Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 16.07.1986 - 4 U 57/86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vereinbarkeit einer Vertragsklausel mit dem AGBG; Anforderungen an Wirksamkeit von allgemeinen Geschäftsbedingungen; Leistungsfreiheit des Kaskoversicherers bei Unfall; Versagung der Berufung auf Haftungsfreistellung bei Obliegenheitsverletzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 13.12.1985 - 9 O 351/85
- OLG Stuttgart, 02.05.1986 - 4 U 57/86
- OLG Stuttgart, 16.07.1986 - 4 U 57/86
Papierfundstellen
- VersR 1988, 97
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.11.1981 - VIII ZR 271/80
Pflicht des Mieters eines Kfz zur Hinzuziehung der Polizei bei einem Unfall
Auszug aus OLG Stuttgart, 16.07.1986 - 4 U 57/86
Diese Ziffer 5 ist nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mit § 9 AGBG vereinbar (vgl. BGH NJW 82, 167).Es ist sicher richtig, daß für die Rechtsfolgen aus der Obliegenheitsverletzung die Grundsätze zu berücksichtigen sind, die in der Kaskoversicherung bei nachträglicher Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers gelten (BGH NJW 82, 167).
- BGH, 12.11.1975 - IV ZR 5/74
Pflichten des Versicherungsnehmers in der Fahrzeugversicherung; Verletzung der …
Auszug aus OLG Stuttgart, 16.07.1986 - 4 U 57/86
Daß die gemäß § 7 I 2 S. 3 AKB bestehende allgemeine Aufklärungspflicht durch unmißverständliche Regelungen in den Versicherungsbedingungen dahingehend konkretisiert werden kann, daß der Versicherungsnehmer von sich aus sich Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden unterziehen muß, hat der Bundesgerichtshof auch in seiner Entscheidung NJW 76, 371 festgestellt, und zwar nicht nur begrenzt auf den Fall der Anordnung einer Blutprobe, wie der Beklagte meint.
- OLG Köln, 18.10.2001 - 8 U 40/01
Positive Vertragsverletzung eines Kfz-Mietvertrages wegen unterlassener …
Gegen die Wirksamkeit einer in Kfz-Mietverträgen vereinbarten Formularklausel, wonach der Mieter verpflichtet ist, bei Unfällen die Polizei hinzuzuziehen, und er bei schuldhafter Verletzung dieser Pflicht den Anspruch auf die vom Vermieter grundsätzlich gewährte Haftungsfreistellung verliert, bestehen nach ständiger Rechtsprechung und herrschender Meinung, von der abzurücken kein Anlass besteht, keine Bedenken (vgl. nur BGH NJW 1982, 167 f.; OLG Stuttgart VersR 1988, 97 ff., OLG Zweibrücken VersR 1981, 962 ff.; jeweils m.w.N.).Für die Rechtsfolgen aus der Obliegenheitsverletzung sind die Grundsätze zu berücksichtigen, die in der Kaskoversicherung bei nachträglicher Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers gelten (vgl. BGH NJW 1982, 187 f., 168; OLG Stuttgart VersR 1988, 97 ff., jeweils m.w.N.).
Die Klausel, wonach der Mieter bei einem Unfallschaden am Mietfahrzeug unverzüglich die Polizei hinzuziehen muss, dient auch den Interessen der Mietwagenfirma an der Durchsetzung evtl. Schadensersatzansprüche gegen den Mieter (vgl. nur OLG Stuttgart VersR 1988, 97 ff., 98).
Jedenfalls nach dem ersten Anschein ist von einfacher Fahrlässigkeit des Beklagten zu 2) auszugehen (vgl. OLG Stuttgart VersR 1988, 97 ff., 98; OLG Köln VersR 1993, 45 f. 46 im Fall eines Kaskoschadens).
- OLG Jena, 07.12.2000 - 1 U 627/00
Folgen des Verstoßes gegen Obliegenheit des Mieters, bei Unfällen sofort die …
Wie bei der Kaskoversicherung hängt der Fortfall der Haftungsreduzierung vielmehr maßgeblich von der Intensität des Verschuldens einerseits sowie andererseits von der Relevanz der Pflichtverletzung für die Interessen des Vermieters ab (vgl. OLG Stuttgart, VersR 1988, 97, 98). - OLG Koblenz, 17.06.2002 - 12 U 980/01
Formularmäßige Vereinbarung eines Haftungsausschlusses für Aufbauten eines LKW; …
Diese Klausel ist nach allgemeiner Auffassung wirksam (…Wolf/Horn/Lindacher, aaO., Rn. M 82; BGH NJW 1982, 167 ; OLG Stuttgart VersR 1988, 97), denn sie entspricht der in § 7 I 2 Satz 3 AKB 1996 enthaltenen Verpflichtung, alles zur Aufklärung des Schadensfalles Erforderliche zu tun. - OLG Köln, 20.07.1990 - 19 W 18/90
Unangemessene Benachteiligung des Mieters eines Gebrauchtwagens; Vereinbarungen …
Die in einem Kfz-Mietvertrag getroffene Vereinbarung, daß nach jedem Unfall mit dem Mietfahrzeug unverzüglich die Polizei hinzugezogen werden muß, widrigenfalls der Mieter den Schaden des Vermieters grundsätzlich in vollem Umfang zu ersetzen hat, begründet eine Obliegenheit des Mieters (vgl. BGH VersR 68, 774 = NJW 68, 2099), die ihn nicht unangemessen benachteiligt (vgl. BGH VersR 1982, 194 = NJW 82, 167 OLG Stuttgart VersR 1988, 97 (98).
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Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 16.01.1987 - 9 W 65/85 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1987, 417
- VersR 1988, 97
Wird zitiert von ...
- OLG Koblenz, 11.10.1995 - 14 W 595/95
Anwendbarkeit des § 15 Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) bei Bestätigung …
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