Rechtsprechung
| LG Hamburg, 30.11.1989 - 77 O 236/89 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,11189) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1990, 1395
Wird zitiert von ... (4)
- KG, 29.03.2022 - 6 U 125/19
Entwendung einer Aktentasche aus einem Lieferfahrzeug während der Belieferung …
Insofern darf es zur Begründung des Fahrlässigkeitsvorwurfs auch keine Rolle spielen, ob sich bei den Schlüsseln in der Aktentasche Papiere mit der Wohnanschrift des Klägers befanden (…vgl. Jula in: Bruck/Möller, VVG, 9. Aufl. 2012, § 3 Einbruchdiebstahl, Rn. 41; anders aber u.a. LG Köln, Urteil vom 16.07.1986, 24 O 504/85, VersR 1987, 87; LG Hamburg, Urteil vom 30.11.1989, 77 O 236/89, VersR 1990, 1395; LG Berlin, Urteil vom 23.06.1987, 7 O 338/86, VersR 1988, 346). - OLG Frankfurt, 06.09.2001 - 3 U 208/00
Hausratversicherung: Fahrlässigkeit bei Aufhängen des Haustür-Ersatzschlüssels im …
Das Landgericht Hamburg geht von Fahrlässigkeit aus in einem Fall, in welchem der Versicherungsnehmer die Wohnungsschlüssel zusammen mit Personalpapieren in einer unverschlossenen Schublade eines Zuschneidetisches in einem öffentlich zugänglichen Kaufhaus aufbewahrt hatte (VersR 90, 1395). - OLG Köln, 21.08.2012 - 9 U 42/12
Eintrittspflicht der Hausratversicherung im Falle eines Einbruchdiebstahls
Mit der h.M. in Rspr. (OLG Koblenz, VersR 2002, 1146; OLG Frankfurt a.M., VersR 1989, 623; OLG Düsseldorf, r + s 2003, 155; OLG Hamm, NJOZ 2004, 4598 = VersR 2005, 220; LG Hamburg, r + s 1997, 165; ; VersR 1990, 1395; LG Münster, r + s 1999, 338, LG München, VersR 1986, 754; LG Karlsruhe, VersR 1978, 1154; AG Nürnberg VersR 2008, 486) und Schrifttum (…Martin, SachversicherungsR, , 3. Aufl. 1992, D VIII Rn. 14;… Prölss/Martin/Armbrüster, VVG, 28. Aufl. 2010, § 1 AERB 2008 Rn. 28; Spielmann, VersR 2004, 964) ist vielmehr als maßgeblich anzusehen, dass eine sog. Schlüsselklausel wie der hier einschlägige § 5 Nr. 1 d VHB 2005 regelmäßig keine (unzulässige) Einschränkung einer eigentlich weiter zu verstehenden "Einbruchsversicherung" darstellt, sondern nur eine inhaltlich von Anfang an klar beschränkte Erweiterung des Versicherungsschutzes in einen Bereich über eine reine Einbruchsversicherung hinaus. - OLG Köln, 27.04.1999 - 9 U 119/98
Hausratversicherung bei Wohnungswechsel
Rn. 12 Die geschäftsplanmäßige Erklärung der Versicherer (vgl. OLG Köln, VersR 1990, 1395; Martin, r+s 1990, 181 (182) führt nicht zu einer anderen Beurteilung.
dejure.org
Übersicht LG Hamburg
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.