BGH - Beschlüsse vom 15.05.1985 IV b ZB 27/85, HFR 1986, 319, und vom 19.06.1986 X ZB 5/86, Versicherungsrecht 1986, 1205).
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