Rechtsprechung
| BGH, 12.03.1986 - IVb ZB 101/85 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zurechenbares Verschulden hinsichtlich Berufungsfristversäumnis und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Pflicht des Anwalts zur eindeutigen und unmissverständlichen Anweisung an sein Personal zur Vorlage möglicher Feriensachen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1986, 786
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (6)
- BGH, 04.07.1977 - II ZB 12/76
Ein sich einem Scheckvorbehaltsurteil anschließendes Nachverfahren als …
Auszug aus BGH, 12.03.1986 - IVb ZB 101/85
Diese Rechtsgrundsätze hat der Bundesgerichtshof sowohl für die alte wie für die neue Fassung des § 233 ZPO in ständiger Rechtsprechung vertreten (VersR 1967, 955; 1969, 834; 1975, 571; 1977, 933; 1979, 253 und 351; 1980, 194).Der Rechtsanwalt muß seine Angestellten vielmehr anweisen, ihm alle Sachen vorzulegen, in denen die Frist zur Berufungsbegründung nach ihrer Meinung durch die Gerichtsferien gehemmt ist (BGH VersR 1967, 955; 1977, 933; 1979, 253).
Sie ist dem Personal als ein allgemeines Verbot deutlich zu machen, in ihrem Ablauf gehemmte und damit über einen Monat hinausreichende Berufungsbegründungsfristen in eigener Verantwortung zu berechnen und einzutragen (vgl. BGH VersR 1977, 933 und ständige Rechtsprechung des Senats, etwa Beschluß vom 16. Februar 1983 - IVb ZB 6/83).
- BGH, 18.10.1978 - VIII ZB 39/78
Sorgfaltspflicht des Anwalts - Fristberechnung - Büroorganisation - …
Auszug aus BGH, 12.03.1986 - IVb ZB 101/85
Diese Rechtsgrundsätze hat der Bundesgerichtshof sowohl für die alte wie für die neue Fassung des § 233 ZPO in ständiger Rechtsprechung vertreten (VersR 1967, 955; 1969, 834; 1975, 571; 1977, 933; 1979, 253 und 351; 1980, 194).Der Rechtsanwalt muß seine Angestellten vielmehr anweisen, ihm alle Sachen vorzulegen, in denen die Frist zur Berufungsbegründung nach ihrer Meinung durch die Gerichtsferien gehemmt ist (BGH VersR 1967, 955; 1977, 933; 1979, 253).
- BGH, 28.07.1967 - II ZB 1/67
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung einer …
Auszug aus BGH, 12.03.1986 - IVb ZB 101/85
Diese Rechtsgrundsätze hat der Bundesgerichtshof sowohl für die alte wie für die neue Fassung des § 233 ZPO in ständiger Rechtsprechung vertreten (VersR 1967, 955; 1969, 834; 1975, 571; 1977, 933; 1979, 253 und 351; 1980, 194).Der Rechtsanwalt muß seine Angestellten vielmehr anweisen, ihm alle Sachen vorzulegen, in denen die Frist zur Berufungsbegründung nach ihrer Meinung durch die Gerichtsferien gehemmt ist (BGH VersR 1967, 955; 1977, 933; 1979, 253).
- BGH, 23.11.1979 - IV ZB 200/79
Fristlauf bei Feriensachen - Kindschaftssachen als Feriensachen - …
- BGH, 12.06.1969 - VII ZB 12/69
- BGH, 16.02.1983 - IVb ZB 6/83
Büroanweisungen - Zuwiderhandlungen - Fristsachen - Feriensachen - …
Auszug aus BGH, 12.03.1986 - IVb ZB 101/85
Sie ist dem Personal als ein allgemeines Verbot deutlich zu machen, in ihrem Ablauf gehemmte und damit über einen Monat hinausreichende Berufungsbegründungsfristen in eigener Verantwortung zu berechnen und einzutragen (vgl. BGH VersR 1977, 933 und ständige Rechtsprechung des Senats, etwa Beschluß vom 16. Februar 1983 - IVb ZB 6/83).
