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Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 03.12.1987

Rechtsprechung
   OLG Celle, 27.05.1987 - 9 U 155/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,3005
OLG Celle, 27.05.1987 - 9 U 155/86 (https://dejure.org/1987,3005)
OLG Celle, Entscheidung vom 27.05.1987 - 9 U 155/86 (https://dejure.org/1987,3005)
OLG Celle, Entscheidung vom 27. Mai 1987 - 9 U 155/86 (https://dejure.org/1987,3005)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Verletzung der Aufsichtspflicht; Eltern; Unbeaufsichtigtes Fahrradfahren; Fuß-und Radweg

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    BGB § 832 Abs. 1
    Haftungsverteilung bei Kollision eines erwachsenen mit einem jugendlichen Radfahrer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verletzung der Aufsichtspflicht; Eltern; Unbeaufsichtigtes Fahrradfahren; Fuß-und Radweg

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 216
  • VersR 1988, 1240
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.07.1984 - VI ZR 273/82

    Umfang der Aufsichtspflicht der Eltern

    Auszug aus OLG Celle, 27.05.1987 - 9 U 155/86
    "... Das Maß der gebotenen Aufsicht über Minderjährige bestimmt sich nach Alter, Eigenart und Charakter des zu Beaufsichtigenden, wobei sich die Grenze der erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen danach richtet, was verständige Eltern nach vernünftigen Anforderungen in der konkreten Situation tun müssen, um derartige Schädigungen Dritter, wie sie in Frage stehen, durch ihr Kind zu verhindern (BGH NJW 1984, 2574 [hier: I (146) 67 f]; NJW 1969, 2138; VersR 1965, 137).
  • BGH, 27.11.1979 - VI ZR 98/78

    Aufsichtspflicht der Eltern über 17-jährigen, zu Körperverletzung neigenden Sohn; …

    Auszug aus OLG Celle, 27.05.1987 - 9 U 155/86
    Dabei hat sich der Aufsichtspflichtige insbesondere darum zu kümmern, wie der zu Beaufsichtigende sich verhält, wenn er sich nicht überwacht glaubt; das Maß der Aufsicht muß aber auch mit dem Erziehungsziel, die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem verantwortungsbewußten Handeln einzuüben (§ 1626 Abs. 2 BGB), in Einklang gebracht werden (vgl. BGH NJW 1980, 1044).
  • BGH, 19.03.1957 - VI ZR 29/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Celle, 27.05.1987 - 9 U 155/86
    Schon bei einem mehr als 4 Jahre alten Kind braucht Ä wenn nicht besondere Unarten bekannt oder besondere Gefahren zu gewärtigen sind Ä eine jederzeitige Eingriffsmöglichkeit der Eltern nicht mehr gewährleistet zu sein, wenn es sich auf dem Bürgersteig längs der Straße etwa 100 m von zu Hause entfernt (OLG Celle, VersR 1969, 333; vgl. auch BGH VersR 1957, 340).
  • BGH, 28.02.1969 - VI ZR 222/67

    Schadensersatzpflicht infolge Aufsichtspflichtverletzung - Haftung der …

    Auszug aus OLG Celle, 27.05.1987 - 9 U 155/86
    "... Das Maß der gebotenen Aufsicht über Minderjährige bestimmt sich nach Alter, Eigenart und Charakter des zu Beaufsichtigenden, wobei sich die Grenze der erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen danach richtet, was verständige Eltern nach vernünftigen Anforderungen in der konkreten Situation tun müssen, um derartige Schädigungen Dritter, wie sie in Frage stehen, durch ihr Kind zu verhindern (BGH NJW 1984, 2574 [hier: I (146) 67 f]; NJW 1969, 2138; VersR 1965, 137).
  • BGH, 23.03.1965 - VI ZR 271/63

