Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 07.12.1989 - 12 U 144/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung auf Rückzahlung von gewährtem Tagegeld ; Versicherungsschutz gegen Verdienstausfall als Folge von Krankheiten oder Unfällen; Zweck der Krankentagegeldversicherung ; Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 28.04.1989 - 8 O 268/88
- OLG Karlsruhe, 07.12.1989 - 12 U 144/89
Papierfundstellen
- VersR 1990, 1340
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.12.1973 - IV ZR 130/72
Krankentagegeldversicherung - Konkreter Schaden - Abstrakter Bedarf - …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.12.1989 - 12 U 144/89
Diese Bestimmung könnte für eine Schadenversicherung sprechen; da jedoch eine automatische Angleichung des Entschädigungssatzes an das Nettoeinkommen des Versicherten nicht dem Wortlaut und Sinn der Versicherungsbedingungen entspricht, sondern vorgesehen ist (§ 4 Abs. 3 AVB), daß der Versicherungsnehmer den Versicherer eine Änderung der Einkommensverhältnisse anzuzeigen hat und erst daraufhin oder aufgrund eigener Ermittlungen die Prämie und das Krankentagegeld herabgesetzt werden können, ist von einer Summenversicherung auszugehen (vgl. BGH VersR 74, 184).
- BGH, 04.07.2001 - IV ZR 307/00
Ausgestaltung der Krankentagegeldversicherung
Die überwiegende Auffassung in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und in der Literatur ordnet sie - unter Berücksichtigung des jeweiligen Leistungsversprechens - dem Bereich der Summenversicherung zu (vgl. etwa OLG Hamm VersR 1997, 862, 863; OLG Nürnberg VersR 1986, 588, 589; OLG Frankfurt VersR 1989, 1290 f.; OLG Karlsruhe VersR 1990, 1340 unter 2; OLG Köln VersR 1994, 356 ;… Wilmes in Bach/Moser, Private Krankenversicherung, 2. Aufl. § 1 MB/KT 94 Rdn. 4; Neeße, VersR 1976, 704, 706 f; Wriede, r+s 1991, 65; abweichend OLG Zweibrücken VersR 1976, 386; Hof, VersR 1974, 111, 113;… Sieg in Bruck/Möller/Sieg, VVG 8. Aufl. § 67 Anm. 20; ders., VersR 1994, 249). - OLG Hamm, 25.03.1994 - 20 U 263/93
Krankentagegeldversicherung; Summenversicherung; Verletztengeld
Bei der Krankentagegeldversicherung handelt es sich um eine Summenversicherung und nicht um eine gemischte Summen- und Schadenversicherung; eine Anrechnung anderweit gewährter Krankentagegelder auf das vom Versicherer geschuldete Krankentagegeld findet nicht statt (gleicher Ansicht OLG Frankfurt VersR 1989, 1290, 1291; OLG Köln r+s 1990, 213, 214, OLG Karlsruhe r+s 1990, 212, 213;… Bach/Moser, Private Krankenversicherung, 2 Auflage 1993, § 4 MB/KT Rdnr. 9; dagegen Wriede r+s 1991, 65 f. und Landgericht Aachen r+s 1993, 32 f.; vgl. auch Senat ZfS 1988, 309; soweit der Beklagte auf das Urteil des Senats Versicherungsrecht 1983, 1147, 1148 verweist, wird dort - anders als hier - auf eine Tarifbestimmung abgestellt, die im vorliegenden Versicherungsfall fehlt).
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