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Weitere Entscheidung unten: AG Bottrop, 28.12.1983

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 23.05.1986 - 20 U 328/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,3293
OLG Hamm, 23.05.1986 - 20 U 328/85 (https://dejure.org/1986,3293)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.05.1986 - 20 U 328/85 (https://dejure.org/1986,3293)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Mai 1986 - 20 U 328/85 (https://dejure.org/1986,3293)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlung von Krankentagegeldes an einen Selbstständigen bei Verdacht der Arbeitsfähigkeit; "Nach dem Rechten sehen" eines Selbstständigen in seinem Betrieb während einer ärztlich attestierten Arbeitsunfähigkeit als Hindernis für die Auszahlung von Krankentagegeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1987, 1085
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.06.1977 - IV ZR 63/76

    Anspruch auf Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit - Anforderungen an …

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.1986 - 20 U 328/85
    An diese ist der Versicherer gebunden, wenn er nicht gemäß § 9 Abs. 3 MB/KT verlangt, daß sich der Versicherte durch einen vom Versicherer beauftragten Arzt untersuchen läßt (vgl. BGH VersR. 1977, 833 (834) und OLG Hamm, VersR 1976, 554 (555) jeweils für die alten AVB für die Krankentagegeldversicherung;… Bach-Moser, MB/KT, § 1 Rdnr. 21;… §§ 9, 10, Rdnr. 2, 7).

    Die danach erforderliche alsbaldige Klarheit wird nur geschaffen, wenn der Versicherte den Nachweis seiner Arbeitsunfähigkeit nach medizinischem Befund durch unverzügliche Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung erbringen kann und etwaige Zweifel des Versicherers an deren Richtigkeit ebenfalls unverzüglich geklärt werden (BGH VersR. 1977, 833 (834); OLG Hamm, …

    Rn. 48 Der Bundesgerichtshof (VersR 1977, 833 f) und der Senat (OLG Hamm VersR 1976, 554 (555)) haben die in den alten AVB für die Krankentagegeldversicherung enthaltene Definition der Arbeitsunfähigkeit, daß der Versicherte seine berufliche Tätigkeit nach objektivem ärztlichen Urteil in keiner Weise ausüben kann und auch nicht ausübt, dahin ausgelegt, daß nur die nach ärztlichem Urteil gegebene krankheits- oder unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit eine primäre Risikobegrenzung ist, während es sich bei dem Umstand, daß der Versicherte tatsächlich nicht arbeitet, um eine "verhüllte" Obliegenheit handelt, für deren Verletzung der Versicherer beweispflichtig ist.

  • OLG Hamm, 07.11.1975 - 20 U 214/74

    Arbeitsunfähigkeit; Selbständiger; Nachweis; Bescheinigung; …

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.1986 - 20 U 328/85
    An diese ist der Versicherer gebunden, wenn er nicht gemäß § 9 Abs. 3 MB/KT verlangt, daß sich der Versicherte durch einen vom Versicherer beauftragten Arzt untersuchen läßt (vgl. BGH VersR. 1977, 833 (834) und OLG Hamm, VersR 1976, 554 (555) jeweils für die alten AVB für die Krankentagegeldversicherung;… Bach-Moser, MB/KT, § 1 Rdnr. 21;… §§ 9, 10, Rdnr. 2, 7).

    Rn. 48 Der Bundesgerichtshof (VersR 1977, 833 f) und der Senat (OLG Hamm VersR 1976, 554 (555)) haben die in den alten AVB für die Krankentagegeldversicherung enthaltene Definition der Arbeitsunfähigkeit, daß der Versicherte seine berufliche Tätigkeit nach objektivem ärztlichen Urteil in keiner Weise ausüben kann und auch nicht ausübt, dahin ausgelegt, daß nur die nach ärztlichem Urteil gegebene krankheits- oder unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit eine primäre Risikobegrenzung ist, während es sich bei dem Umstand, daß der Versicherte tatsächlich nicht arbeitet, um eine "verhüllte" Obliegenheit handelt, für deren Verletzung der Versicherer beweispflichtig ist.