    Aufsichtspflicht der Eltern in Bezug auf die Gefahren des Straßenverkehrs

    Auszug aus OLG Celle, 27.05.1987 - 9 U 155/86
    Der BGH hat bestätigt, ein Schuldvorwurf gegen die Eltern könne nicht daraus hergeleitet werden, daß sie ihre 7- und 8jährigen Kinder mit Fahrrad und Roller ohne ständige Aufsicht oder Begleitung durch Erwachsene auf die Straße ließen, wenn es sich um völlig normale und ordentliche Kinder handle, die mit den Verkehrsregeln vertraut seien und sie nach den heimlichen Beobachtungen ihrer Eltern auch befolgten (BGH VersR 1965, 606).
  • OLG Celle, 08.04.1968 - 5 U 1/68
    Auszug aus OLG Celle, 27.05.1987 - 9 U 155/86
    Schon bei einem mehr als 4 Jahre alten Kind braucht Ä wenn nicht besondere Unarten bekannt oder besondere Gefahren zu gewärtigen sind Ä eine jederzeitige Eingriffsmöglichkeit der Eltern nicht mehr gewährleistet zu sein, wenn es sich auf dem Bürgersteig längs der Straße etwa 100 m von zu Hause entfernt (OLG Celle, VersR 1969, 333; vgl. auch BGH VersR 1957, 340).
  • BGH, 24.11.1964 - VI ZR 163/63
    Auszug aus OLG Celle, 27.05.1987 - 9 U 155/86
    "... Das Maß der gebotenen Aufsicht über Minderjährige bestimmt sich nach Alter, Eigenart und Charakter des zu Beaufsichtigenden, wobei sich die Grenze der erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen danach richtet, was verständige Eltern nach vernünftigen Anforderungen in der konkreten Situation tun müssen, um derartige Schädigungen Dritter, wie sie in Frage stehen, durch ihr Kind zu verhindern (BGH NJW 1984, 2574 [hier: I (146) 67 f]; NJW 1969, 2138; VersR 1965, 137).
  • OLG Köln, 05.04.1968 - 9 U 211/67
    Auszug aus OLG Celle, 27.05.1987 - 9 U 155/86
    Eltern verletzen ihre Aufsichtspflicht (§ 832 BGB) nicht, wenn sie einem normal entwickelten, fast 6 Jahre alten Kind, das im Fahrradfahren geübt und mit den Anforderungen des Verkehrs auf einem kreuzungsfrei durch Wiesengelände führenden Fußweg und Radweg vertraut ist, das Radfahren auf diesem Weg auch unbeaufsichtigt gestatten (Abweichung OLG Köln - 9 U 211/67 - 04.05.1968, VersR 1969, 44).«.
  • BGH, 24.03.2009 - VI ZR 51/08

    Schadensersatzpflicht der Eltern eines 5 ½ jährigen Kindes wegen der Beschädigung …

    Daher gesteht die Rechtsprechung Kindern ab einem Alter von vier Jahren einen Freiraum zu, wobei allerdings eine regelmäßige Kontrolle in kurzen Zeitabständen für erforderlich gehalten wird (…vgl. Senatsurteile vom 19. März 1957 - VI ZR 29/56 -aaO;… vom 19. November 1963 - VI ZR 96/63 - aaO; OLG Karlsruhe VersR 1979, 58; OLG Celle VersR 1988, 1240; OLG Düsseldorf VersR 1996, 710, 711 ; OLG München OLGR 1997, 17; OLG Hamm OLGR 1997, 49, 50; OLG Hamburg OLGR 1999, 190, 192).
  • BGH, 18.12.1996 - IV ZR 321/95

    Eintrittspflicht des Fahrzeugsversicherers bei Ausweichen vor einem Tier

    Das OLG Celle lehnte eine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern gegenüber einem sechsjährigen Kind ab, da dieses im Radfahren geübt und mit den Verkehrsanforderungen auf dem nahe der Wohnung gelegenen Rad- und Fußweg vertraut war (OLG Celle, NJW-RR 1988, 216).
  • OLG Oldenburg, 04.11.2004 - 1 U 73/04

