Rechtsprechung
| BGH, 01.10.1985 - VI ZB 11/85 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - Wegfall des der Fristwahrung entgegenstehenden Hindernisses - Pflicht des Rechtsanwalts zur eigenständigen Überprüfung der Einhaltung der Fristen anhand der ihm vorliegenden Akten ...
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1986, 38
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.05.1978 - VI ZB 15/77
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Berufungsfrist - …
Auszug aus BGH, 01.10.1985 - VI ZB 11/85
Der Wegfall des der Fristwahrung entgegenstehenden Hindernisses ist auch dann anzunehmen, wenn das Weiterbestehen des Hindernisses nicht mehr als unverschuldet angesehen werden kann (Senatsbeschluß vom 9. Mai 1978 - VI ZB 15/77 - VersR 1978, 825 m.w.N.). - BGH, 24.10.1978 - VI ZB 11/78
Pflicht eines Rechtsanwalts zur selbstständigen Überprüfung der Einhaltung der …
Auszug aus BGH, 01.10.1985 - VI ZB 11/85
Wenn dem Anwalt die Akten zur Vorbereitung einer fristwahrenden Prozeßhandlung vorgelegt werden, so ist es seine Aufgabe, die Einhaltung der Fristen anhand der ihm vorliegenden Akten selbständig zu überprüfen (Senatsbeschluß vom 24. Oktober 1978 - VI ZB 11/78 - VersR 1979, 159 m.w.N.).
- BGH, 31.01.1990 - VIII ZB 44/89
Beginn der Frist für die Stellung des Wiedereinsetzungsantrages wegen Versäumung …
Ein solcher Anlaß ist nach ebenfalls gefestigter Rechtsprechung gegeben, wenn die Akte dem Anwalt zur Vorbereitung der Rechtsmitteleinlegung oder -begründung vorgelegt wird (…BGH Beschluß vom 14. Juli 1988 - III ZB 40/87, aaO; s. auch Senatsbeschluß vom 25. März 1981 - VIII ZB 27/81 = VersR 1981, 551, 552; BGH Beschluß vom 1. Oktober 1985 - VI ZB 11/85 = VersR 1986, 38, 39, jeweils m.w.Nachw.). - BGH, 20.07.1987 - AnwZ (B) 7/87
Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls - …
Das hat der Bundesgerichtshof wiederholt zu der hinsichtlich der Wiedereinsetzungsfrist gleichlautenden Regelung des § 234 Abs. 2 ZPO entschieden (…BGH, Urt. v. 9. Mai 1980 - I ZR 89/79, NJW 1980, 1846, 1848; Beschl. v. 29. November 1984 - X ZB 33/84, VersR 1985, 283; Beschl. v. 1. Oktober 1985 - VI ZB 11/85, VersR 1986, 38, 39). - BGH, 05.11.1987 - V ZB 11/87
Pflichten eines Rechtsanwalts bei der Vorbereitung einer fristgebundenen …
Insbesondere fehlt jeder Vortrag dazu, ob, wann und wie die Beklagte über die Möglichkeit einer Berufungseinlegung belehrt wurde (vgl. BGH Beschl. v. 9. Februar 1977, IV ZR 170/76, NJW 1977, 1198), wann sie Berufungsauftrag erteilt hat und wann und weshalb die Akte der sachbearbeitenden Anwältin vorlag, die jedenfalls dann zu einer eigenständigen Fristüberprüfung verpflichtet war, wenn ihr die Akte zur Vorbereitung einer fristgebundenen Prozeßhandlung vorgelegt wurde (st. Rspr. des Bundesgerichtshofes vgl. Beschlüsse v. 25. Juni 1980, V ZB 9/80, VersR 1980, 1027 und v. 1. Oktober 1981, III ZB 18/81, VersR 1982, 71 und Urt. v. 1. Oktober 1985, VI ZR 36/84, VersR 1986, 38, 39 je m.w.N.).
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