Rechtsprechung
| OLG München, 27.06.1989 - 5 U 2747/88 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- tis-gdv.de
Mitverschulden, Schmerzensgeld, Gefälligkeit, Ballonfahrt, Beförderungsvertrag
- pilotundrecht.de
Abgrenzung zwischen Luftbeförderungsvertrag und Gefälligkeitsverhältnis; Mitverschulden des Fluggastes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatz pflicht des Luftfrachtführer für Schäden eines Fluggast, die dieser an Bord eines Luftfahrzeugs oder beim Ein- und Aussteigen erleidet; Befreiung von der Ersatzpflicht durch Entlastungsbeweis; Konkludent Abschluss eines Beförderungsvertrag durch Mitnahme ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München II, 04.02.1988 - 9 O 6196/86
- OLG München, 27.06.1989 - 5 U 2747/88
Papierfundstellen
- NJW-RR 1991, 420
- NZV 1990, 470
- VersR 1990, 1247
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (13)
- BGH, 19.02.1975 - VIII ZR 144/73
Aufklärungspflicht beim Vertrieb kosmetischer Präparate
Auszug aus OLG München, 27.06.1989 - 5 U 2747/88
Daß einen Vertragspartner auch dann eine Aufklärungs- und Warnpflicht trifft, wenn der Eintritt eines Schadens durch seine Leistung selten ist - nach dem Gutachten liegt das Unfallrisiko bei Ballonfahrten zwischen 2 und 4 %0 -, ist in der Rechtsprechung seit langem anerkannt (BGHZ 64, 46, 49).Um eine Haftung infolge unterlassener Aufklärung zu bejahen, ist Voraussetzung, daß pflichtgemäßes Handeln, d.h. richtige Aufklärung den Schaden mit Sicherheit verhindert hätte; eine bloße Möglichkeit oder eine gewisse Wahrscheinlichkeit genügen nicht (BGH NJW 1961, 868, 870; BGHZ 64, 46, 51).
- BGH, 22.06.1956 - I ZR 198/54
ausgeliehener LKW-Fahrer - §§ 133, 157 BGB, Rechtsbindungswille, unentgeltlicher …
Auszug aus OLG München, 27.06.1989 - 5 U 2747/88
Eine Gefälligkeit, wie hier, hat dann rechtsgeschäftlichen Charakter, wenn der Leistende den Willen hat, daß seinem Handeln rechtliche Geltung zukommen solle, wenn er also eine Rechtsbindung herbeiführen will und der Empfänger die Leistung in diesem Sinn entgegennimmt (BGHZ 21, 102/104; VersR 1961, 417/418). - BGH, 05.11.1974 - VI ZR 100/73
Rechtsfolgen der Verletzung eines Teilnehmers an einem Fußballspiel
Auszug aus OLG München, 27.06.1989 - 5 U 2747/88
Dies gilt auch für die Teilnahme an Sportveranstaltungen, sei es als aktiver Teilnehmer (BGH NJW 1975, 109, 110), sei es als Zuschauer (BGH NJW 1984, 801, 803).