    Anforderungen an die Aufsichtspflicht von Eltern; Deliktische Verantwortlichkeit …

    Es entspricht daher gesicherter Rechtsprechung, dass jedenfalls ein (fast) 8jähriges Kind, das ein Fahrrad hinreichend sicher zu fahren vermag, über Verkehrsregeln eindringlich unterrichtet worden ist und sich über eine gewisse Zeit im Verkehr bewährt hat, auch ohne eine Überwachung durch die aufsichtspflichtigen Eltern mit dem Fahrrad am Straßenverkehr teilnehmen kann, etwa um zur Schule zu fahren oder einen sonst bekannten, geläufigen Weg zurückzulegen (vgl. BGH VersR 1965, 606, 607; OLG Celle VersR 1988, 1240; OLG Oldenburg VersR 1963, 491; OLG Nürnberg VersR 1962, 1116;… Soergel/Zeuner, BGB, 12. Aufl., § 832, Rdnr. 18. - Teilnahme des Kindes als Radfahrer am Verkehr mit 7 Jahren; Staudinger/Belling/EberlBorges, BGB, Bearb. 2001, § 832, Rdnr.102 (Seite 190)).
  • OLG Hamm, 09.06.2000 - 9 U 226/99

    Grenzen erforderlicher Aufsicht über einen radelnden knapp Siebenjährigen

    Rn. 19 Gegebenheiten des konkreten Falles genügt worden ist (vgl. BGH NJW-RR 1987, 1430; 1431 m.w.N.; OLG Celle, NJW-RR 1988, 216; KG MDR 1997, 840).
  • LG Karlsruhe, 10.12.2025 - 2 O 135/24

    Keine Haftung eines Elternteils für Fahrfehler eines fast sechsjährigen Kindes …

    Rn. 32 Das Oberlandesgericht Celle hat zu einem fast sechsjährigen Kind entschieden, dass dieses ohne Begleitung Radfahren kann, wenn genügend Erfahrung und Übung vorhanden ist und die Fahrten in vertrauter Umgebung stattfinden (OLG Celle, Urteil vom 27. Mai 1987 - 9 U 155/86 -, Leitsatz, juris).
  • LG Ingolstadt, 14.06.2024 - 72 O 516/23

    Grenzen der Aufsichtspflicht, Aufsichtspflichtiger, Verletzung der …

    Bereits Sechsjährige können ohne Begleitung Radfahren, wenn genügend Erfahrung und Übung vorhanden ist und die Fahrten in vertrauter Umgebung stattfinden (OLG Celle, NJW-RR 1988, 216), nicht jedoch, wenn das Kind mit einer unbekannten Situation oder Umgebung konfrontiert wird (BGH NJW-RR 1987, 1430, 1431).
  • AG Bünde, 06.04.2006 - 5 C 61/05

    Aufsichtspflicht: 6jähriger darf allein Fahrrad fahren

    Ferner komme es auf die Verkehrssituation sowie darauf an, ob das Kind mit der Wegstrecke vertraut ist, (so etwa BGH NJW-RR 1987, 1430, (1430) mwN; OLG Hamm, NJW-RR 2002, 236, (236); OLG Celle NJW-RR 1988, 216, (216);… MünchKomm-Wagner, 4. Auflage 2004, § 832, Rn. 30;… Staudinger/Belling/Eberl-Borges, § 832, Rn. 102).

    Rn. 52 vielmehr liegt der Sinn der Aufsichtspflicht auch darin, die Kinder gemäß §§ 1626 ff., 1631 I 1 BGB zu einem selbstständigen verantwortungsbewussten Verhalten zu erziehen, (vgl. BGH NJW 1980, 1044, 1045; OLG Hamm, NJW 2002, 236 ;OLG Celle, NJW-RR 1988, 216) .

