Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 13.07.1984 - 1 U 983/84 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
(Volltext/Leitsatz)
Schadenersatz gemäß §§ 843, 847 BGB - Begrenzung der Verdienstausfallrente auf das 65. Lebensjahr und Bemessung eines Pflegegeldes für die Betreuung durch Familienangehörige
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Bemessung eines hohen Schmerzensgeldes; Beendigung der Arbeitsfähigkeit; Bemessung des Pflegegeldes
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ruhestandalter; Arbeitsfähigkeit; Darlegung der Arbeitsunfähigkeit; Bemessung des Pflegegeldes; Tatrichterliches Ermessen; Kosten für fremde Pflegekraft; Familie des Verletzten; Vergütung für Mühewaltung
Verfahrensgang
- LG Amberg - 2 O 1362/82
- OLG Nürnberg, 13.07.1984 - 1 U 983/84
Papierfundstellen
- VersR 1986, 173
Wird zitiert von ... (15)
- OLG Nürnberg, 25.04.1997 - 6 U 4215/96
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
Ferner ist im vorliegenden Fall zu berücksichtigen, daß die Fahrerin des Fahrzeugs bei dem Unfall mit überdurchschnittlicher Fahrlässigkeit gehandelt hat (BGHZ 18, 149 (157) = VersR 1955, 615 (917)), daß die Führung des Schadensersatzprozesses durch die Beklagte eine weitere seelische Beeinträchtigung der Klägerin beinhaltete (BGH VersR 1970, 134 f) und daß sich das Schmerzensgeld im Rahmen vergleichbarer Fälle hält (BGH VersR 1986, 173 (174)).Gerade durch einen hohen Geldbetrag soll es dem Geschädigten ermöglicht werden, sich Erleichterungen und andere Annehmlichkeiten anstelle derer zu verschaffen, deren Genuß ihm durch die Verletzungen unmöglich gemacht wurde (OLG Nürnberg, VersR 1986, 173 (174)).
Vergleichbar hält der Senat vielmehr die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Nürnberg (VersR 1986, 173 ) und des Oberlandesgerichts München (VersR 1993, 987 ).
- LG Köln, 23.06.2015 - 5 O 488/05
Geltendmachung von Ansprüchen wegen einer Verkehrssicherungspflichtverletzung …
Die zusätzliche Mühewaltung der Familienangehörigen ist angemessen auszugleichen (st. Rspr., vgl. BGH VersR 1973, 1067; VersR 1978, 149; VersR 1986, 173; VersR 1986, 391). - OLG München, 20.09.1988 - 5 U 3126/87
Mitfahrt; Alkoholeinfluß; Mitverschulden; Mitverschuldensanrechnung; …
Weiterhin bleibt zu beachten, daß der Gleichbehandlungsgrundsatz auch bei der Bemessung des Schmerzensgeldes gilt, so daß nicht willkürlich von den bisher in vergleichbaren Fällen gewährten Beträgen abgewichen werden darf, denn die Festsetzung eines zu reichlichen Schmerzensgeldes führt zu einer Aufblähung des allgemeinen Schmerzensgeldgefüges, welche die Gemeinschaft aller Versicherten belastet (BGH VersR 1986, 173 /174; 1976, 967/968).Völlige Erblindung gehört zu den ungewöhnlich schweren Verletzungen (Höchststufe Nr. VI im Verletzungskatalog nach Prof. Dr. Düben, abgedruckt bei Moog VersR 1978, 304/305), für welche die Rechtsprechung bisher Schmerzensgeldkapitalbeträge zwischen 85.000,- DM (OLG Zweibrücken VersR 1981, 660/6061) und 150.000,- DM (OLG Zweibrücken VersR 1983, 935/936) oder Kapitalbeträge mit Rente zugebilligt hat (…vgl. auch die landgerichtlichen Entscheidungen bei Hacks/Ring/Böhm, Schmerzensgeldbeträge, 13. Aufl., laufende Nummern 818, 820, 874, 889 sowie in der Anmerkung der Schriftleitung zu LG Saarbrücken DAR 1984, 323/324; allerdings ist der in dieser - nicht rechtskräftigen - Entscheidung festgesetzte Schmerzensgeldbetrag von 300.000,- DM bisher vom Bundesgerichtshof nur bei noch erheblich schlimmeren Verletzungsfolgen zugesprochen worden: BGH VersR 1986, 59 ; 1986, 173).
- LG München I, 16.01.2003 - 19 O 20638/01
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
Grundsätzlich wird der Schädiger bei kostenloser Pflege durch die Familie nicht voll entlastet (vgl. BGH; Versicherungsrecht 1986, Seite 391 ), wenn auch bei der Berechnung der Kosten nicht auf die Kosten einer professionellen Pflegekraft abzustellen ist (vgl. BGH, Versicherungsrecht 1986, Seite 173 ).Nach der älteren Rechtsprechung des BGH war die Tätigkeit der Angehörigen "marktgerecht_ zu bewerten (vgl. BGH, Versicherungsrecht 1986, Seite 173 ), neuerdings tendiert er dazu, auf den Nettolohn einer vergleichbaren entgeltlich eingesetzten Hilfskraft abzustellen (vgl. BGH, Versicherungsrecht 1999, Seite 252 ), wobei aber "Rationalisierungseffekte_ einer "innerfamiliären_ Lösung zu berücksichtigen sind.