- BGH, 06.11.1973 - VI ZR 27/73
Ersatzfähigkeit von Finanzierungskosten
Auszug aus OLG München, 27.06.1989 - 5 U 2747/88
Kosten für Sachverständigengutachten, die zur Ermittlung eines Schadens dienen, sind grundsätzlich als ersatzfähig anerkannt (vgl. BGH NJW 1974, 34, 35). - BGH, 14.03.1961 - VI ZR 189/59
Einwilligung in Körperverletzung bei Mitfahrt mit einem als fahruntüchtig …
Auszug aus OLG München, 27.06.1989 - 5 U 2747/88
Seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs in BGHZ 34, 355 ist es ständige Rechtsprechung der Obergerichte, daß auch derjenige, der sich bewußt einer Gefährdung aussetzt, in der Regel nicht in den Verletzungserfolg einwilligt. - BGH, 29.11.1983 - VI ZR 137/82
Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters eines Eishockey-Bundesligaspiels
Auszug aus OLG München, 27.06.1989 - 5 U 2747/88
Dies gilt auch für die Teilnahme an Sportveranstaltungen, sei es als aktiver Teilnehmer (BGH NJW 1975, 109, 110), sei es als Zuschauer (BGH NJW 1984, 801, 803). - BGH, 30.01.1961 - III ZR 225/59
Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde auf ihren Friedhöfen
Auszug aus OLG München, 27.06.1989 - 5 U 2747/88
Um eine Haftung infolge unterlassener Aufklärung zu bejahen, ist Voraussetzung, daß pflichtgemäßes Handeln, d.h. richtige Aufklärung den Schaden mit Sicherheit verhindert hätte; eine bloße Möglichkeit oder eine gewisse Wahrscheinlichkeit genügen nicht (BGH NJW 1961, 868, 870; BGHZ 64, 46, 51). - BGH, 14.11.1967 - VI ZR 216/65
Zustandekommen eines Beförderungsvertrags betreffend die Fahrt mit einem …
Auszug aus OLG München, 27.06.1989 - 5 U 2747/88
Der Halter des Ballons ist deshalb hier, anders als in dem vom Bundesgerichtshof in VersR 1968, 94 entschiedenen Fall, nicht der Luftfrachtführer gewesen. - BGH, 05.07.1983 - VI ZR 289/81
Haftung eines Luftsportvereins als Luftfrachtführer
Auszug aus OLG München, 27.06.1989 - 5 U 2747/88
a) Luftfrachtführer ist, wer sich im eigenen Namen vertraglich zu einer Luftbeförderung verpflichtet hat (BGHZ 88, 70, 72). - BGH, 08.05.1979 - VI ZR 207/77
Verletzung eines Beamten bei einem Verkehrsunfall - Rückgriffsmöglichkeit des …
Auszug aus OLG München, 27.06.1989 - 5 U 2747/88
Es werden somit alle Schadensfolgen, die in dem Zeitpunkt der erlangten Kenntnis vom Schädiger auch nur als möglich vorauszusehen waren, von der Verjährung erfaßt (RGZ 106, 283, 285; BGH VersR 1979, 646, 647). - RG, 10.02.1923 - V 277/22
Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung; Verjährung
- BGH, 31.01.1961 - VI ZR 52/60
Rechtsmittel
- BGH, 12.11.1963 - VI ZR 210/62
Zeitpunkt der Kenntnis bei schwerer Schädelverletzung
- BGH, 15.03.2005 - VI ZR 356/03
Keine Haftung nach §§ 44 ff. Luftverkehrsgesetz für "Schnupperflüge" potentieller …
Dementsprechend hat der erkennende Senat bei Ballonfahrten von Gästen eines luftsportlichen Vereins (…vgl. Senatsurteil vom 14. November 1967 - VI ZR 216/65 - aaO; ferner OLG München VersR 1990, 1247 mit Nichtannahmebeschluß des Senats vom 29. Mai 1990 - VI ZR 278/89 -) und für einen Rundflug zur Golfplatzbesichtigung für ein passives Vereinsmitglied (vgl. Senatsurteil BGHZ 88, 70, 74) einen Beförderungsvertrag bejaht. - OLG München, 04.11.2016 - 10 U 2346/15
Verfristete Schadensersatzansprüche wegen Absturzes eines Ultraleichtflugzeugs
Ein Rechtsbindungswille ist i.d.R. anzunehmen, wenn der Leistende selbst ein rechtliches und wirtschaftliches Interesse an der gewährten Leistung hat (vgl. OLG München, VersR 1990, 1247;… Giemulla/Schmid, a. a. O., vor § 44 Rdnr. 28). - LG Hannover, 06.04.2000 - 3 O 3871/99 Es kommt darauf an, wie sich das Handeln des Leistenden einem objektiven Betrachter darstellt (OLG München, Versicherungsrecht 1990, 1247 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BGH).
- OLG Stuttgart, 21.03.1996 - 19 U 248/95 Keine grobe Fahrlässigkeit allein schon dann, wenn vor Fahrtantritt keine allgemeine umfassende Aufklärung erfolgt (entgegen OLG München vom 27.06.1989 - NJW-RR 1991, 420 ff.).
- LG Heilbronn, 24.10.1995 - 3 O 2648/94 Keine grobe Fahrlässigkeit allein schon dann, wenn vor Fahrtantritt keine allgemeine umfassende Aufklärung erfolgt (entgegen OLG München vom 27.06.1989 - NJW-RR 1991, 420 ff.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".