Rechtsprechung
| OLG Hamm, 13.11.1985 - 20 U 179/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Abbruch; Abriß; Entwertung; Wohnzwecke; Abbruchgenehmigung; Bauplan
Papierfundstellen
- NJW-RR 1986, 331
- VersR 1987, 148
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.06.1984 - IVa ZR 149/82
Begriff der Verwendbarkeit zu Wohnzwecken in der Feuerversicherung; Begriff der …
Auszug aus OLG Hamm, 13.11.1985 - 20 U 179/85
* Ein vom VN zum Abbruch bestimmtes Haus ist erst dann "dauernd entwertet" (§ 3 Abs. 2 a S. 2 AFB) bzw. für Wohnzwecke "nicht mehr verwendbar" (§ 6 Nr. 1 VGB), wenn die Abbruchabsicht endgültig und unwiderruflich äußerlich in Erscheinung getreten ist (i. A. an BGH VersR 1984, 843 = NJW 84, 2696; Senat VersR 1984, 151).Doch meinen beide Vorschriften dasselbe und sind daher in gleicher Weise auszulegen (BGH VersR 1984, 843 = NJW 84, 2696).
- OLG Köln, 16.07.2002 - 9 U 179/01 Eine solche Situation ist gegeben, wenn der Abbruch zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles zur Disposition eines hierzu entschlossenen Dritten steht (vgl. BGH, VersR 1984, 843;… Senat, a.a.O; OLG Hamm, VersR 1987, 148).
- LG Essen, 14.02.1992 - 42 O 155/91
Ersatz des Versicherungswertes eines Gebäudes im Zeitpunkt des …
Demgegenüber verlangt die Rechtssprechung, daß die Absicht als endgültig und unwiderruflich nach außen in Erscheinung getreten sein muß (vgl . BGH VersR 1976, 577, 578 und 845, 846; 1984, 843,844; OLG Hamm VersR 1984, 151; 1987, 148 und 173, 174; LG Berlin VersR 1984, 1163 ).
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