Rechtsprechung
| BGH, 04.12.1985 - IVb ZB 68/85 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Berufung wegen verspäteter Einlegung - Rechtsunwirksamkeit einer Urteilszustellung - Erteilung der Prozessvollmacht - Vorliegen einer vollständigen Urkunde - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1986, 371
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (6)
- BGH, 04.10.1978 - IV ZB 84/77
Rechtsmittelzuständigkeit in Familiensachen
Auszug aus BGH, 04.12.1985 - IVb ZB 68/85
Die Gründe, aus denen der Bundesgerichtshof in der Entscheidung BGHZ 72, 182 zum Schutze des Rechtsmittelführers vor unzumutbaren Nachteilen eine Rechtsmitteleinlegung bei einem an sich unzuständigen Gericht für zulässig erachtet und - ausnahmsweise - die Verweisung von diesem an das zuständige Rechtsmittelgericht als sachgerechten Weg zur Überwindung der Aufspaltung der Rechtsmittelzuständigkeit für die Einlegung einerseits und die Entscheidung andererseits angesehen hat, können in Kindschaftssachen, die in § 640 Abs. 2 ZPO eine deutliche, für die Bestimmung der Rechtsmittelzuständigkeit (§ 119 Abs. 1 Nr. 1 GVG) zweifelsfreie Definition erfahren haben, nicht herangezogen werden (Senatsbeschluß vom 19. Oktober 1983 - IVb ARZ 35/83 - FamRZ 1984, 36). - BGH, 09.10.1985 - IVb ZR 59/84
Revision gegen Klageabweisung wegen Ablauf der Einspruchsfrist gegen …
Auszug aus BGH, 04.12.1985 - IVb ZB 68/85
Durch das Einreichen der Schriftsätze hat Rechtsanwalt Dr. R. sich bestellt, was formfrei möglich ist (Senatsurteil vom 9. Oktober 1985 - IVb ZR 59/84 - nicht veröffentlicht;… vgl. auch Zöller/Stephan a.a.O. § 176 Rdn. 7 m.w.N.). - BGH, 31.05.1979 - VII ZR 290/78
Zeitpunkt der Bewirkung einer Zustellung eines Urteils an einen Rechtsanwalt - …
Auszug aus BGH, 04.12.1985 - IVb ZB 68/85
Gegenüber der Zustellungsurkunde ist allerdings nach allgemeiner Regel der Nachweis falscher Datierung möglich (vgl. BGH Urteil vom 31. Mai 1979 - VII ZR 290/78 - NJW 1979, 2566).
- BGH, 14.03.1984 - IVb ZB 114/83
Anwaltszwang für die sofortige Beschwerde in Familiensachen; Umfang der …
Auszug aus BGH, 04.12.1985 - IVb ZB 68/85
Wegen der Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Antragstellung und wegen der - erbetenen - Beiordnung ihres bei dem Oberlandesgericht zugelassenen Prozeßbevollmächtigten in dem Verfahren, das in erster Instanz nicht als Anwaltsprozeß zu führen war, wird auf den Senatsbeschluß vom 14. März 1984 (IVb ZB 114/83 - FamRZ 1984, 677, 679) verwiesen. - BGH, 19.10.1983 - IVb ARZ 35/83
Negativer Zuständigkeitsstreit über die Entscheidung über ein Rechtsmittel - …
Auszug aus BGH, 04.12.1985 - IVb ZB 68/85
Die Gründe, aus denen der Bundesgerichtshof in der Entscheidung BGHZ 72, 182 zum Schutze des Rechtsmittelführers vor unzumutbaren Nachteilen eine Rechtsmitteleinlegung bei einem an sich unzuständigen Gericht für zulässig erachtet und - ausnahmsweise - die Verweisung von diesem an das zuständige Rechtsmittelgericht als sachgerechten Weg zur Überwindung der Aufspaltung der Rechtsmittelzuständigkeit für die Einlegung einerseits und die Entscheidung andererseits angesehen hat, können in Kindschaftssachen, die in § 640 Abs. 2 ZPO eine deutliche, für die Bestimmung der Rechtsmittelzuständigkeit (§ 119 Abs. 1 Nr. 1 GVG) zweifelsfreie Definition erfahren haben, nicht herangezogen werden (Senatsbeschluß vom 19. Oktober 1983 - IVb ARZ 35/83 - FamRZ 1984, 36). - BGH, 21.12.1967 - III ZR 6/67
Auszug aus BGH, 04.12.1985 - IVb ZB 68/85
Wenn ein von einem Rechtsanwalt bereits unterzeichnetes Empfangsbekenntnis (§ 212a ZPO), auf dem zunächst versehentlich die Eintragung des Zustellungszeitpunktes unterblieben war, dem Anwalt mit der Bitte um Vervollständigung zurückgesandt worden ist und dieser - wovon hier auszugehen ist - es daraufhin dem Gericht nach Eintragung des Datums wieder zuleitet, so liegt damit eine vollständige Urkunde vor, die auch nicht im Sinne des § 419 ZPO mit der Folge mängelbehaftet ist, daß das Gericht ihre Würdigung nach freier Überzeugung vorzunehmen hätte (vgl. dazu BGH Urteil vom 21. Dezember 1967 - III ZR 6/67 - VersR 1968, 309).