- OLG München, 14.04.1992 - 5 U 7176/91
Straßenverkehrsrecht: Sorgfaltspflicht eines Kraftfahrers
Ferner ist zu berücksichtigen, dass die Kraftfahrerin ... beim Unfall mit überdurchschnittlicher Fahrlässigkeit gehandelt hat (vgl. BGHZ 18, 149/157), dass die Beklagte in zögerlicher Weise Zahlungen auf das Schmerzensgeld erbracht hat (BGH VersR 1961, 703) und dass sich das Schmerzensgeld im Rahmen vergleichbarer Fälle hält (BGH VersR 1986, 173/174).Hingegen sieht der Senat Vergleichbarkeit mit dem vom Oberlandesgericht Nürnberg in VersR 1986, 173 entschiedenen Fall, mindestens in der Diagnose und ihrer Auswirkung auf Psyche und Körper des jeweiligen Verletzten.
- LG Nürnberg-Fürth, 25.03.2010 - 8 O 3107/08
Schmerzensgeldanspruch nach Unfall mit einem Gabelstapler: …
Schließlich soll sich das Schmerzensgeld im Rahmen vergleichbarer Fälle halten (BGH VersR 1986, 173). - OLG Düsseldorf, 07.12.2010 - 1 U 57/10 Rn. 99 Nach der älteren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes war die Tätigkeit des Angehörigen "marktgerecht" zu bewerten, d.h. es war nicht auf die Kosten einer professionellen Pflegekraft abzustellen (BGH VersR 1986, 173).
- OLG Stuttgart, 26.01.1995 - 14 U 62/93
Arzthaftung für Diagnosefehler - Schmerzensgeld
Jedenfalls kann dem Pflegemehrbedarf nicht die gesamte Nachtzeit zugrundegelegt werden (vgl. Senatsurteil vom 24.11.1988 - 14 U 12/88 - Original S. 22, 24 sowie OLG Oldenburg VersR 1993, 753 mit NA BGH, wo die Nachtpflege in einem entsprechenden Fall zu 30 % angerechnet wird), zumal es hier nur darum gehen kann, die zusätzliche Mühewaltung der Eltern des Klägers "angemessen auszugleichen" (vgl. oben 1. sowie BGH vom 01.10.1985 - VI ZR 195/84 = VersR 1986, 59, 173 = VRS 70, 87 ). - OLG München, 24.07.1990 - 5 U 5894/89
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
Weiterhin bleibt zu beachten, daß der Gleichbehandlungsgrundsatz auch bei der Bemessung des Schmerzensgeldes gilt, so daß nicht willkürlich von den bisher in vergleichbaren Fällen gewährten Beträgen abgewichen werden darf, denn die Festsetzung eines zu reichlichen Schmerzensgeldes führt zu einer Aufblähung des allgemeine Schmerzensgeldgefüges, welches die Gemeinschaft aller Versicherten belastet (BGH NZV 1988, 139/140; VersR 1986, 173/174; VersR 1976, 967/968). - OLG Köln, 02.08.1991 - 11 U 277/90
Schadensersatz; Umfang; Einzelposten; Verletzung; Schwerstbehinderter; …
Rn. 140 Das OLG Nürnberg hat mit Urteil vom 13.07.1984 (VersR 1986, 173) einem 26jährigen Mann, bei dem es unfallbedingt zu einer dauernden körperlichen und seelischen Behinderung - allerdings ohne Querschnittslähmung - gekommen war, ein Schmerzensgeldkapital von 300.000,00 DM sowie ein monatliches Pflegegeld von 1.800,00 DM zugesprochen. - OLG Bamberg, 01.06.1989 - 1 U 177/88
Beurteilung des Ursachenzusammenhangs zwischen dem Verhalten eines Schädigers und …
- OLG Hamburg, 01.07.1986 - 7 U 57/86
Schmerzensgeld; Schädelfraktur mit Schädelhirntrauma; Geruchssinn; Geschmackssinn
- OLG Celle, 30.11.2020 - 1 U 48/19
Ansprüche nach fehlerhafter ärztlicher Behandlung; Durchgangsperitonitis, …
- OLG Bamberg, 07.05.1991 - 5 U 134/90
Bewertung der Höhe eines Schmerzensgeldanspruches ; Ausgleichsbedürfnis und …
- OLG Celle, 07.04.1983 - 5 U 173/82
Haftung für Schäden aufgrund eines durch Überholen verursachten Verkehrsunfall; …
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