- BGH, 05.03.1991 - XI ZB 1/91
Pflicht des Rechtsanwalts zur persönlichen Berechnung der …
b) Zu diesen einfachen routinemäßigen Verrichtungen gehört die Überwachung von Rechtsmittelbegründungsfristen jedoch dann nicht, wenn deren Lauf - wie hier - durch die Gerichtsferien beeinflußt (BGH, Beschluß vom 27. Oktober 1982 IVb ZB 157/82 - VersR 1983, 82, 83; Beschluß vom 27. Juni 1985 - III ZB 2/85 - VersR 1985, 889; Beschluß vom 15. Januar 1986 - VIII ZB 27/85 - VersR 1986, 574; Beschluß vom 12. März 1986 - IVb ZB 101/85 - VersR 1986, 786 m.Nachw.) und dazu noch durch ein vorangegangenes Prozeßkostenhilfeverfahren und die Wiedereinsetzung in die deswegen versäumte Berufungsfrist schwierig wird. - BAG, 27.10.1994 - 2 AZB 28/94
Wiedereinsetzung - Organisationsverschulden des Anwalts
Mindestens muß er selbst entscheiden, ob eine Feriensache vorliegt (vgl. BGH Beschluß vom 12. März 1986 - IV b ZB 101/85 - VersR 1986, 786). - BGH, 29.11.1995 - XII ZB 158/95
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Anwaltsverschulden bei Fristberechnung …
Die Frage, ob ein Rechtsstreit eine Feriensache zum Gegenstand hat, muß er aber nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs selbst beantworten (vgl. BGH, Beschluß vom 14. Februar 1975 - IV ZB 50/74 - VersR 1975, 571; Senatsbeschlüsse vom 27. Oktober 1982 - IVb ZB 157/82 - VersR 1983, 82, 83; vom 16. Februar 1983 - IVb ZB 6/83 - VersR 1983, 447, 448; vom 12. März 1986 - IVb ZB 101/85 - VersR 1986, 786).
- BGH, 24.04.1997 - VII ZB 42/96
Pflicht des Rechtsanwalts zur persönlichen Berechnung der …
Kann jedoch der Fristablauf für die Berufungsbegründung durch die Gerichtsferien beeinflußt werden, hat der Rechtsanwalt persönlich das Ende der Begründungsfrist zu berechnen und für die rechtzeitige Vorlage der Sache zu sorgen (z.B. BGH, Beschlüsse vom 12. März 1986 - IVb ZB 101/85, VersR 1986, 786; vom 6. Dezember 1989 - IVb ZB 133/89, FamRZ 1990, 390;… vom 19. Februar 1991 - VI ZB 2/91, BGHR ZPO § 233 Fristenberechnung 2;… vom 5. März 1991 - XI ZB 1/91, BGHR ZPO § 233 Feriensache 3; vom 8. Februar 1996 - IX ZB 95/95, NJW 1996, 1349). - BGH, 06.12.1989 - IVb ZB 133/89
Anspruch auf nachehelichen Unterhalt - Verwerfung der Berufung mangels …
An dieser Rechtsprechung, die auch der erkennende Senat vertritt (vgl. die Senatsbeschlüsse VersR 1983, 32, 33; 1983, 82, 83; 1986, 786) ist festzuhalten. - BGH, 09.04.1987 - III ZB 7/87
Organisationsverschulden eines Rechtsanwalts bei der gerichtlichen …
Sie ist dem Personal als ein allgemeines Verbot deutlich zu machen, in ihrem Ablauf gehemmte und daher über einen Monat hinausreichende Berufungsbegründungsfristen in eigener Verantwortung zu berechnen und einzutragen (BGH Beschluß vom 12. März 1986 - IVb ZB 101/85 = VersR 1986, 786 m.w. Nachw.).
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