- BGH, 18.09.1990 - XI ZB 8/90
Zustellung eines Urteils an den Rechtsanwalt
Rechtlich zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, daß das von Rechtsanwalt H. unterschriebene Empfangsbekenntnis grundsätzlich den vollen Beweis für das darin genannt Datum der Zustellung erbringt, daß jedoch der Gegenbeweis zulässig ist (vgl. BGH, Beschluß vom 4. Dezember 1985 - IVb ZB 68/85 = VersR 1986, 371, 372; BGH, Urteil vom 17. Oktober 1986 - V ZR 8/86 = NJW 1987, 325; BGH, Urteil vom 25. Mai 1987 - II ZR 297/86 = NJW-RR 1987, 1151; BGH, Urteil vom 7. Juni 1990 - III ZR 216/89 = NJW 1990, 2125 [BGH 07.06.1990 - III ZR 216/89]). - BFH, 11.12.1987 - III R 168/86
Ein Erledigungsvorschlag des FA im Einspruchsverfahren stellt grundsätzlich keine …
Obgleich das Empfangsbekenntnis den vollen Beweis für die Richtigkeit des Datums liefert (vgl. § 418 Abs. 1 ZPO), ist der auf dem Empfangsbekenntnis angegebene Zustelltag nicht maßgebend, wenn er nachgewiesenermaßen unrichtig ist (Entscheidungen in BFHE 102, 457, BStBl II 1971, 723; in BFHE 125, 18, BStBl II 1978, 441; BGH-Beschluß vom 4. Dezember 1985 IVb ZB 68/85, VersR 1986, 371; BVerwG-Beschluß vom 15. Juli 1985 3 B 18.85, Buchholz, BVerwG, 427.6, § 3 des Beweissicherungs- und Feststellungsgesetzes - BFG-, Nr. 18). - BGH, 28.09.1994 - XII ZR 250/93
Zeitpunkt der Zustellung eines Schriftstücks an einen Rechtsanwalt; Beweis der …
Das Berufungsgericht hat auch nicht verkannt, daß das von einem Anwalt ausgestellte Empfangsbekenntnis eine Privaturkunde im Sinne des § 416 ZPO darstellt und daher grundsätzlich Beweis dafür erbringt, daß die darin enthaltene Erklärung vom Aussteller abgegeben worden ist, jedoch nicht den Beweis ausschließt, daß diese Erklärung inhaltlich unzutreffend ist (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsbeschlüsse vom 28. Oktober 1981 - IVb ZB 687/81 - VersR 1982, 160 und vom 4. Dezember 1985 - IVb ZB 68/85 - VersR 1986, 371, 372; BGH…, Beschluß vom 18. September 1990 - XI ZB 8/90 - BGHR ZPO § 212a Empfangswille 1 = VersR 1991, 124, 125).
- ArbG Köln, 24.04.2020 - 19 Ha 6/18
Solosänger - Vereinbarung Nichtanrechnung von Spielzeiten
Sie schließt zwar nicht den Beweis aus, dass diese Erklärung inhaltlich unzutreffend ist (ständige Rechtsprechung des BGH, z.B. vom 28.09.1994, XII ZR 250/93, vom 28.10.1981, IVb ZB 687/81; vom 04.12.1985, IVb ZB 68/85; vom 18.09.1990, XI ZB 8/90, juris). - OLG Köln, 29.02.1988 - 2 W 9/88
Anordnung eines Veräußerungsverbots gegenüber Schuldner
Daher kommt es im Ergebnis nicht darauf an, dass diese Notfrist mit der Unterzeichnung und Rücksendung des Empfangsbekenntnisses durch den Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers nicht in Lauf gesetzt wurde (§ 187 Satz 2 ZPO ), weil mit der unterlassenen Angabe des Zustellungsdatums ein für die Wirksamkeit der vereinfachten Zustellung nach § 212 a ZPO notwendiger Bestandteil des Empfangsbekenntnisses (vgl. BGH NJW-RR 1986, 1254 mit weit. Nachw.) fehlte und die Geschäftsstelle des Landgerichts die daher erforderliche und mögliche (vgl. BGH VersR 1986, 371, 372) - Vervollständigung des Empfangsbekenntnisses durch den Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers versäumt hat. - BGH, 11.02.1987 - IVb ZB 33/87
Zahlung von Regelunterhalt an ein nichteheliches Kind - Feststellung der …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".