Rechtsprechung
| BGH, 19.11.1985 - IVa ZR 40/84 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Leistungsbefreiung einer Versicherung bei Selbstmord des Versicherten - Auswirkungen der Eröffnung des Nachlasskonkurses auf die Aktivlegitimation eines Klägers - Anforderungen an die Nachweisführung zum Beweis des Vorliegens eines Selbstmordes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1986, 231
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 18.01.2012 - IV ZR 196/10
Lebensversicherung: Wiederaufleben der "für die Dauer der Abtretung" widerrufenen …
Zwar kann eine Bezugsrechtsbestimmung, die uneingeschränkt widerrufen worden ist, nach Eintritt des Versicherungsfalles nicht mehr aufleben (…Senatsurteile vom 18. Oktober 1989 aaO VersR 1989, 1289 unter 4, insoweit nicht in BGHZ 109 aaO abgedruckt; vom 19. November 1985 - IVa ZR 40/84, VersR 1986, 231 unter 2 b). - OLG Hamm, 27.09.2017 - 20 U 27/16
Eintrittspflicht einer Lebensversicherung bei Selbsttötung des …
Rn. 33 Die vorstehende Bestimmung enthält einen objektiven Risikoausschluss, der sich an § 161 VVG orientiert und dessen Wirksamkeit außer Zweifel steht (vgl. BGH…, Urteil vom 09. Dezember 1990 - IV ZR 13/90 -, VersR 1991, 289 ff., bei juris Langtext Rn. 20, 24; BGH, Urteil vom 19. November 1985 - IVa ZR 40/84 -, VersR 1986, 231 f., bei juris Langtext Rn. 22). - LG Saarbrücken, 21.06.2011 - 14 O 241/10
Lebensversicherung: Behandlung der Selbsttötungsklausel in Übergangsfällen
Die Bestimmung enthält einen Leistungsausschluss, der sich für den vorliegenden Vertrag an der gesetzlichen Regelung des § 169 VVG in der bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Fassung (vgl. jetzt § 161 Abs. 1 Satz 1 VVG) orientiert und dessen Wirksamkeit nach Maßgabe dieser Bestimmung außer Zweifel steht (s. nur BGH VersR 1986, 231).Rn. 22 2. Gegen die materielle Wirksamkeit der vertraglichen Bestimmung des § 9 Abs. 1 ALB, die nach Maßgabe des früheren Rechts nicht in Zweifel stand (vgl. BGH VersR 1986, 231), bestehen auch vor dem Hintergrund der Reform des Versicherungsvertragsrechts zum 1. Januar 2008 keine Bedenken.
- LG Saarbrücken, 23.12.2013 - 14 O 212/13
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Lebensversicherung: Voraussetzungen …
Die Bestimmung enthält einen objektiven Risikoausschluss, der sich an § 161 VVG orientiert und dessen Wirksamkeit nach Maßgabe dieser Bestimmung außer Zweifel steht (vgl. BGH, Urt. v. 19. November 1985 - IVa ZR 40/84, VersR 1986, 231;… Urt. v. 9. Dezember 1990 - IV ZR 13/09, VersR 1991, 289). - OLG Köln, 13.08.2010 - 20 U 94/09
Rechtsfolgen des Widerrufs des Bezugsrechts hinsichtlich einer …
Ein Wiederaufleben der dann wirksam vollständig widerrufenen Bezugsberechtigung kommt nach dem Todesfall begrifflich nicht mehr in Betracht (vgl. BGH, VersR 1986, 231). - OLG Oldenburg, 24.04.1990 - 5 U 106/89
Erstattung von Lebensversicherungsleistungen eines verstorbenen Steuerberaters; …
Nach dem Versicherungsfall kann ein Bezugsrecht nicht mehr zum Anspruch auf die Versicherungsleistung erstarken (BGH VersR 1986, S. 231;… OLG Frankfurt VersR 1984, S. 755). - LG Köln, 21.04.2009 - 37 O 151/08
Umfang des im Zusammenhang mit einer Sicherungsabtretung erfolgten Widerrufs des …
Nach dem Versicherungsfall kann ein Bezugsrecht nicht mehr zum Anspruch auf die Versicherungsleistung erstarken (BGH VersR 1986, 231; OLG Frankfurt VersR 1984, 735; OLG Oldenburg NJW-RR 1991, 26, 27).
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Rechtsprechung
| AG Gießen, 02.11.1984 - 43 C 843/83 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1986, 231
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