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Weitere Entscheidung unten: LG München I, 16.10.1986

Rechtsprechung
   LG Konstanz, 10.10.1986 - 5 O 173/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,9315
LG Konstanz, 10.10.1986 - 5 O 173/85 (https://dejure.org/1986,9315)
LG Konstanz, Entscheidung vom 10.10.1986 - 5 O 173/85 (https://dejure.org/1986,9315)
LG Konstanz, Entscheidung vom 10. Oktober 1986 - 5 O 173/85 (https://dejure.org/1986,9315)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VersR 1988, 511
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Frankfurt, 22.07.2005 - 24 U 152/04

    Regress der Luftkaskoversicherung nach Flugunfall: Grob fahrlässige Herbeiführung …

    Für die Entscheidung maßgebend ist die Frage, ob dem Versicherungsnehmer der Klägerin ein Anspruch gegenüber dem Beklagten zustand; dies ist zu bejahen (vgl. OLG Koblenz, VersR 1985, 879; BGH, VersR 1985, 983; LG Konstanz, VersR 1988, 511, 512; KG, KGR Berlin 1996, 32, 33; OLG München, VersR 1997, 1270, 1271; OLG Bremen, juris KORE 701742001, Rn 28).

    Gesichert ist lediglich, dass - gerade bei dem hier betroffenen Flugzeugtyp (Cessna 172) - eine Berücksichtigung der Anzeigeinstrumente wegen deren allseits bekannter Ungenauigkeit allein nicht genügt (LG Konstanz, VersR 1988, 511, 512; OLG Düsseldorf, ZLW 1995, 343; KG, KGR Berlin 1996, 32, 33; OLG München, VersR 1997, 1270, 1271;… OLG Bremen, a. a. O., Rn 30; OLG Karlsruhe, NJW 2001, 1661).

    Rn. 49 a) Eine Sichtprüfung des Tankinhalts vor dem Abflug ist grundsätzlich durchzuführen (OLG Koblenz, VersR 1985, 879; LG Konstanz, VersR 1988, 511, 512; KG, KGR Berlin 1996, 32, 33; OLG Karlsruhe, NJW 2001, 1661).

    Denn derartige Messgeräte werden nach Angaben des Sachverständigen SV2 (Gutachten Seite 13) weder vom Hersteller vorgesehen noch sind sie im Handel problemfrei zu erwerben, noch sind sie allgemein üblich (im Ergebnis ebenso: LG Konstanz, VersR 1988, 511, 512).

    Rn. 65 g) Um wirklich sicher zu gehen, blieb dem Beklagten nichts anderes übrig, als entweder voll zu tanken oder auf den Start zu verzichten (LG Konstanz, VersR 1988, 511, 513; OLG Karlsruhe, NJW 2001, 1661, 1662).

  • OLG Karlsruhe, 26.02.2001 - 3 Ss 15/00

    Gefährdung des Luftverkehrs ; Pflichtwidrigkeit des Luftfahrzeugführers ; …

    Auf die in Fachkreisen bekanntermaßen ungenauen Treibstoffanzeigen darf sich ein Luftfahrzeugführer nicht verlassen, vielmehr hat er eine sog. Sichtprüfung des Tankinhalts vorzunehmen oder er hat volltanken zu lassen (OLG Koblenz VersR 1985, 879; LG Konstanz VersR 1988, 511; OLG Köln VersR 1989, 359; Giemulla/Schmid NZV 1990, 458 f).

    In einem solchen Fall darf der Luftfahrzeugführer den von ihm angestellten Treibstoffbedarfsberechnungen nicht vertrauen (vgl. auch LG Hamburg, Urteil vom 15.10.1992, 232 O 22/91; a.A: LG Stuttgart, Urteil vom 15.11.1999, 18 O 255/98), denn die Ursachen eines etwaigen Mehrverbrauchs können vielfältiger Natur sein (vgl. OLG Koblenz VersR 1985, 879 ff, 881; LG Konstanz VersR 1988, 511 f. siehe hierzu auch: Flugsicherheitsmitteilung des Luftfahrtbundesamtes vom 09.06.1982, Nr. 2/82).

  • OLG Brandenburg, 28.09.2006 - 12 U 82/05

    Grobe Fahrlässigkeit: Vorliegen eines Sorgfaltspflichtverstoßes in besonders …

    Der Defekt an der Füllstandsanzeige hinsichtlich des rechten Tanks vermag den Beklagten jedenfalls nicht zu entlasten, da Kraftstoffanzeigen generell ungenau sind und sich der Beklagte ohnehin nicht auf die Richtigkeit der Anzeige hätte verlassen dürfen (vgl. KG NZV 1996, 320; OLG Bremen ZLW 2001, 113; LG Konstanz VersR 1988, 511, 512).
  • KG, 05.10.1995 - 12 U 2868/94
    Dabei hat er eine Sichtprüfung vorzunehmen oder er muß volltanken lassen; keinesfalls darf er sich auf die - bekanntermaßen ungenaue - Treibstoffanzeige verlassen; ein schuldhafter Verstoß gegen diese Pflichten ist grob fahrlässig (OLG Koblenz, VersR 1985, 879 [OLG Koblenz 14.06.1984 - 12 U 894/83] ; LG Konstanz VersR 1988, 511; OLG Köln VersR 1989, 359 = NZV 1989, 275;… Giemulla/Schmid, a.a.O.); denn in diesem Falle wird die verkehrserforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt, es werden also schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt und wird das nicht beachtet, was im gegebenen Fall jedem einleuchten mußte (vgl. zum Begriff der groben Fahrlässigkeit BGH NJW 1994, 2022, 2093 [BGH 13.04.1994 - II ZR 196/93] ).
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   LG München I, 16.10.1986 - 4 O 23492/85   

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  • VersR 1988, 511
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