Rechtsprechung
| OLG Köln, 21.09.1989 - 5 U 2/89 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1990, 383
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.10.1988 - IVa ZR 46/87
Begriff der groben Fahrlässigkeit bei einem Kfz-Diebstahl
Auszug aus OLG Köln, 21.09.1989 - 5 U 2/89
Ein Herbeiführen des Versicherungsfalls in diesem Sinn liegt vor, wenn der VN durch sein Verhalten - Tun oder Unterlassen - den als vertragsgemäß vorausgesetzten Standard an Sicherheit deutlich unterschritten hat (so die ständige höchstricherliche Rechtsprechung, der sich der Senat angeschlossen hat; vgl. BGH VersR 1989, 141 = r + s 89, 62 m. w. Nachw.).
- OLG Köln, 29.04.1997 - 9 U 69/96
Anspruch auf Ersatzleistung gegen einen Versicherer wegen eines …
Herbeiführen liegt nur vor, wenn der Versicherungsnehmer den vertragsgemäß vorausgesetzten Sicherheitsstandard gegenüber der versicherten Gefahr deutlich unterschreitet ( BGH r+s 1989, 62, 63 = VersR 1989, 141; OLG Köln VersR 1990, 383 und 1226, 1227 ), obwohl er über geeignete Mittel zum Schutz des versicherten Interesses verfügt, deren Einsatz von ihm erwartet werden kann (… Prölss in: Prölss/Martin, VVG, § 61 Anm. 3, S. 463 ) und den eine nicht versicherte Person ohne weiteres in Kauf genommen hätte ( OLG Köln r+s 1991, 209; Senat r+s 1996, 190, 192 ).Grobe Fahrlässigkeit setzt objektiv voraus, daß die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in hohem Maße außer acht gelassen worden ist ( BGH r+s 1989, 62, 63 = VersR 1989, 141; OLG Köln VersR 1990, 383 und 1226, 1227 ); subjektiv muß ein erheblich gesteigertes Verschulden vorliegen, der Versicherungsnehmer muß das Nächstliegende, das, was jedem in der gegebenen Situation einleuchtet, außer acht gelassen haben ( BGH r+s 1989, 62, 63 = VersR 1989, 141; r+s 1989, 209; OLG Köln VersR 1990, 383 und 1226, 1227; Senat r+s 1996, 190, 191 ).
- OLG Frankfurt, 28.04.2004 - 7 U 169/02
Leistungsfreiheit des Versicherers: Grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers …
Anders als in den Fallgruppen von Lötarbeiten in der Nähe eines Deckendurchbruchs aus Holz (vgl. OLG Hamm Recht und Schaden 1987, 168), der Benutzung einer Winkelschleifmaschine in einer Scheune (vgl. BGH VersR 1990, 383), des Verlegens eines ungeschützten Ofenrohrs durch eine Holzvertäfelung (OLG Hamm VersR 1977, 901) und von Schweißarbeiten in einer Garage (vgl. Landgericht Göttingen VersR 1984, 130) lag ein Übergreifen von Hitzeeinwirkungen unter Überwindung der Distanz zwischen Trapezblech und Staub und darüber liegendem Heu nicht so nahe, dass die Feststellung getroffen werden kann, der Kläger habe dies in subjektiv unentschuldbarer Weise nicht bedacht und schadensverhindernde Maßnahmen nicht getroffen. - LG Köln, 16.10.2003 - 24 O 243/01
Voraussetzungen der Leistungsfreiheit einer Wohngebäudeversicherung wegen grob …
Grob fahrlässiges Verhalten des Versicherungsnehmers kann auch in einem Unterlassen bestehen (vgl. u.a. BGH, VersR 1992, 1087; OLG Hamm, VersR 1989, 1083), wobei hinsichtlich des Unterlassens ausreichender Sicherheitsvorkehrungen der als vertragsgemäß vorausgesetzte Standard an Sicherheit gegenüber den unter Versicherungsschutz gestellten Verfahren deutlich unterschritten worden sein muß (BGH, VersR 1997, 613; OLG Köln, VersR 1990, 383).
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