Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 22.12.1983 - 9 U 14/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vertriebshändler; Verkehrssicherungspflicht; Deliktsrechhtliche Pflicht; Produktgefahr
Papierfundstellen
- VersR 1986, 46
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.07.1972 - VI ZR 194/70
Schadensersatzansprüche wegen verletzungsbedingter Unmöglichkeit der Mitarbeit …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.1983 - 9 U 14/82
Sind bei der Produktverwendung nicht nur Eigentumsschäden, sondern Gesundheitsschäden und Körperverletzungen zu befürchten, so stellt die Rechtspr. besonders strenge Anforderungen an die Auklärungspflicht und verlangt einen eindringlichen und unmißverständlichen Hinweis auf den vollen Umfang der Anwendungsrisiken (vgl. etwa BGH NJW 72, 2217), eine Verpflichtung, die zwar in erster Linie den Hersteller, aber auch den unabhängigen Verkäufer jedenfalls dann trifft, wenn er dem Erwerber das gefährliche Gerät selbst vorführt und ihn mit der Bedienung vertraut macht. - BGH, 14.06.1977 - VI ZR 247/75
Produkthaftung des Quasi-Herstellers
Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.1983 - 9 U 14/82
Auch wenn er nur in Ausnahmefällen verpflichtet ist, die von ihm nur vertriebenen Erzeugnisse auf ihre gefährliche Beschaffenheit zu untersuchen (BGH VersR 60, 855; 77, 839), so besteht doch auch für ihn, unabhängig von etwaigen kaufvertraglichen Nebenpflichten, eine spezifisch deliktische Sicherungspflicht im Rahmen der Produktinformation der Kunden . - BGH, 05.07.1960 - VI ZR 130/59
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.1983 - 9 U 14/82
Auch wenn er nur in Ausnahmefällen verpflichtet ist, die von ihm nur vertriebenen Erzeugnisse auf ihre gefährliche Beschaffenheit zu untersuchen (BGH VersR 60, 855; 77, 839), so besteht doch auch für ihn, unabhängig von etwaigen kaufvertraglichen Nebenpflichten, eine spezifisch deliktische Sicherungspflicht im Rahmen der Produktinformation der Kunden .
- OLG Nürnberg, 15.01.1992 - 9 U 3700/89
Formaldehyd- und Lindanausdünstungen eines Fertighauses als Baumangel
Regelmäßig obliegen ihr auch - jedenfalls wenn sie als der einzige Repräsentant des ausländischen Herstellers auf dem deutschen Markt in Erscheinung tritt - bezüglich der von ihr vertriebenen Produkte Produktbeobachtungspflichten, und damit auch die aus der Produktbeobachtung etwa folgenden Instruktionspflichten (BGH NJW 1987, 1009, 1010; OLG Karlsruhe VersR 1986, 46 ;… Palandt-Thomas, 51. Aufl.., § 823 BGB Rdnr. 207, 208). - LAG Hamm, 15.05.1998 - 10 Sa 1465/97
Rückzahlungsansprüche nach Beendigung eines Handelsvertreterverhältnisses ; …
Für seine kaufmännische Organisation kann es daher keine nennenswerte Belastung bedeuten, dem Handelsvertreter vor Übersendung der entsprechenden Provisionsabrechnung von den notleidenden Verträgen Mitteilung zu machen, ihm die notwendigen Vertragsunterlagen zuzuleiten und abzuwarten, ob eine Nachbearbeitung Erfolg hat (Knorr, BB 1975, 111; OLG Frankfurt, Urteil vom 18.12.1984 - VersR 1986, 46).
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