  • LG Saarbrücken, 09.08.2002 - 10 O 4/02
    (BGH NJW-RR 87, 1430, 1431; VersR 87, 1210, 1211; VersR 84, 968, 969; OLG Hamm MDR 00, 1373, 1374; OLG München FamRZ 97, 740, 741; OLG Gelle NJW-RR 88, 216).

    Es ist in der Rechtssprechung unstreitig, dass eine erhebliche Steigerung des Gefahrenpotentials für Dritte die Aufsichtspflichtigen zu besonderer Aufsicht, nämlich zur ständigen Blickkontrolle des Verhaltens des Aufsichtsbedürftigen mit der Möglichkeit jederzeitigen Eingreifens etwa durch Zuruf veranlassen muss (LG Berlin MDR 97, 840; OLG Gelle NJW-RR 88, 216).

  • OLG Koblenz, 21.01.2009 - 12 U 1299/08

    Das Bürgerliche Gesetzbuch folgt nicht abstrakt der Maxime "Eltern haften für …

    Schulpflichtigen Kindern kann es schon ab dem 6. Lebensjahr unter solchen Voraussetzungen durchaus gestattet sein, sich allein im Straßenverkehr zu bewegen (OLG Celle NJW-RR 1988, 216; LG Berlin NJW 1999, 2906 ; LG Bielefeld NJOZ 2004, 268.269).
  • LG Berlin, 29.10.1998 - 58 S 445/97

    Haftungsverteilung bei Schäden an einem PKW durch Ausweichen vor einem Kind

    Das OLG Celle lehnte eine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern gegenüber einem sechsjährigen Kind ab, da dieses im Radfahren geübt und mit den Verkehrsanforderungen auf dem nahe der Wohnung gelegenen Rad- und Fußweg vertraut war (OLG Celle, NJW-RR 1988, 216).
  • LG Münster, 16.08.2012 - 2 O 160/12

    Verletzung der Aufsichtspflicht eines Elternteils bei einem durch das Kind …

  • LG Stade, 18.03.2004 - 4 O 166/03

    Grenzen elterlicher Aufsichtspflicht: Verneinung einer Elternhaftung bei …

  • OLG Saarbrücken, 24.06.2003 - 3 U 508/02

    Kind verursacht Unfall - Eltern haften nicht automatisch

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 03.12.1987 - 5 U 299/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,6225
OLG Celle, 03.12.1987 - 5 U 299/86 (https://dejure.org/1987,6225)
OLG Celle, Entscheidung vom 03.12.1987 - 5 U 299/86 (https://dejure.org/1987,6225)
OLG Celle, Entscheidung vom 03. Dezember 1987 - 5 U 299/86 (https://dejure.org/1987,6225)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 252 BGB; § 845 BGB
    Anspruch auf Ersatz von Verdienstausfall wegen der beim Unfall erlittenen Verletzung des rechten Unterarms; Unfallbedingte Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit; Von einem Orden gewährter Unterhalt als entgeltliche Gegenleistung im Rechtssinne

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Ersatz von Verdienstausfall wegen der beim Unfall erlittenen Verletzung des rechten Unterarms; Unfallbedingte Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit; Von einem Orden gewährter Unterhalt als entgeltliche Gegenleistung im Rechtssinne

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Hannover - 14 O 184/86
  • OLG Celle, 03.12.1987 - 5 U 299/86

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 2618
  • VersR 1988, 1240
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Karlsruhe, 05.08.1996 - 12 O 148/95

    Ersatz für Ausfall der unentgeltlichen Arbeit eines ehrenamtlich Tätigen

    f. Steffen, S. 199 Rdnrn. 18, 19) und für den Fall eines Ordensgeistlichen, der verletzungsbedingt die ihm im Kloster zugewiesenen Arbeiten nicht mehr verrichten konnte (verneinend OLG Celle, NJW 1988, 2618; bejahend für das österreichische Recht: östOGH, ZVR 1976, 320; dazu Dunz, in: Festschr.

    f. Steffen, S. 135ff., und Gotthard, JuS 1995, 12ff.).

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