  • BGH, 18.07.2007 - IV ZR 129/06

    Zu den Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung durch den Versicherer in der …

    Nach diesem Verständnis ist eine einschränkende Auslegung des Merkmals der Nichtausübung des Berufes in § 1 Abs. 3 MB/KT 94 dahingehend, dass nur Tätigkeiten von bestimmter Art und gewissem Umfang den Krankentagegeldanspruch entfallen lassen können, abzulehnen (so aber OLG Hamm VersR 1987, 1085; VersR 1991, 452, 453;… Prölss, aaO § 1 MB/KT 94 Rdn. 11 m.w.N.;… Wilmes in Bach/Moser, Private Krankenversicherung 3. Aufl. § 1 MB/KT Rdn. 22 m.w.N.).
  • BGH, 03.05.2000 - IV ZR 110/99

    Nachweis der Arbeitsunfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung

    aa) Allerdings wird dem Regelungszusammenhang von §§ 4 Abs. 7 und 9 Abs. 3 MB/KT 94 darüber hinaus teilweise entnommen, daß der Versicherer an die ihm vorgelegte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gebunden sei, wenn er von der Möglichkeit, eine Untersuchung zu verlangen, keinen Gebrauch mache (vgl. OLG Hamm VersR 1987, 1085; VersR 1988, 843; r+s 1998, 76; OLG Köln VersR 1994, 547; OLG Karlsruhe VVGE § 1 MB/KT Nr. 11).
  • OLG Hamm, 12.09.2003 - 20 U 46/03

    Zurückweisung eines Beweisantritts wegen Verspätung; Begriff der Verzögerung; …

    Rn. 61 23.05.1986 - 20 U 328/85 - VerR 1987, 1085, und vom.
  • OLG Naumburg, 10.03.2005 - 4 U 190/04

    Voraussetzungen für Leistungen aus einem Krankentagegeldversicherungsvertrag

    Komme daher der Versicherte seiner Pflicht zur Vorlage eines Attestes nach und nehme der Versicherer dieses Attest entgegen, ohne auf einer Untersuchung durch einen Gesellschaftsarzt zu bestehen, sei der Versicherer im Prozess mit einem Bestreiten der Richtigkeit des von dem Versicherten beigebrachten Attestes ausgeschlossen ( BGH VersR 1977, 833 [ 834 ]; OLG Köln VersR 1994, 547 [ 548 ]; OLG Köln r + s 1988, 379; OLG Hamm VersR 1988, 796; OLG Hamm VersR 1987, 1085 [ 1086 ] ).
  • OLG Hamm, 26.02.1997 - 20 U 16/96

    Zulässigkeit des inhaltlichen Bestreitens ärztlicher …

    Eine Bindung des Krankenversicherers an die vom Versicherten vorgelegten ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, die der Senat (VersR 1987, 1085) unter bestimmten Umständen angenommen hat, ist vorliegend nicht eingetreten.
  • LG Mühlhausen, 15.03.2012 - 1 O 241/11

    Krankentagegeldversicherung - Nichtausübung Beruf - Leistungsanspruch

    Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (BGHZ 123, 83, 85 und ständig).Nach diesem Verständnis ist eine einschränkende Auslegung des Merkmals der Nichtausübung des Berufes in § 1 Abs. 3 MB/KT 94 dahingehend, dass nur Tätigkeiten von bestimmter Art und gewissem Umfang den Krankentagegeldanspruch entfallen lassen können, abzulehnen (so aber OLG Hamm VersR 1987, 1085; VersR 1991, 452, 453;… Prölss, aaO § 1 MB/KT 94 Rdnr. 11 m.w.N.;… Wilmes in Bach/Moser, Private Krankenversicherung 3. Aufl. § 1 MB/KT Rdnr. 22 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   AG Bottrop, 28.12.1983 - 11 C 297/83   

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https://dejure.org/1983,5860
AG Bottrop, 28.12.1983 - 11 C 297/83 (https://dejure.org/1983,5860)
AG Bottrop, Entscheidung vom 28.12.1983 - 11 C 297/83 (https://dejure.org/1983,5860)
AG Bottrop, Entscheidung vom 28. Dezember 1983 - 11 C 297/83 (https://dejure.org/1983,5860)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1987, 1085
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Gießen, 10.12.1986 - 1 S 300/86
    Ebenso: LG Hamburg (Urteil Ä 3 a S 4/87 Ä v. 12.2. 87. in DAR 1987 Heft 9 S. 292); LG Hannover (Urteil Ä 11 s 179/85 Ä v. 23.10.85, in DAR 1986 Heft 5 S. 151); AG Bottrop (Urteil Ä 11 C 297/83 Ä v. 28.12.83, in DAR 1987 Heft 9 S. 292); Bethäuser (Aufsatz: "Überlegungen zum privaten Pkw-Leasing Ä insbesondere zur Abwicklung von Haftpflicht- und Kaskoschäden«, in DAR 1987 Heft 4 s. 107).
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