Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 04.12.1986 - 6 U 266/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Aktivlegitimation; Schadenersatzansprüche; Frachtführer; Absender; Güterablieferung; Tiefgefrorenes Fleisch; Paletten; Roste; Zirkulation; Kühlluft; Lkw
Papierfundstellen
- VersR 1987, 558
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 29.03.2001 - I ZR 312/98
Beendigung der KVO -Haftung des Frachtführers durch Hinterlegung
Denn in den Obhutsfällen ist es zur Wahrnehmung der Interessen des tatsächlich Geschädigten ausreichend, daß der Vertragsberechtigte durch eine Kette von Verträgen mit dem Geschädigten verbunden ist und die Übertragung der Obhut auf den Schädiger bei Gesamtbetrachtung der einzelnen Verträge dem Interesse des Geschädigten entsprach (vgl. OLG Hamburg VersR 1987, 558; Piper, VersR 1988, 201, 202 f.). - OLG Frankfurt, 11.02.2022 - 13 U 358/19
Internationaler Straßengüterverkehr: Schadensersatzanspruch wegen Überschreitens …
b) Die Klägerin ist aktivlegitimiert, denn sie ist als Absenderin berechtigt, Schadensersatzansprüche gemäß Art. 17 CMR wegen Beschädigung des Frachtguts geltend zu machen (…OLG Köln, Urt. v. 15.12.2009, 3 U 175/08, TranspR 2010, 147; OLG Hamburg, Urt. v. 4.12.1986, 6 U 266/85, VersR 1987, 558;… MüKoHGB/Jesser-Huß, 4. A. 2020, Art. 17 CMR Rn. 106). - OLG Schleswig, 20.06.2025 - 10 U 10/25
Ansprüche bei Diebstahl eines Sattelaufliegers in einem Ladehafen
Dass ein Spediteur (hier die Klägerin) als mittelbarer Stellvertreter des Versenders (hier die B. AB) dessen Schaden gegenüber dem von ihm eingeschalteten Frachtführer (hier die Beklagte) geltend machen kann, entspricht allgemeiner Auffassung (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 1974 - I ZR 84/73; OLG Hamburg, Urteil vom 4. Dezember 1986 - 6 U 266/85). - OLG Hamburg, 05.10.2000 - 6 U 173/98 Die Klägerin kann hierbei im Wege der Drittschadensliquidation auch den Schaden geltend machen, den ihre Auftraggeberin, die F. Co. Ltd., durch den Verlust der Ladung erlitten hat oder erleiden wird (vgl. zur Problematik Urteil des Senats in VersR 1987, 558).
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