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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 19.12.1986 - 2 U 102/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,8262
OLG Braunschweig, 19.12.1986 - 2 U 102/86 (https://dejure.org/1986,8262)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 19.12.1986 - 2 U 102/86 (https://dejure.org/1986,8262)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 19. Dezember 1986 - 2 U 102/86 (https://dejure.org/1986,8262)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1988, 382
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 06.12.1988 - VI ZR 132/88

    Arzthaftung bei Geburt aus Beckenendlage

    Vielmehr muß er die Mutter über die für sie und das Kind bestehenden Risiken aufklären und sich ihrer Einwilligung für die Art der Entbindung versichern (ebenso OLG Braunschweig VersR 1988, 382, 383 [OLG Braunschweig 19.12.1986 - 2 U 102/86] und 1988, 1032 - LS -, OLG Köln VersR 1988, 1185, 1186 [OLG Köln 19.05.1988 - 7 U 139/87] sowie OLG Hamm VersR 1985, 598 f. = AHRS 4490/2).
  • OLG München, 07.05.2009 - 1 U 4059/08

    Arzt- und Krankenhaushaftung für Geburtsschaden: Regelgerechtheit einer …

    Vielmehr muss er die Mutter über die für sie und das Kind bestehenden Risiken aufklären und sich ihre Einwilligung für die Art der Entbindung versichern (ebenso OLG Braunschweig VersR 1988, 382, 383 und 1988, 1032 - LS -, OLG Köln VersR 1988, 1185, 1186 und OLG Hamm VersR 1985, 598f. = AHRS 4490/2).
  • OLG Braunschweig, 11.04.2002 - 1 U 37/01

    Arzthaftung; Aufklärungspflicht; Ausländerin; deutsche Sprache; …

    In der Rechtsprechung ist gleichfalls anerkannt, dass sich die Alternative einer Schnittentbindung bei Feststellung einer Beckenendlage stellt und dass dann die Aufklärungspflicht besteht (BGHZ 106, 153 ff; OLG Braunschweig - 2. Zivilsenat - VersR 1988, 382; OLG Düsseldorf VersR 1995, 1317).
  • OLG Oldenburg, 17.10.1995 - 5 U 134/92

    Haftung der Beklagten wegen einer fehlerhaften Vorbereitung und Durchführung der …

    Stellt in der konkreten Situation die Schnittentbindung eine medizinisch verantwortbare Alternative dar, so muss der geburtsleitende Arzt die Mutter bereits zu einem Zeitpunkt, in dem sie von ihrem Selbstbestimmungsrecht noch wirksam Gebrauch machen kann, über die unterschiedlichen Entbindungsmethoden aufklären; für Beckenendlagen ist eine solche Aufklärung von der Rechtsprechung anerkannt (vgl. BGHZ 106, 153 = NJW 1989, 1538 f; BGH VersR 1993, 703 und 1992, 237; OLG Braunschweig VersR 1988, 382).
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