Rechtsprechung
| AG Köln, 20.08.1986 - 112 C 261/86 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,8610) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1988, 76
Wird zitiert von ... (2)
- LG Bielefeld, 28.02.2007 - 22 S 252/06
Fahrraddiebstahl - Ersatz durch Hausratversicherung
Sofern die Klausel als verhüllte Obliegenheit aufzufassen ist, würde die Beklagte die Beweislast dafür tragen, dass sich der Diebstahl des Fahrrades nicht zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr zugetragen hat, um einer Leistungspflicht zu entgehen [so u.a. BGH VersR 1979, 343 (zu AVB Reisegepäck); OLG Hamm VersR 1983, 1127 (zu AVB Reisegepäck); AG Köln, VersR 1988, 76, 76 (zu VHB 74); Römer/Langheid-Römer, Versicherungsvertragsgesetz, 2. Aufl. 2003, § 6, Rn. 8; Prölls/Martin-Prölls, Versicherungsvertragsgesetz, 27. Aufl. 2004, § 6, Rn. 24 f.; Beckmann/Matusche-Beckmann - Präve, Versicherungsrecht Handbuch, 1. Aufl. 2004, § 10, Rn. 309]. - AG Meldorf, 06.02.1991 - 31 C 576/90
Beweislast für Entwendung eines Fahrrads außerhalb der Nachtzeit L
Bei der sogenannten "Nachtzeitklausel" des § 3 B Nr. 6 c S. 3 VHB 74 handelt es sich um eine objektive Risikobeschränkung und nicht um eine verhüllte Obliegenheit (so auch AG Trier VersR 1985, 935 AG Bremen VersR 1983, 333 AG Berlin-Charlottenburg r + s 86, 159 AG Köln r + s 86, 159 a. A. AG Köln VersR 1988, 76).
dejure.org
Übersicht AG Köln
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.