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Rechtsprechung
   BGH, 27.11.1986 - V ZB 18/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,12505
BGH, 27.11.1986 - V ZB 18/86 (https://dejure.org/1986,12505)
BGH, Entscheidung vom 27.11.1986 - V ZB 18/86 (https://dejure.org/1986,12505)
BGH, Entscheidung vom 27. November 1986 - V ZB 18/86 (https://dejure.org/1986,12505)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Handakte - Rechtmittelfrist - Zustellungsdatum - Übermittlung - Berufungsfrist - Berufung - Prozeßbevollmächtigter

Papierfundstellen

  • VersR 1987, 586
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.01.1985 - I ZB 18/84

    Feststellungspflicht - Prozeßbevollmächtigter - Rechtsmittelfrist - …

    Auszug aus BGH, 27.11.1986 - V ZB 18/86
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, daß den erstinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten bei Vorlage der Handakten zur Beauftragung des Berufungsanwaltes die Pflicht zur eigenverantwortlichen Feststellung des für den Lauf der Rechtsmittelfrist maßgeblichen Zustellungsdatums und zur zweifelsfreien Mitteilung dieses, richtigen, Datums an den Prozeßbevollmächtigten zweiter Instanz trifft (vgl. z.B. Beschl. v. 24. Januar 1985, I ZB 18/84, VersR 1985, 499 m.w.N.).
  • BGH, 21.09.1987 - II ZB 53/87

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumnis der …

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, daß den von einer Partei beauftragten Prozeßbevollmächtigten bei Erteilung eines schriftlichen Rechtsmittelauftrages die Verpflichtung trifft, den Zustellungszeitpunkt der anzufechtenden Entscheidung eigenverantwortlich zu überprüfen und in den Auftragsschreiben zweifelsfrei und zutreffend mitzuteilen (BGH, Beschl. v. 24.1.1985 - I ZB 18/84, VersR 1985, 499; v. 25.12.1979 - III ZB 30/79, VersR 1980, 278; v. 17.4.1985 - IV b ZB 136/84, VersR 1985, 738, 739/740 unter Aufgabe der Entscheidung vom 22.10.1958 - IV ZB 210/58, VersR 1958, 804; v. 27.11.1986 - V ZB 18/86, VersR 1987, 586, 587; v. 11.8.82 - VII ZB 1/82, VersR 1982, 596, 597; v. 5.12.1985 - IX ZR 28/85, VersR 1986, 462, 463).
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